Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ

Dady / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

wer Herrn Syndikus kennt, sollte Ihm bitte mitteilen, das er doch
auch mal eine Abmahnung an die GEZ weiterleiten sollte. Grund ist die
nicht korrekte Verwendung eines aktuell gültigen Impressums. Des
Weiteren sind die aufgezwungenen Vertragsbedingungen rechtlich doch
sehr in der Grauzone. Aber Herr Syndikus kann da bestimmt genug
Ansätze für eine ordentliche Abmahnung im 7-stelligen Bereich finden!

Ich persönlich würde aber wegen der bedeutenden Größe der GEZ auf
einen 8-stelligen Betrag hinarbeiten!

MfG
Der bekloppte Irre

PS:
Achja, noch ein Hinweis zu den "AGB's":
- Im normalen Geschäftsleben ist an eine Leistung immer eine
Gegenleistung geknüpft. Ist dies nicht der Fall, so könnte man Betrug
vermuten.
- Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine
Gegenleistung zu erwarten. (siehe oben)

Olaf19 Dady „Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ“
Optionen

Ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt irgendjemand die GEZ deswegen abmahnen kann. Erstens kann das nur der Anwalt eines Mitbewerbers, und den gibt es ja nicht, da die GEZ ein Monopol besitzt. Zweitens ist die GEZ kein kommerzielles Unternehmen, sondern eher eine Art "Behörde". Insofern dürfte die Impressumspflicht nach Teledienstgesetz §6 hier gar nicht greifen... aber ich lasse mich gern eines besseren belehren ;-)

> Laut der Definition einer Gebühr, ist auch hier immer eine Gegenleistung zu erwarten.

Das ist richtig, in dem Punkt unterscheiden sich Gebühren z.B. von Abgaben (für die es nur eine indirekte Gegenleistung gibt) oder Steuern (die überhaupt nicht zweckgebunden sind. Per definitionem besteht die Gegenleistung für die GEZ-Gebühren darin, dass du Rundfunkgeräte in Betrieb nehmen darfst. Ob du die Öffentlich-Rechtlichen guckst oder nicht, spielt dafür gar keine Rolle.

Die einzige Riesen-Sauerei dabei ist, dass der Gesetzgeber "mal eben" mit einem Handstreich technische Geräte willkürlich zu Rundfunkgeräten umdefiniert, die überhaupt keine sind - nämlich Computer mit Internetzugang.

CU
Olaf

Dady Olaf19 „Ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt irgendjemand die GEZ deswegen abmahnen...“
Optionen

Nicht nur Computer, Handys mit WAN-Anschluss oder Radiotuner, PDA's und wenn Ihr den neuen Kühlschrank von Liebherr mit dem Internetanschluss habt, kostet der dann auch. Eigentlich doch fast alles was irgendwie Strom braucht und Töne von sich geben kann!

Sehr interresant ist übrigens der Standpunkt mit Analogfernsehempfang per Antenne und Digital. Die GEZ geht davon aus, das wir alle uns einen DVB-T Reciever kaufen werden!!! Schaut mal in die FAQ. Wenn ich könnte wie ich wöllte, die würde ich rechtlich mal unter das Mikroskop legen, denn was die sich rausnehmen, ist echt nicht mehr normal. Wenn da eine Massenklage gehen würde MUHA!

Kann man die GEZ eigentlich als solches Verklagen? Sie darf es ja mit mir machen. Ich erinnere mich auch dunkel an eine Aussage wie, alle sind vor dem Gesetz gleich! War aber wohl nur ein Gerücht ;-)!

Gruß

Olaf19 Dady „Nicht nur Computer, Handys mit WAN-Anschluss oder Radiotuner, PDA s und wenn Ihr...“
Optionen

Sicherlich kannst du die GEZ verklagen, wenn sie sich dir gegenüber rechtswidrig verhält.

Die GEZ ist aber nur ein ausführendes Organ, d.h. sie setzt das um, was der Gesetzgeber im Rundfunkrecht so festgelegt hat. Ein Großteil des Unmuts gegen die GEZ richtet sich in Wahrheit gegen hanebüchene Beschlüsse aus der Politik. Da liegt der Hase im Pfeffer, auch wenn rein umgangssprachlich gern Formulierungen benutzt werden wie "ist ja ungeheuerlich, was sich die GEZ da wieder ausgedacht hat" - tut sie aber nicht, ausdenken tun sich das andere.

CU
Olaf

Dady Olaf19 „Sicherlich kannst du die GEZ verklagen, wenn sie sich dir gegenüber...“
Optionen

Wenn ich an das Übel der Wurzel gehe sind da ja Politiker. Diese kann ich aber nicht verklagen für Ihren verzapften Mist. Einzige Möglichkeit wie ich denke ist, die Gesetze an sich als Verfassungswidrig erklären zu lassen und vor einem Gericht dessen Prüfung beantragen oder?

Olaf19 Dady „Wenn ich an das Übel der Wurzel gehe sind da ja Politiker. Diese kann ich aber...“
Optionen

Schau mal hier: Verfassungsbeschwerde gegen das AbGEZocke mit Gebühren für Nicht-Rundfunkgeräte
Soweit ich weiß, ist das nicht die erste Verfassungsbeschwerde dagegen - bin gespannt, was noch kommt.

CU
Olaf

eidannemo Olaf19 „Ich bin mir nicht sicher, ob überhaupt irgendjemand die GEZ deswegen abmahnen...“
Optionen

@Olaf19,

"Zweitens ist die GEZ kein kommerzielles Unternehmen"

Äh, bist Du Dir da sicher?

Die machen von Jahr zu Jahr immer mehr Umsätze und das nicht zu knapp.
ARD hat letztes Jahr ca. 144Millionen "Überschuss" gemacht, das macht mich nachdenklich.

Irgendwie habe ich da was im Hinterkopf, wo Behörden bzw. öffentlich rechtliche keine Gewinne erzielen dürfen, komme jetzt aber nicht drauf.

Aber wundern tut mich in Deutschland eh nix mehr, in der Politik fast nur noch Ossis, die dem Volk immer mehr den Hals zu ziehen (gabs ja schonmal ;) ) und wahrscheinlich erst Ruhe geben, wenn das alte Regime wieder hergestellt wurde und das Beste ist, die Stasi brauchen die nichtmal mehr neu aufzubauen, die ist schon da und nennt sich jetzt GEZ alias GEZtapo *GG*

Davon ab, ab gestern habe ich auch richtig Stress mit der GEZ, einfach mal ne unbegründete Zwangsanmeldung bekommen und das für mehrere Jahre, da wird mein Anwalt sich richtig freuen, den Beauftragten wegen Betruges zu verklagen (mehr Details gebe ich bewusst nicht Preis) ;)

Es ändert sich erst was, wenn ALLE bzw. mehr als 50% der Gebührenzahler die Zahlung einstellen würden und eine Verschlüsselung der ÖR fordern.

Wer den Mist sehen will, kann ja denn eine Pay per View Karte kaufen, nur denn wären die ÖR SOFORT Pleite, wer würde denn freiwillig...... ;)

In diesem Sinne...

"Bei ARD und ZDF reihern Sie in die erste Reihe!" *GG*

Dady eidannemo „@Olaf19, Zweitens ist die GEZ kein kommerzielles Unternehmen Äh, bist Du Dir da...“
Optionen

Wegen der Verschlüsselung. Ich hab in den Tiefen der GEZ-Weppage nen netten eintrag gefunden:

"§ 1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer

...

(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder ----> verschlüsselt
..."

Vielleicht interpretiere ich da falsch, aber die GEZ wird das schon passend auslegen!

Und wegen Ossis. Ich bin einer und ich finde es beschämend, daß gerade die Ostpolitiker die größten Ärsche sind die es gibt. Sie haben wohl nichts aus der eigenen Geschichte mit der Bevormundung gelernt! Die wollen sich wohl was beweisen und treten damit jeden Bürger so richtig tief in den Hintern. Es wird wieder Zeit für die Montagsdemos!!!!!!

Olaf19 eidannemo „@Olaf19, Zweitens ist die GEZ kein kommerzielles Unternehmen Äh, bist Du Dir da...“
Optionen

Da bin ich mir ziemlich sicher, denn die die Rundfunkgebühren sind ja nicht "der Umsatz der GEZ", sondern für die Rundfunkanstalten bestimmt. Warum die ARD so große Überschüsse erwirtschaftet, verstehe ich wiederum nicht - mag ja sein, dass für aufwändige Fernsehproduktionen oder bevorstehende Pensionszahlungen an ausscheidende Mitarbeiter etc. pp. immer etwas Geld auf der hohen Kante sein muss, aber 144 Mio. erscheinen mir irritierend hoch...

Zum Thema Verschlüsselung: Erstens ist es rundfunkrechtlich gar nicht zulässig die ÖR zu verschlüsseln, die müssen ohne besonderen Aufwand frei empfangbar sein. Sorry, eine Quellenangabe dazu habe ich nicht, habe es vor längerer Zeit aber einmal gelesen. Abgesehen davon wäre eine Verschlüsselung ohnehin zwecklos, denn das Rundfunkgerät besagt ja, dass du genau dann Rundfunkempfänger bist, wenn du ein Gerät "zum Empfang bereit" hältst. Ob mit oder ohne Verschlüsselung, das hat ja damit nichts zu tun.

Aus diesem Grunde ist ja auch in den Neunziger Jahren ein Projekt gescheitert, das mit Hilfe eines "Zusatzgeräts" die ÖR aus dem TV-Tuner verbannen sollte. Rein technisch wäre das wohl machbar gewesen, nur - was bringt's? Wenn man die ÖR nicht sehen will, braucht man ja einfach nur darauf zu verzichten sie einzuschalten. Damit wird man aber so oder so nicht GEZ-frei.

CU
Olaf

Dady Olaf19 „Da bin ich mir ziemlich sicher, denn die die Rundfunkgebühren sind ja nicht der...“
Optionen

Mir ging es nur darum, das du selbst dann bezahlen müßtest, wenn du eigentlich garnicht mehr die Möglichkeit hast das Programm zu Empfangen. Siehe Digital-Analog per Antenne, oder sponsort die GEZ und/oder Anstalten eine DVB-T Box?

Quellenangabe:

http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html

Dort Artikel 4, §1, Absatz 2!

"Erstens ist es rundfunkrechtlich gar nicht zulässig die ÖR zu verschlüsseln", warum denn nicht, du must doch nur Politiker "finden" die das durchsetzen. Ein PC ist ja auch ein Rundfunkempfangsgerät!?

Olaf19 Dady „Mir ging es nur darum, das du selbst dann bezahlen müßtest, wenn du eigentlich...“
Optionen

> "Erstens ist es rundfunkrechtlich gar nicht zulässig die ÖR zu verschlüsseln", warum denn nicht, du must doch nur Politiker "finden" die das durchsetzen.

Sicher, man könnte das Rundfunkrecht diesbezüglich natürlich ändern, aber - wer sollte das tun, und mit welchem Interesse?

CU
Olaf

eidannemo Olaf19 „Da bin ich mir ziemlich sicher, denn die die Rundfunkgebühren sind ja nicht der...“
Optionen

Hi,

ich finde das jetzt leider nicht mehr mit dem Überschuss von 2005, aber hier

http://www.humanistische-aktion.homepage.t-online.de/tvgebueh.htm , der 3 Artikel, da hatte die ARD 2001 1,66Millarden DM Überschuss, also nix zu hoch ;). Übrigens ist der 1. Artikel auch interessant.

Ich weiß, das es nicht rechtlich ist, die zu Verschlüsseln, würde aber trotzdem nix schaden, mein im Grundgesetz gegebene s Recht auf Informationfreiheit kann ich mir auch in privaten Sendern holen.

Und ich kann mich noch erinnern, als Anfangs die ersten Sat-Schüsseln kamen, haben immer mehr Leute sich die Schüsseln geholt und keine GEZ mehr zahlen müssen. Und als die ÖR merkten es werden immer mehr Leute, die sich den ÖR entziehen, haben die sich einfach auch in den Sat Empfang eingeklinkt und somit mussten alle wieder zahlen, da sie ja jetzt wieder die ÖR empfangen können. Dann wurde irgendwann das Gesetz geändert, das Du auch zahlen musst, auch wenn Du nur ein empfangsbereites Gerät nutzlos im Keller rumfliegen hast.

Auch die Story, die ich von Achmed gelesen habe, das da im Dunkeln einer plötzlich durch die Scheibe guckt ist keine Erfindung, das gabs schon öfter, irgendwo hatte ich mal sowas gelesen, da stand der GEZ Fuzzy sogar im Wohnzimmer, der ist einfach durch den Garten über die Terasse rein (ich glaub, das war bei GEZ-Abschaffen.de).

Mann, hätte der ne Tracht Prügel gefangen, wenn das bei uns gewesen wäre, damit muss ein "Einbrecher" halt rechnen ;)))) *GG*

Mein Brief mit Rückschein ist an den GEZ Arsch auch unterwegs, bin mal gespannt, ob er seine Lüge zurück nimmt, der hat mal einfach meine Mutter verleumdet (wir haben ja mehrere Zeugen, die das Gegenteil bestätigen können), was auch übliche Praxis (Rundfunkgebührenzahler.de und GEZ-Abschaffen.de sind ähnliche Fälle nach zu lesen) ist, einfach mal Leute Zwangsanmelden und damit nicht genug, gleich für 10Jahre rückwirkend und denn noch behaupten, dass das ein Familienmitglied dem so (am Telefon...Zeugen... ;)) gesagt hätte, der wird sich noch wundern, das er sich mit uns angelegt hat, keinen Cent und kein Rückzug, blanker Krieg gitbs, sonst nix ;).

Eidannemo

Tilo Nachdenklich Dady „Bitte mal eine Abmahnung an die GEZ“
Optionen

Soviel Wiederholungen wie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen laufen, da würde ich denen auch mal gerne hin und wieder eine Fotokopie der letzten Überweisung zuschicken, statt neu Gebühren zu entrichten. Außerdem sollte man die Gebühr wegen fehlender Pixel kürzen können, ich habe oft schwarze Balken unterhalb und oberhalb des Filmes, das sind keine 720 x 520 Pixel, nie und nimmer. Und für Christiansen möchte ich Schmerzensgeld!

Und Mondpreise haben die, als sollten davon die Politikerpensionen bezahlt werden.

Anonym Tilo Nachdenklich „Soviel Wiederholungen wie im öffentlich-rechtlichen Fernsehen laufen, da würde...“
Optionen

Tilo, das war einfach nur gut und mir aus tiefster Seele gesprochen (geschrieben)!

Dady Anonym „Tilo, das war einfach nur gut und mir aus tiefster Seele gesprochen geschrieben !“
Optionen

Nochmal ne Frage, wenn ich mein Fernseh abmelde und nur noch Radio habe, bezahle ich da für alle Radios 5€ oder muss ich da für jedes Radio die 5€ löhnen?

Also:

je Radio 5€
alle Radios 5€

Das ist für mich leider nicht ersichtlich aus dem Hinweisen der GEZ

Tilo Nachdenklich Dady „Nochmal ne Frage, wenn ich mein Fernseh abmelde und nur noch Radio habe, bezahle...“
Optionen

Im privaten Bereich bezahlst Du nur einmal.

RW1 Dady „Nochmal ne Frage, wenn ich mein Fernseh abmelde und nur noch Radio habe, bezahle...“
Optionen

Solange nur Du in Deiner Wohnung (Zimmer) wohnst, brauchst Du auch nur einmal zu löhnen. Auch das Radio in Deinem Fahrzeig ist, solange Du es nicht dienstlich nutzt, in den 5€ enthalten. Komplizierter wird es wenn Du mit jemand zusammen wohnst. In der Wohnung gibts kein Problem. Da ja dort ALLE Geräte dem gehören, der GEZ zahlt. Wer was anderes angibt ist ziemlich d...!

Beim Fahrzeug sieht es schon anders aus. Ist das oder die Fahrzeuge auf eine andere Person als den GEZ Zahler zugelassen, muss dafür dann auch Radio Gebühr gezahlt werden! Wird das Fahrzeug des GEZ Zahlers dienstlich (geschäftlich) genutzt, muss dann auch wieder GEZ gezahlt werden! Benutzt Du auf der Arbeit auch noch ein Radio oder Fernsehn muss dafür der Arbeitgeber zahlen, oder Dir mitteilen dass du zwar Radio hören kannst (oder fernsehen) aber bitte schön die Gebühren selbst zahlst.

Olaf19 RW1 „Solange nur Du in Deiner Wohnung Zimmer wohnst, brauchst Du auch nur einmal zu...“
Optionen

Hi rw1,

das interessiert mich jetzt auch, da in meiner alten Firma immer mal eine Kollegin ein Radio dabeihatte: Wenn das ihr privates Radio ist, das sie von zuhause - wo sie für alle Geräte GEZ zahlt - mit ins Büro nimmt: Muss sie dann tatsächlich nochmal extra GEZ zahlen?

Anders gefragt: Wo ist jetzt der Unterschied, ob ich ein Autoradio einschalte, oder ein Radio mit an den Badestrand nehme oder ins Büro? Oder: Wenn ich einen MP3-Player mit eingebautem Radio habe, dann darf ich in der U-Bahn auf dem Weg zur Arbeit Radio hören, ohne extra GEZ zu zahlen - sobald ich die Bürotür geöffnet habe, ist eine weitere GEZ-Gebühr fällig? - Irgendwie ist das alles ziemlich krank...

CU
Olaf

Dady Olaf19 „Radio am Arbeitsplatz“
Optionen

Also so wie ich es aus der GEZ rauslese:

- Radio angemeldet, sind alle Radios im Erstwohnsitz angemeldet incl. transportable Radios

Aber:
transportables Radio am Zweitwohnsitz muss angemeldet werden
transportables Radio an der Arbeit muss angemeldet werden

Übertreibt man es, so stimmt das mit dem MP3Player.
Sobald du damit durch die Tür gehst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit!

Aber wenn ich folgendes lese:
Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder ----> verschlüsselt
schwarmt mir Böses. Selbst wenn die eine Verschlüsselung der öffl. Programme einführen, alles auf Digital umstellen, bezahlt man für analoge Fernseh- und Radioanlagen weiter! Das ist der Hammer!

Man definiere mal "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand"

Dady Nachtrag zu: „Also so wie ich es aus der GEZ rauslese: - Radio angemeldet, sind alle Radios im...“
Optionen

Noch eine Anmerkung:

Wortlaut GEZ:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html

Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?

Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Das heist doch, das die GEZ davon ausgeht, das jeder eine solche Box dann automatisch besitzt!?

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

eidannemo Dady „Noch eine Anmerkung: Wortlaut GEZ:...“
Optionen

Wenn man das mal umlegt, muss man(n) eigentlich jeder Frau, der man begegnet 500Euro in die Hand drücken, denn sie "könnte" ja mal von Dir schwanger werden, ob und in welchem Umfang man(n) das umsetzt ist ja dabei unerheblich ;).

Eigentlich müssten die Frauen aber zahlen, die sind ja fast immer "empfangsbereit" *GG*

Olaf19 Dady „Also so wie ich es aus der GEZ rauslese: - Radio angemeldet, sind alle Radios im...“
Optionen

Wenn es nach dem SWR in Baden-Württemberg geht, ist nicht mal die Reparatur eines kaputten Fernsehers ein "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand" - da hatte kürzlich mal jemand eine einschlägige Erfahrung gepostet :-/

Das Thema Verschlüsselung können wir ganz schnell abhaken - solange du ein Gerät zum Empfang bereit hältst, zahlst du GEZ, Verschlüsselung hin oder her - siehe mein Beitrag weiter oben.

CU
Olaf

Dady Olaf19 „Wenn es nach dem SWR in Baden-Württemberg geht, ist nicht mal die Reparatur...“
Optionen

Okay, nehm ich also ein Baumarktdummie ist das also dann fast auch kein "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand" um Ihn in seine funktionalität zurück zu führen.

Dann müßten aber folgende Komponenten auch unter GEZ fallen:
- Schweizer Taschenmesser
- Gaugummi
- Kulimine
- Tesa
- Büroklammer
- Draht
- Folie

damit sollte man doch mit dem alten Wissen von Mac Gyver auch schnell ein Radio bauen ;-)

eidannemo Olaf19 „Radio am Arbeitsplatz“
Optionen

Hi Olaf19,

"das interessiert mich jetzt auch, da in meiner alten Firma immer mal eine Kollegin ein Radio dabeihatte: Wenn das ihr privates Radio ist, das sie von zuhause - wo sie für alle Geräte GEZ zahlt - mit ins Büro nimmt: Muss sie dann tatsächlich nochmal extra GEZ zahlen?"

Nee, der Chef muss das zahlen (bei Rundfunkgebührenzahler.de gelesen), wenn die GEZtapo plötzlich reinschneit und das natürlich sieht und der wird denn richtig sauer sein. Das ist richtig pervers, ist aber so.