Leute,ne Frage an die,die sich mit der GKV auskennen:Angenommen,der Mann hat ne vollzeitarbeitsstelle und ist in der GKV versichert.Die ehefrau,die nur geringfügig beschäftigt ist,kann er mitversichern.wie aber ist es mit einem Stiefkind,das in dem Haushalt lebt.Kann er das auch mitversichern oder geht das nicht?Mfg
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Du mußt auf jeden Fall gegen die Ablehnung Einspruch erheben.
Nicht noch mal nachfragen!
Mach die schlau.
Meine Leib- und Magenlektüre.
Früher habe ich es immer gekauft. Aber das ändert sich immer so schnell, daß man nicht mehr hinterherkommt.
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/s05_ges.htm
Beispiele:
1. Meine Frau ist vom ersten Tag des Jahres an zuzahlungsbefreit.
2. Meine Frau bekommt Fahrten zu Ärzten erstattet.
