Leute,ne Frage an die,die sich mit der GKV auskennen:Angenommen,der Mann hat ne vollzeitarbeitsstelle und ist in der GKV versichert.Die ehefrau,die nur geringfügig beschäftigt ist,kann er mitversichern.wie aber ist es mit einem Stiefkind,das in dem Haushalt lebt.Kann er das auch mitversichern oder geht das nicht?Mfg
Off Topic 20.606 Themen, 228.971 Beiträge
KANN, ja, MUSS (von GKV), nein!
Einige machen es automatisch ohne Nachfrage, andere sehen es etwas genauer.
Entscheident ist, wovon das Stiefkind lebt. Zahlt der leibliche Vater den Hauptteil des Unterhaltes, kann das Kind evtl. sogar über seine GKV versichert werden, obwohl es dort nicht lebt. Dies sollte man sich aber immer schriftlich bestätigen lassen.
Zahlst Du als neuer Ehemann der Kindsmutter die Hauptkosten, sollte es über Deine GKV möglich sein (auch bestätigen lassen)
Die AOK Niedersachsen sagt dazu:
Eine Familienversicherung für Stief- und Enkelkinder ist dann möglich, wenn Sie vom Mitglied der Krankenkasse überwiegend unterhalten werden. Einfacher formuliert: Das Mitglied muss aus seinem Einkommen mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs des Stief- oder Enkelkinds aufbringen.
Es wird ausschließlich von unserem einkommen unterhalten,keine Zahlungen o.ä. vom Vater.Bin aber nicht in der AOK,sondern in der BKK Enka.
sollte kassenunabhängig funktionieren, aber die sollten es Dir schriftlich bestätigen, damit sie auch bei teuren Fällen zahlen!
Wenn sie nicht wollen, Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde ins Spiel bringen.
Hm,ja,hab jetzt mal per email angefragt.Teuer ist die übrigens überhaupt nicht,die war noch gar nie krank,nichtmal beim Zahnarzt!
Ich gehe mal davon aus, daß das Kind das leibliche Kind der Ehefrau ist.
Dann ist es logischerweise mit in der Familienversicherung.
Ja ist es natürlich,aber die haben mir mal genau das Gegenteil gesagt:Daß eine familienversicherung nicht möglich sei,weil es biologisch keine Verbindung zwischen mir(also nicht meiner frau) und dem Stiefkind gebe.
Wer hat Dir das Gegenteil gesagt?
Die Krankenkasse?
Erzähle denen mal was von § 10 SGB V (Sozialgesetzbuch).
Und wenn die dann immer noch maulen, sprich einfach das Zauberwort "Bundesversicherungsamt" aus.
Ich habe ein Pflegekind.
Ist nicht mit mir verwandt oder verschwägert. Die leiblichen Eltern leben und das Kind ist bei meiner Frau kostenlos in der Familienversicherung mitversichert.
Darfst mich gerne diesbezgl. anmehlen.
Ich kenne mich mit diesem Pack aus-
Ja,ok,ich hab jetzt nochmal angefragt.Mal sehen was sie nun sagen.Beim erstenmal hatten die das abgelehnt!!
Du mußt auf jeden Fall gegen die Ablehnung Einspruch erheben.
Nicht noch mal nachfragen!
Mach die schlau.
Meine Leib- und Magenlektüre.
Früher habe ich es immer gekauft. Aber das ändert sich immer so schnell, daß man nicht mehr hinterherkommt.
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/s05_ges.htm
Beispiele:
1. Meine Frau ist vom ersten Tag des Jahres an zuzahlungsbefreit.
2. Meine Frau bekommt Fahrten zu Ärzten erstattet.
Hallo,ja es ist wie ihr gesagt habt.Es scheint nun doch möglich zu sein,hab gleich antwort bekommen.
