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Wie lange hat man Zeit, um eine Rechnung zu stellen?

Sesselpuppser / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich würde ja sagen, das zwei Jahre zu lang sind!
Wer kann mir weiterhelfen (link zu Gesetzestext oder ähnlichem mit Beweischarakter)?

Vielen Dank!

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3 Jahre out-freyn
3 Jahre charlie62
3 Jahre Sesselpuppser
charlie62 Sesselpuppser „3 Jahre“
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Für Forderungen die vor dem 01.01.2002 enstanden sind, gilt sogar noch die alte, kürzere Verjährungsfrist von 2 Jahren zum Jahresende.

Die Forderung ist somit bereits am 31.12.2003 verjährt.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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