Ich würde ja sagen, das zwei Jahre zu lang sind!
Wer kann mir weiterhelfen (link zu Gesetzestext oder ähnlichem mit Beweischarakter)?
Vielen Dank!
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Für Forderungen die vor dem 01.01.2002 enstanden sind, gilt sogar noch die alte, kürzere Verjährungsfrist von 2 Jahren zum Jahresende.
Die Forderung ist somit bereits am 31.12.2003 verjährt.
