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Wie lange hat man Zeit, um eine Rechnung zu stellen?

Sesselpuppser / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich würde ja sagen, das zwei Jahre zu lang sind!
Wer kann mir weiterhelfen (link zu Gesetzestext oder ähnlichem mit Beweischarakter)?

Vielen Dank!

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3 Jahre out-freyn
charlie62 out-freyn „3 Jahre“
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Dabei §286 BGB nicht vergessen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Ab dem 31. Tag nach Zugang der Rechnung ist man automatisch in Verzug. Der Gläubiger kann dann die Kosten für die Eintreibung der Forderung (Anwalt, Mahnbescheid) dem Schuldner in Rechnung stellen.

Wenn die Forderung berechtigt ist und noch keine Verjährung eingetreten ist, dann würde ich bezahlen.

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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3 Jahre Sesselpuppser
3 Jahre charlie62