Ich würde ja sagen, das zwei Jahre zu lang sind!
Wer kann mir weiterhelfen (link zu Gesetzestext oder ähnlichem mit Beweischarakter)?
Vielen Dank!
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Dabei §286 BGB nicht vergessen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Ab dem 31. Tag nach Zugang der Rechnung ist man automatisch in Verzug. Der Gläubiger kann dann die Kosten für die Eintreibung der Forderung (Anwalt, Mahnbescheid) dem Schuldner in Rechnung stellen.
Wenn die Forderung berechtigt ist und noch keine Verjährung eingetreten ist, dann würde ich bezahlen.
