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Wie lange hat man Zeit, um eine Rechnung zu stellen?

Sesselpuppser / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich würde ja sagen, das zwei Jahre zu lang sind!
Wer kann mir weiterhelfen (link zu Gesetzestext oder ähnlichem mit Beweischarakter)?

Vielen Dank!

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out-freyn Sesselpuppser „Wie lange hat man Zeit, um eine Rechnung zu stellen?“
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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

Danach besteht der Anspruch zwar weiterhin, der Schuldner kann jedoch die Einrede der Verjährung geltend machen und die Leistung verweigern.

Zwei Jahre zwischen Leistungserbringung/Lieferung und Rechnungsstellung sind zwar eher ungewöhnlich, dennoch ist noch keine Verjährung eingetreten. Allerdings wird durch die Rechnungsstellung die Verjährung nunmehr weder gehemmt noch unterbrochen. Wenn Du den Rechnungssteller also noch bis zum Ende der Verjährungsfrist hinhalten kannst... Es darf nur nichts davon passieren, was in den §§ 203, 204 BGB genannt ist.
:-)

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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3 Jahre charlie62
3 Jahre Sesselpuppser
3 Jahre charlie62