Ich würde ja sagen, das zwei Jahre zu lang sind!
Wer kann mir weiterhelfen (link zu Gesetzestext oder ähnlichem mit Beweischarakter)?
Vielen Dank!
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Die Forderung ist aus dem Jahre 2001, genauer Februar!
Das Problem ist, das wir damals persönlich da waren und das beglichen haben. Nur leider haben wir keine Nachweise mehr darüber.
Wir bekamen gestern eine zweite Mahnung (wo wir die erste Mahnung nicht erhalten haben), mit der Aufforderung zur Zahlung.
Für mich sieht das so aus, da die Mahnung mit einem Rechnungsdatum von August 2001 versehen war obwohl der eigentlich Monat Februar 2001 war, dass das ganze sone Aktion ist, nach dem Motto: Wir schicken 100.000 Briefe weg, und wenn 1000 bezahlen haben wir Gewinn gemacht!
