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GEZ-Gebühren: ab 2005 auch für Rundfunk-NICHT-Teilnehmer

Olaf19 / 69 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

99% von euch werden die Nickles-Startseite wohl lesen - aber ich verlink es trotzdem nochmal: http://www.nickles.de/c/n/3706.htm

Wenn ich den Mist in Zukunft zahlen muss, sollte ich dann auch noch auf die Gegenleistung verzichten?

Ob ich mir jetzt doch einen Fernseher zulegen sollte?

Oder einen Anwalt nehmen und gerichtlich gegen diese Willkür vorgehen?

Schade: Die Quellenangabe fehlt. Die Internetpräsenz der GEZ ist noch auf dem alten Stand - erst in gut 2 Jahren der ganze Schlamassel. Mit Hilfe von Google habe ich auch noch nichts gefunden.

Weiß von euch jemand mehr? Oder ist das Ganze eine Ente?

CU
Olaf

[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

Prost, Administrator :-) Olaf19
unangebrachte Arschkarte.. Gurus
Olaf an die Fraont!! Pumbo
Olaf an die Front!! Olaf19
Olaf an die Front!! Gurus
Vorsicht ... Mario32
LOL Gurus
Adapterkabel Scart Cinch Olaf19
Ein Anfang ist gemacht! Olaf19
Ein Anfang ist gemacht! Mario32
Olaf19 craxy „das mit dem bereithalten ist mir schon klar,ganz so ernst wars ja auch nicht...“
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Das wiederum kann ich überhaupt nicht bestätigen.

Ich habe im September 2000 meinen Fernseher abgeschafft und abgemeldet. Reaktion der GEZ: Ich bekam die im voraus bezahlten Beiträge für Oktober bis Dezember 2000 zurückgezahlt. Irgendwann erhielt ich einen Brief von der GEZ, in dem ich aufgefordert wurde, Angaben über evtl. anmeldepflichtige Geräte in meinem Haushalt zu machen. Das ist aber reine Routinesache, wenn man nichts angemeldet hat.

Ich habe den kurzen Fragebogen wahrheitsgemäß ausgefüllt - keine Geräte vorhanden - und das war's dann. Ein Außendienstmitarbeiter vom NDR stand einmal vor meiner alten Wohnung und hat fürcterlich erstaunt getan, dass ich keine Rundfunkgeräte besitze. Hatte ich aber nicht... und damit war's auch gut.

Zu deinem Bekannten und dem gutgemeinten Ratschlag, nicht auf die GEZ Briefe zu reagieren: keine gute Idee! Laut Gesetz bist du verpflichtet auf Anfrage der GEZ eine Erklärung abzugeben. Wer diese Erklärung verweigert, setzt sich ins Unrecht. Ich habe den Bogen kurz ausgefüllt und [x] nein angekreuzt - das war's schon. Nie Ärger gehabt damit. Das hätte dein Bekannter auch mal so handhaben sollen, wäre wesentlich billiger geworden als das Einschalten eines Anwalts.

CU
Olaf