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www.nickles.de

(Anonym) / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

ist meiner Meinung nach überflüssig!

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999, ich bin es nicht! (Anonym)
Herman Munster Anonym „anleitungen dieser art gab es frueher heufig radikal etc. freddyk hat uebrigens...“
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Verflixt, jetzt habe ich doch tatsächlich verschwitzt, nachzusehen, wie die Site heißt, in der es um das Phänomen
der "nach Hause telefonierenden" Programme geht, aber eines ist bombensicher: SELTEN ist diese "Erscheinung"
ganz und ober-gar nicht!! Nicht zu verwechseln mit Trojanern und Spyware & dgl. Ganz normale Progs tun das,
wie z.B. Nero 5.5, und auch, wenn das Programm 150%ig frei ist von Viren und Trojanern. Das haben die
Programmierer eingebaut, wohl in der - leider - wohlbegründeten Befürchtung, jemand könnte sich die Demo-
Version runterladen und diese dann mit einem, sagen wir mal "gefundenen" ;-) Schlüssel freischalten. Das
Prog schließt sich dann mit dem "Heimatserver" kurz und überprüft die Seriennr. und verweigert die Weiterarbeit,
falls da was nicht stimmt.

Aber zu dem Problem: wie sich die Sache rechtlich verhält, weiß ich nicht. Solange man die "drüberkopierte"
Vollversion zu rein privaten Zwecken nutzt, dem kann Corel, meine ich, gar nichts. Wer das Archiv nun auf CD
brennt und verhökert, ist fällig, auch keine Frage. Selbst, wenn das Programm als Probeversion und/oder
Vollversion nach Hause telefoniert, es würde das auch dann tun, wenn die 3 BAKs gelöscht worden wären.
Vielleicht telefoniert aber nur die Vollversion...?? Oder nur DIESE "Vollversion", und die aus einem gekauften Paket
nicht?

Im übrigen bin ich mir bei solchen schon öfters vorgekommenen Patzern noch nie sicher gewesen, daß das WIRKLICH
ein Versehen war und nicht einen gezielte Marketingstrategie?? Vor Jahren gab es mit OS/2 genau denselben Fall,
30-Tageversion und die Vollversionsdateien mit auf derselben CD (das waren zudem noch Original-CDs von IBM
selber in Umlauf gebracht) oder vor kurzem die M$-Lachnummer mit der 30Tage-Version von W2K in Spanien.

Natürlich darf man in einer Programmdate keine Änderungen und keine Patches vornehmen, die die Zeitbeschränkung beseitigen.
Ob aber das Austauschen von Extensionen ohne auch nur ein Bit INNERHALB einer Datei zu ändern, schon strafbar
sein soll, wage ich voll zu verneinen. Sicher, man erwirbt hierdurch kein ordnungsgemäßes Eigentum an der Vollversion.
D.h. mit dieser Version ein Upgrade auf Coreldraw 11 haben zu wollen, ist wohl aussichtslos...

Da müßte sich mal jemand mit fundiertem Rechtswissen dazu äußern, würde mich ganz grundsätzlich sehr interessieren.

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