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mal ne juristische frage

Anonym / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

wenn ich irgendjemandem den beruehmten finger zeige kostet mich das einen haufen kohle.
hier ist nun ein kleines profilierungsgeiles ferkelchen das permanent eben jenen hochhaelt - hilft da ne anzeige? beleidigung ist doch ne straftat - wenn nun alle ne anzeige taetigen -wuerde das tw dann weiterhelfen? - fuer beweise hat unser moechtegernhacker ja zur genuege gesorgt.

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xafford (Anonym) „Was denn für Beweise? IP? Die hat keinen juristischen Halt!“
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hä? und wie die juristischen halt hat. die ip ist genausogut, als vergisst du beim banküberfall deinen ausweis auf dem schalter. anhand der ip kann der provider die idendität desjenigen herausrücken, aber hier liegt das problem. der provider tut dies nur bei richterlicher anordnung, und um diese zu bekommen müssen schon gewichtige gründe vorliegen. beim verdacht auf eine straftat ist das schon gegeben, aber beleidigung ist keine straftat, sondern nur ein vergehen, also ein nur zivilrechtlich relevantes delikt, kein strafrechtliches. anderst sieht es bei sabotage aus, wie diese gestern eventuell vorgelegen hat, oder volksverhetzung, aufforderung zu straftaten, und ähnlich schwerwiegenden dingen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ruf??? (Anonym)