wenn ich irgendjemandem den beruehmten finger zeige kostet mich das einen haufen kohle.
hier ist nun ein kleines profilierungsgeiles ferkelchen das permanent eben jenen hochhaelt - hilft da ne anzeige? beleidigung ist doch ne straftat - wenn nun alle ne anzeige taetigen -wuerde das tw dann weiterhelfen? - fuer beweise hat unser moechtegernhacker ja zur genuege gesorgt.
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Hallo, GarfTermy;
es stimmt, daß im S t r a f r e c h t der von Dir zitierte Grund-
satz (Gott sei Dank !) gilt; aber der Hammer ist ja das Zivilrecht und
da insbesondere das Schadensersatzrecht. Hierzu gehört der von der
Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der bereits erwähnten Verkehrs-
sicherungspflicht. (Ohne oberlehrerhaft wirken zu wollen; das alles
kannst Du im Detail in einem BGB-Kommentar zu § 823 BGB nachlesen, wenn Du willst - dort steht es nämlich ).
Beispiel (an dem das entwickelt worden ist): Wer einen Brunnen nicht
abdeckt, haftet für alle Schäden die dadurch entstehen, wenn jemand
beispielsweise deswegen hineinfällt und sich verletzt.
Wer bei Glatteis vor seinem Haus nicht streut, haftet für Schäden, die
ein Passant dadurch erleidet, daß er infolgedessen zu Schaden kommt.
Wer ein Internetcafé betreibt und die Besucher nicht erfaßt, haftet
halt für Schäden, die von den Besuchern verursacht werden.
Als Beispiel dienen auch die sogen. "Verfolgerfälle": Dieb/Räuber
rennt mit der Beute vom Tatort weg, Polizist verfolgt ihn und erleidet
bspweise einen Sturz: Der Dieb/Räuber haftet, auch wenn er den Poli-
zisten weder gestoßen noch geschubst hat.
Wozu denken wir hier über ungelegte Hühnereier nach. Warten wir doch
erst mal ab, wer hinter der betreffenden Nummer steckt.
Oder wie M.N. schreibt: Zurücklehnen, Bier kalt stellen, entspannen !
Liebling Kreuzberg
