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mal ne juristische frage

Anonym / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

wenn ich irgendjemandem den beruehmten finger zeige kostet mich das einen haufen kohle.
hier ist nun ein kleines profilierungsgeiles ferkelchen das permanent eben jenen hochhaelt - hilft da ne anzeige? beleidigung ist doch ne straftat - wenn nun alle ne anzeige taetigen -wuerde das tw dann weiterhelfen? - fuer beweise hat unser moechtegernhacker ja zur genuege gesorgt.

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Nette Idee, aber es gibt auch den Grundsatz der Verkehrssicherungs-
pflicht: Wer einen (gefährlichen) Gegenstand in den allgemeinen
sozialen Kontaktbereich bringt, haftet auch für die Schäden, die da-
mit verursacht werden. Bei Anonymizern gibt es LKA oder BKA mit von
unseren Steuergeldern finanzierten Fachleuten, die das Problem m.E.
auch lösen werden. Beim Internetcafé haftet halt der Inhaber des
Internetcafés (mit Rückgriffsmöglichkeit gegen den Schädiger).
Das wars dann meint Liebling Kreuzberg

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ruf??? (Anonym)