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ALDI/Medion: Gewerbsmäßiger Betrug wg. uraltem Board in 667

Liebling Kreuzberg (Anonym) / 56 Antworten / Flachansicht Nickles

To whom it concerns:
Im März 2000 habe ich mir bei Aldi dessen PC (Pentium III, 667 MHz) gekauft. Da ich meinen PC alltagsgebrauchstauglich machen wollte, habe ich mir das Nickles-Buch: "PC-Speed Report 2001" zugelegt. Auf
Seite 80 (im Kapitel "Leistungsmaximierung") heißt es u.a.:

"1. Gelbes Ausrufezeichen bei "Powermanagement". Dieser
Effekt ist typisch für "alte PCs" v o r 1998 (Hervor-
hebung durch den Unterzeichner) - im PC ist ein "altes"
Mainboard verbaut, dessen Chipsatz und BIOS nicht soviel
Powermanagement-Funktionalität hergeben, wie Windows es
gern hätte."

Nach Adam Riese hätte ich dann im März/April 2000 einen PC gekauft,
der bereits damals ein Mainboard besaß, welches seinerseits schon
im Erwerbszeitpunkt ä l t e r als 3 1/4 Jahre (in Worten:
drei und ein Viertel Jahre !) war.

Wenn man einen Neuwagen ab Werk kauft, darf man auch zu Recht davon
ausgehen, daß darin kein 3 1/4 Jahre alter Motor enthalten ist.

Bei geöffnetem Seitenteil des PC\'s prangen einem dann dafür Aufkleber
mit der Aufschrift: "Made in China" entgegen.

Ich werde mich an Aldi wenden und der Sache nachgehen.

Liebling Kreuzberg (Anonym) Indronil Ghosh „sorry, aber was erwartenst Du für einen PC den Du für paar Mark kaufen kannst...“
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Vielen Dank für Deine Zeilen, Deine Infos und den Tip. Also ich denke,
daß 1.998,00 DM für mich gerade nicht nur "ein paar Mark" sind.
In der Sache geht es mir darum, daß jeder Käufer eines PC's einen
zivilrechtlichen Anspruch darauf hat, daß die enthaltenen Komponenten
realtiv "zeitnah" zum Kaufzeitpunkt herrühren. (Dies ergibt sich aus
dem elementaren Grundsatz von Treu und Glauben im Zivilrecht; ent-
halten in § 242 BGB. Danach darf kein Vertragspartner den anderen
schädigen !)
Aber jetzt verschwinde ich erst einmal in die jurist. Bibiliothek !
Betrug liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Täuschungshandlung (=konkludent erklärt), b) Irrtumserregung (= meine Vorstellung, einen PC mit zumindest relativ "neuen Komponenten"
zu erwerben, c) Vermögensverfügung (=Zahlung), d) Vermögensschaden
(= alte Komponente gegen gutes Geld), e) Nachteilszufügungsabsicht
(= Tatfrage), f), Kausalität zwischen allen Elementen von a) - e).
Schuld: Vorsätzliches Handeln. Also, ich prüfe das jetzt nach.

du hast leider recht (Anonym)