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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

jbreak (Anonym) „falsch beraten, reingefallen ?“
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Liebe Leser
Ich bitte um Ideen für die Problemlösung.
Seit Dezember warte ich darauf, dass mir Alternate ca. 1000DM für zurückgeschickte Neuware ausbezahlt (innerhalb von 10 Tagen). Das Service-Büro beantwortet keine Telefonanrufe, keine Faxschreiben, keine emails. Das Verkaufsbüro ist dienstfertig und will etwas verkaufen. Dass eine Retoure nicht abgewickelt wurde, geht den Verkauf nichts an. Nur laute Worte bringen die Verkäufer dazu, wenigstens ein wenig zu helfen. Die Buchhaltung zeige, die Ware sei eingetroffen. Für alles andere soll ich mich an die Service Hotline wenden. Nur kann ich dort seit drei Monaten niemanden erreichen.

Solche Schwierigkeiten habe ich mit einem renommierten Versandhändler nicht erwartet. Ich weiss nicht mehr was machen, um das Geld zu bekommen. Jedenfalls werde ich keine Bestellungen mehr aufgeben und kann nur vor der Firma warnen.