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falsch beraten, reingefallen ?

(Anonym) / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Juli 2000 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher noch besser schützt als bisher, wenn eine Ware nicht den Anforderungen entspricht, das sog. Fernabsatzgesetz. Es erlaubt die Rückgabe ohne Begründung innerhalb 8 Tagen und mit Angabe von Gründen innerhalb 4 Monaten, wenn eine Ware ausschließlich über einen mittelbaren Weg gekauft wurde, also ohne direkten persönlichen Ladenbesuch. Wer also per Telefon, Fax, Brief oder e-mail gekauft hat, kann sich auf dieses Gesetz berufen, wenn er z.B. statt einer Videokarte eine TV-Karte gekauft hat und erst dann den Irrtum merkt.

(Anonym) Nachtrag zu: „falsch beraten, reingefallen ?“
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also ich frage mich ernsthaft, was dieses posting soll. wer kann dich den im inet falsch beraten. ich habe noch keinen shop gefunden wo ein berater/verkäufer mir etwas anderes empfehlen tut, als das was ich mir ausgesucht habe. mit diesem gesetz wird wieder allen döddeln die tür geöffnet, sich allenmöglichen high-tech krempel zu bestellen und nachdem die die netzwerkparty oder das foto-shooting beendet ist, alles wieder in einen zerruppten zustand unter hinweiß auf das fernagabegestz zurück zu senden. mir drängt sich der verdacht auf, daß du auch zu dieser truppe gehörst. entweder kaufe ich das teil weil ich es brauche oder ich kaufe es nicht.