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Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!

FreddyK. / 10 Antworten / Flachansicht Nickles
Der Heise Online-Dienst berichtet von einer Abmahnung seitens
Hewlett-Packard gegenüber einem 16-jährigen, der eine Webseite für
Homepage-Design betreibt:

"HP mahnt 16-Jährigen ab

Eine Abkürzung ist eine Abkürzung – und weiter nichts. So könnte man denken. Und die Buchstabenkombination "HP" kann für vielerlei stehen – könnte man ebenfalls denken. Laut Abkuerzungen.de steht sie etwa für "Homepage" oder auch für "Horse Power" und "High Pressure". Das Standard-Nachschlagewerk von Amkreutz "Abkürzungen der Informationsverarbeitung, A-Z" kennt sogar die Bedeutung "Hand Punch" (eigentlich "Schlag mit der bloßen Faust", in der EDV das Nachlochen von Lochkarten oder -streifen von Hand).

Für den Hardwarehersteller Hewlett-Packard hat "HP" jedoch nur eine einzige Bedeutung. Das Unternehmen sieht seine geschützten Marken von Verwechslung bedroht, sobald jemand die betreffende Buchstabenkombination im Rahmen von Internet-Domains nutzt, und sei es auch in ganz anderem Zusammenhang. Das hat jetzt Layth Ibrahim, ein 16-jähriger Schüler aus Karlsruhe, in Form eines Abmahnschreibens samt Kostennote der HP-Anwälte zu spüren bekommen – sozusagen ein markenrechtlicher "Hand Punch" der teuren Sorte.

Ibrahim betreibt die Domains "HP-World.de" und "HP-World.com", unter denen er bislang Tutorials und anderes Material rund um den Bau von Homepages angeboten hat. Lässt man den Bindestrich in der .com-Webadresse fort, so gelangt man zur Site der US-Messe HP World Conference & Expo, bei der es um Lösungen rund um Hewlett-Packard-Produkte geht.

Das Schreiben der von HP beauftragten Stuttgarter Anwaltskanzlei setzt den Streitwert mit 130.000 Euro an. Daraus errechnet sich in Verbindung mit der üblicherweise draufgeschlagenen Post- und Telekommunikationspauschale nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) eine Gebührenforderung in Höhe von 1151 Euro. Eine Menge Geld für einen Schüler der achten Klasse.

Wie üblich liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, mit der Ibrahim und ein Mitmacher aus Leer sich verpflichten sollen, die HP-haltigen Domainnamen sowie die Bezeichnung "HP-Webdesign" nicht mehr für ihren "Geschäftsbetrieb" zu verwenden. Die .com-Domain sollen sie auf die Hewlett-Packard Company übertragen, die .de-Domain hingegen löschen lassen. Unterzeichnen sie die Erklärung, so droht ihnen beim Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Die Initiative Abmahnungswelle.de, an die der Karlsruher sich wandte, schrieb die HP-Anwälte an und konnte zumindest erreichen, dass der Hardwarehersteller durchblicken ließ, man werde nicht unter allen Umständen auf einer Erstattung der Abmahnkosten bestehen. In der eigentlichen Sache blieb HP dagegen hart. Die Markenverletzung im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr sei klar, der Unterlassungsanspruch daher begründet. Der Vorschlag eines Domain-Sharing mit entsprechenden Links auf alle in Frage kommende Seiten wurde rundheraus abgelehnt.

Auf den Einwand der Abmahnungswelle, es gebe ja noch weitaus mehr Domains mit dem Namensbestandteil "HP" (man findet tatsächlich Tausende, darunter auch Homepage-bezogene wie "HP-Planet.de"), erwiderten die Anwälte nur, man werde alle abmahnen, von denen man Kenntnis erhalte.

Die rechtliche Einordnung ist indessen alles andere als klar. Das Landgericht München hat Mitte August eine Klage abgewiesen, mit der die Inhaber der Marke "Bioland" einem Serviceprovider die Verwendung der Domain "Biolandwirt.de" untersagen lassen wollten. Eine Verwechslungsgefahr, so das Gericht, sei nicht gegeben. Dass eine geschützte Markenbezeichnung einen Bestandteil des angegriffenen Domainnamens bilde, reiche dafür allein nicht aus, es komme hauptsächlich auf den "Gesamteindruck" des Begriffs an. Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Frage, wie verwechslungsträchtig "HP-World" ist, durchaus kontrovers beantwortet werden.

Wie die Sache von Layth Ibrahim weitergeht, ist ungewiss. Über eine endgültige Lösung müsse die US-Konzernmutter entscheiden, nicht der deutsche Unternehmenszweig, so die HP-Anwälte. Der Karlsruher ist verschreckt und fürchtet das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits. Er hat auf seiner Website sofort eine großflächige Weiterleitung zur HP-Homepage und zum Webangebot der HP World Conference & Expo angebracht; seine eigenen Inhalte sind im Moment nicht zugänglich. Ibrahim plant, sich mit "All4homepages.de" zusammenzutun und sein Material sowie seine Services künftig unter diesem Dach anzubieten."


Ich finde das Verhalten Hewlett-Packards schlicht zum k*tzen.
Die sind zu blöde zu erkennen, daß eine Abkürzung "HP" im Internet
eben NICHT AUSSCHLIEßLICH für einen Firman-Namen stehen kann, sondern
eben gerade dieses "HP" hauptsächlich für Homepage steht.

Dies habe ich Hewlett-Packard auch mitgeteilt, und über

http://www.hewlett-packard.de/sonstiges.html

meine Meinung zu diesem ungeheuerlichen Vorgehen seitens
Hewlett-Packards kundgetan.

Weiterhin werde ich Produkte dieser Firma nicht mehr erwerben, sollte
dieses Vorgehen nicht umgehend korrigiert werden.


Ich bitte Euch: schließt Euch den Protesten an!

Es kann nicht angehen, daß ein Großkonzern mit seinem Geld Privatpersonen
plattmacht, und überrollt.


Gruß FreddyK.
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HP-Drucker Kolti
HP-Drucker the_mic
FreddyK. Nachtrag zu: „Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!“
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http://www.abmahnungswelle.de/testina.html


"Spenden für homepages (hp)
Heute möchte eine Firma aus Palo Alto nicht, dass ein 16jähriger Homepages für Homepages betreibt, und was ist morgen? Lesen Sie dazu bei

* Heise
* focus
* Shortnews

Sie können etwas tun, damit Recht nicht eine Frage des Geldes wird. Damit Layth Ibrahim für sein Recht kämpfen kann, benötigt er Geld. Und das leider sehr, sehr schnell.

Wir haben daher ad hock ein Konto eröffnet (ab 16.10.02, 16:30 Uhr), auf das Sie Ihren Beitrag überweisen können.
Kontoinhaber: Jutta Rosenbach, Abmahnungswelle für hp
Konto-Nummer: 15 47 57 92
Bankleitzahl: 610 500 00
Kreissparkasse Göppingen, Zweigstelle Geislingen.

Vermerken Sie bei Ihrer Überweisung ruhig auch Ihre URL.
Später wird auf der Domain hp-club.org der Stand dieser Aktion dokumentiert. Die Domain wird freundlicherweise von Josef Hindinger dafür zur Verfügung gestellt.

Falls Layth Ibrahim gewinnt, dann benötigt er Ihre Spende nicht, dann muss die gegnerische Seite die Anwälte, sowie Gerichtskosten und möglicherweise Gutachten bezahlen. Ihre Spende soll nur helfen, das Risiko aufzufangen, falls er verliert.

Statt dessen wird das gesamte Konto geräumt und an den Weissen Ring überwiesen. Dort kommt es dann echten Opfern zugute - nicht solchen vermeintlichen Rechtschutzverletzten wie die in Palo Alto. So wurde es mit Frau Giesler beim Weissen Ring bereits abgesprochen.

Aus zeitlichen und personellen Gründen gibt es keine Spendenbescheinigungen. Statt dessen werden alle Spender, sofern sie nichts dagegen haben, dokumentiert auf hp-club.org, was ja zumindest auch eine gewisse poitive PR darstellt.

Diese Spendenaktion und die Kontoeröffnung sind aufgrund der Solidarität und Hilfsbereitschaft der Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Leserforum von Heise entstanden.
Es sollen noch gezielt alle angeschrieben werden, deren Homepages wohl als nächstes betroffen sein könnten.

Ich werde jeden einzelnen Bankauszug einscannen, damit die Aktion transparent verläuft.

Es ist das erste Mal, dass ich etwas derartiges unternehme. Bitte entschuldigen Sie, wenn es dabei an Professionalität mangelt. Ich hoffe, der gute Wille auf allen Seiten und Vertrauen können das Unbürokratische ausgleichen.

Freundliche Grüße

Jutta U. Rosenbach"


Heise
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Gruß FreddyK.
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