Off Topic 20.540 Themen, 228.144 Beiträge

Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!

FreddyK. / 10 Antworten / Baumansicht Nickles
Der Heise Online-Dienst berichtet von einer Abmahnung seitens
Hewlett-Packard gegenüber einem 16-jährigen, der eine Webseite für
Homepage-Design betreibt:

"HP mahnt 16-Jährigen ab

Eine Abkürzung ist eine Abkürzung – und weiter nichts. So könnte man denken. Und die Buchstabenkombination "HP" kann für vielerlei stehen – könnte man ebenfalls denken. Laut Abkuerzungen.de steht sie etwa für "Homepage" oder auch für "Horse Power" und "High Pressure". Das Standard-Nachschlagewerk von Amkreutz "Abkürzungen der Informationsverarbeitung, A-Z" kennt sogar die Bedeutung "Hand Punch" (eigentlich "Schlag mit der bloßen Faust", in der EDV das Nachlochen von Lochkarten oder -streifen von Hand).

Für den Hardwarehersteller Hewlett-Packard hat "HP" jedoch nur eine einzige Bedeutung. Das Unternehmen sieht seine geschützten Marken von Verwechslung bedroht, sobald jemand die betreffende Buchstabenkombination im Rahmen von Internet-Domains nutzt, und sei es auch in ganz anderem Zusammenhang. Das hat jetzt Layth Ibrahim, ein 16-jähriger Schüler aus Karlsruhe, in Form eines Abmahnschreibens samt Kostennote der HP-Anwälte zu spüren bekommen – sozusagen ein markenrechtlicher "Hand Punch" der teuren Sorte.

Ibrahim betreibt die Domains "HP-World.de" und "HP-World.com", unter denen er bislang Tutorials und anderes Material rund um den Bau von Homepages angeboten hat. Lässt man den Bindestrich in der .com-Webadresse fort, so gelangt man zur Site der US-Messe HP World Conference & Expo, bei der es um Lösungen rund um Hewlett-Packard-Produkte geht.

Das Schreiben der von HP beauftragten Stuttgarter Anwaltskanzlei setzt den Streitwert mit 130.000 Euro an. Daraus errechnet sich in Verbindung mit der üblicherweise draufgeschlagenen Post- und Telekommunikationspauschale nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) eine Gebührenforderung in Höhe von 1151 Euro. Eine Menge Geld für einen Schüler der achten Klasse.

Wie üblich liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, mit der Ibrahim und ein Mitmacher aus Leer sich verpflichten sollen, die HP-haltigen Domainnamen sowie die Bezeichnung "HP-Webdesign" nicht mehr für ihren "Geschäftsbetrieb" zu verwenden. Die .com-Domain sollen sie auf die Hewlett-Packard Company übertragen, die .de-Domain hingegen löschen lassen. Unterzeichnen sie die Erklärung, so droht ihnen beim Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Die Initiative Abmahnungswelle.de, an die der Karlsruher sich wandte, schrieb die HP-Anwälte an und konnte zumindest erreichen, dass der Hardwarehersteller durchblicken ließ, man werde nicht unter allen Umständen auf einer Erstattung der Abmahnkosten bestehen. In der eigentlichen Sache blieb HP dagegen hart. Die Markenverletzung im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr sei klar, der Unterlassungsanspruch daher begründet. Der Vorschlag eines Domain-Sharing mit entsprechenden Links auf alle in Frage kommende Seiten wurde rundheraus abgelehnt.

Auf den Einwand der Abmahnungswelle, es gebe ja noch weitaus mehr Domains mit dem Namensbestandteil "HP" (man findet tatsächlich Tausende, darunter auch Homepage-bezogene wie "HP-Planet.de"), erwiderten die Anwälte nur, man werde alle abmahnen, von denen man Kenntnis erhalte.

Die rechtliche Einordnung ist indessen alles andere als klar. Das Landgericht München hat Mitte August eine Klage abgewiesen, mit der die Inhaber der Marke "Bioland" einem Serviceprovider die Verwendung der Domain "Biolandwirt.de" untersagen lassen wollten. Eine Verwechslungsgefahr, so das Gericht, sei nicht gegeben. Dass eine geschützte Markenbezeichnung einen Bestandteil des angegriffenen Domainnamens bilde, reiche dafür allein nicht aus, es komme hauptsächlich auf den "Gesamteindruck" des Begriffs an. Unter diesem Gesichtspunkt könnte die Frage, wie verwechslungsträchtig "HP-World" ist, durchaus kontrovers beantwortet werden.

Wie die Sache von Layth Ibrahim weitergeht, ist ungewiss. Über eine endgültige Lösung müsse die US-Konzernmutter entscheiden, nicht der deutsche Unternehmenszweig, so die HP-Anwälte. Der Karlsruher ist verschreckt und fürchtet das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits. Er hat auf seiner Website sofort eine großflächige Weiterleitung zur HP-Homepage und zum Webangebot der HP World Conference & Expo angebracht; seine eigenen Inhalte sind im Moment nicht zugänglich. Ibrahim plant, sich mit "All4homepages.de" zusammenzutun und sein Material sowie seine Services künftig unter diesem Dach anzubieten."


Ich finde das Verhalten Hewlett-Packards schlicht zum k*tzen.
Die sind zu blöde zu erkennen, daß eine Abkürzung "HP" im Internet
eben NICHT AUSSCHLIEßLICH für einen Firman-Namen stehen kann, sondern
eben gerade dieses "HP" hauptsächlich für Homepage steht.

Dies habe ich Hewlett-Packard auch mitgeteilt, und über

http://www.hewlett-packard.de/sonstiges.html

meine Meinung zu diesem ungeheuerlichen Vorgehen seitens
Hewlett-Packards kundgetan.

Weiterhin werde ich Produkte dieser Firma nicht mehr erwerben, sollte
dieses Vorgehen nicht umgehend korrigiert werden.


Ich bitte Euch: schließt Euch den Protesten an!

Es kann nicht angehen, daß ein Großkonzern mit seinem Geld Privatpersonen
plattmacht, und überrollt.


Gruß FreddyK.
Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
bei Antwort benachrichtigen
the_mic FreddyK. „Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!“
Optionen

und ich hab echt darüber nachgedacht, meinen epson-drucker durch ein hp-modell zu ersetzen. wird wohl nix...

cat /dev/brain > /dev/null
bei Antwort benachrichtigen
Kolti the_mic „und ich hab echt darüber nachgedacht, meinen epson-drucker durch ein hp-modell...“
Optionen

Mach das ruhig. Die HP-Drucker sind so langsam, das paßt irgendwie zu den Schweizern. *lol*

bei Antwort benachrichtigen
the_mic Kolti „HP-Drucker“
Optionen

witzbold.
und der epson ist ja auch nicht schneller - nur lauter und verschwenderischer.

cat /dev/brain > /dev/null
bei Antwort benachrichtigen
J-G-W FreddyK. „Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!“
Optionen

Mein scheiß Epson (790) "verbraucht" Farb-Tinte, obwohl ich nur schwarz drucke und Farbe abgestellt habe. Der Chip zwingt einen zum Wechsel der (noch vollen) Patrone.
Nie wieder Epson.
Es lebe Canon oder HP,...
aber jetzt,..
scheiß einen auf HP,...
es lebe Canon!
Damit steht der Sieger fest!

Dürfen die Amis eigentlich beim Autoverkauf noch die Leistung in PS angeben, oder mahnen die Verrückten alle Autoverkäufer mit englischer Leistungsangabe ab?

Interessant, lt. Nickles ist HP nichts sinnvolles, toll, echt klasse Jungs! (gebt HP als Suchbegriff ein)

bei Antwort benachrichtigen
Dr. Hook FreddyK. „Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!“
Optionen

Hi,
ich weiß nicht so recht........
Man sollte die Sache auch mal von einer anderen Warte aus sehen.
Ich unterstelle mal dem Bengel, daß er aus purer Berechnung seine Domainnamen gewählt hat. Er hat irgendwo gelesen, daß sich irgendwelche Leute die Namen von Prominenten (z.B. Paul McCartney) ausgesucht hatten, und einfach schneller waren bzw. weitsichtiger gedacht haben. In manchen Fällen hat dies dann auch geklappt, und der Name der Webseite wurde dem bisherigen Betreiber für teures Geld abgekauft. - Ich halte es deshalb nicht nur für nicht ausgeschlossen, sondern sogar für sehr wahrscheinlich, daß der 16-Jährige in ähnlichen Bahnen dachte, um Profit aus seinem "genialen" Einfall herauszuschlagen.

IBM ist da um keinen Deut besser. Die haben der Industrie die Bezeichnung "PC" gestohlen. PC war in der Industrie schon lange Jahre eingebürgert für "Programmable Control". Also für speicherprogrammierbare Steuerungen. Zu deutsch SPS genannt. Dies war lange bevor IBM überhaupt nur an das Konzept eines Heimcomputers dachte! Die Industrie hat dann eingelenkt, da es auf der Hand lag, daß hier keine Änderung mehr zu erzwingen war. Sie hat fortan ihre Steuerungen PLC (Programmable Logical Control) genannt.

cu

Dr. Hook

bei Antwort benachrichtigen
J-G-W Dr. Hook „Hi, ich weiß nicht so recht........ Man sollte die Sache auch mal von einer...“
Optionen

Das ist eben das Problem.
Wenn z.B. MN seinen Nachnamen nicht beim Patent- und Markenamt hat schützen lassen und Du Schlaumie nun 100 Euro oder so dafür übrig hast, kannst Du "Nickles" schützen lassen und von Nickles.de Geld verlangen (oder es untersagen), das die unerlaubterweise DEIN Patent nutzen!
Siehe Ballermann, Lady Di etc.

Ist doch echt Scheiße, oder?

bei Antwort benachrichtigen
Rika J-G-W „Das ist eben das Problem. Wenn z.B. MN seinen Nachnamen nicht beim Patent- und...“
Optionen

So einfach geht's nicht. Wenn du Nickles heisst und nickles.de hast, dann hast du unabhängig vom Patent- und Markenschutz einen Anspruch drauf. Wenn du "Lexmark" heisst und lexmark.de hattest, bevor Lexmark entstand, hast du Anspruch drauf. Wenn du Sony Grottenolm heisst und in Stuttgart wohnst, hast du zwar keinen Anspruch auf Sony.de, aber auf Sony-Grottenolm-Stattgart.de oder, falls ersteres schon belegt, auf jede andere Domain, die Namen, Vornamen und (zur Not auch eindeutig abgekürzt) Wohnort enthält.

Ergo, du kannst dir zwar "Nickles" schützen lassen, hast aber gegenüber MN keinen Anspruch drauf.

In den Fall oben kommt es letztendlich auch nur auf eine Sache an: Nämlich ob in einer entsprechende Klage die Richter eine Verwechslungsgefahr anerkennen, in aller Regel tun sie das aber nicht. In solch einem Falle hauen sie die Vefahrenskosten und Auslagen meist noch dem Kläger auf den Rücken, damit dieser es sich demnächst zweimal überlegt, ob er ein Gericht mit solchen Sachen belästigen möchte.

bei Antwort benachrichtigen
xafford Dr. Hook „Hi, ich weiß nicht so recht........ Man sollte die Sache auch mal von einer...“
Optionen

soetwas kann man vielleicht unterstellen, wenn die betreffende
person diesen domainnamen nicht nutzt. wenn jemand aber den namen
hp-world.de und com als portal zur erstellung von HPs (darf man das
jetzt noch so nennen?) nutzt und dies ausgiebig, und nach der
abmahnung seine gesamten inhalte auf eine andere domain transferiert
dann kann man wohl davon ausgehen, daß eine sinnvolle und ernsthafte
nutzung vorlag.
oder net? ;o)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
FreddyK. Nachtrag zu: „Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!“
Optionen
http://www.abmahnungswelle.de/testina.html


"Spenden für homepages (hp)
Heute möchte eine Firma aus Palo Alto nicht, dass ein 16jähriger Homepages für Homepages betreibt, und was ist morgen? Lesen Sie dazu bei

* Heise
* focus
* Shortnews

Sie können etwas tun, damit Recht nicht eine Frage des Geldes wird. Damit Layth Ibrahim für sein Recht kämpfen kann, benötigt er Geld. Und das leider sehr, sehr schnell.

Wir haben daher ad hock ein Konto eröffnet (ab 16.10.02, 16:30 Uhr), auf das Sie Ihren Beitrag überweisen können.
Kontoinhaber: Jutta Rosenbach, Abmahnungswelle für hp
Konto-Nummer: 15 47 57 92
Bankleitzahl: 610 500 00
Kreissparkasse Göppingen, Zweigstelle Geislingen.

Vermerken Sie bei Ihrer Überweisung ruhig auch Ihre URL.
Später wird auf der Domain hp-club.org der Stand dieser Aktion dokumentiert. Die Domain wird freundlicherweise von Josef Hindinger dafür zur Verfügung gestellt.

Falls Layth Ibrahim gewinnt, dann benötigt er Ihre Spende nicht, dann muss die gegnerische Seite die Anwälte, sowie Gerichtskosten und möglicherweise Gutachten bezahlen. Ihre Spende soll nur helfen, das Risiko aufzufangen, falls er verliert.

Statt dessen wird das gesamte Konto geräumt und an den Weissen Ring überwiesen. Dort kommt es dann echten Opfern zugute - nicht solchen vermeintlichen Rechtschutzverletzten wie die in Palo Alto. So wurde es mit Frau Giesler beim Weissen Ring bereits abgesprochen.

Aus zeitlichen und personellen Gründen gibt es keine Spendenbescheinigungen. Statt dessen werden alle Spender, sofern sie nichts dagegen haben, dokumentiert auf hp-club.org, was ja zumindest auch eine gewisse poitive PR darstellt.

Diese Spendenaktion und die Kontoeröffnung sind aufgrund der Solidarität und Hilfsbereitschaft der Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Leserforum von Heise entstanden.
Es sollen noch gezielt alle angeschrieben werden, deren Homepages wohl als nächstes betroffen sein könnten.

Ich werde jeden einzelnen Bankauszug einscannen, damit die Aktion transparent verläuft.

Es ist das erste Mal, dass ich etwas derartiges unternehme. Bitte entschuldigen Sie, wenn es dabei an Professionalität mangelt. Ich hoffe, der gute Wille auf allen Seiten und Vertrauen können das Unbürokratische ausgleichen.

Freundliche Grüße

Jutta U. Rosenbach"


Heise
Focus
Shortnews


Gruß FreddyK.
Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
bei Antwort benachrichtigen
xafford FreddyK. „Hewlett-Packard mahnt 16-jährigen ab!“
Optionen

anscheinend is die rechtsabteilung von hp fleissig.
die domain www.hp-design ist mittlerweile auch nicht
mehr verfügbar.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen