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Vorsorgevollmacht Missbrauch

christian t / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Bitte um Hilfe . Es geht um Vertrauensbruch und den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht in der Familie. 

Opa 93 leichte Demenz vaskulär. Tochter hat Vollmacht . Ihm und mir - Enkel hat sie gesagt heim probewohnen mit Abbruch bei Nichtgefallen . Er ist vollkommen klar und weiß ganz genau das seine Tochter eiskalt vorgeht . Ich jetzt leider auch . Die meisten Bewohner dort sind wirklich voll weggetreten aber er nicht . 

Willensbekundung seinerseits ist da und besteht auch darauf daß es so nicht abgemacht war 

Kein Abbruch er darf nicht nach Hause. Meine Anwältin hat Ermittlungsvollmacht 

Meine Mutter mit Vorsorgevollm . Jetzt braucht es noch nen richterl Gutachter , Neurologen usw. Mein Antrag das ich Opas Betreuer sein soll liegt alles zur Prüfung vor . 

Es wurde ganz klar gelogen von ihr aus. 3 zeugen können das bestätigen und können und werden aussagen wenn nötig.

Mehrere Gründe sprechen für Habgier . Tochter wollte immer in seine Wohnung .

Borderliner Narzißmus und Hashimoto selber vollkommen krank und selber fast Pflegefall . 

Frage ist jetzt . Als letztes mttel könnte per Strafanzeige ein kontrollverfahren in Gang gesetzt werden um sie zur Rechenschaft zu ziehen 

Sind euch selolche Fälle bekannt ? 

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weissnix2 christian t „Danke guter Tipp. Fall sieht so aus Mittelschwere Demenz Korsakov. Ich hebe Geld ab und stelle sicher das seine Wohnung ...“
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So ganz werde ich aus der Sache nicht schlau. Einerseits schreibst Du, dass 

er vom Kopf immer noch voll da ist . Und auch selbstständig agiert  .

, andererseits 

Fall sieht so aus Mittelschwere Demenz Korsakov.

Ja, wie denn nun? Wenn Dein Opa im Kopf noch voll da ist, dann kann er jede Vollmacht doch jederzeit widerrufen. 

Und wenn er jetzt dement ist, dann ändert das nichts an der Rechtsverbindlichkeit einer noch bei klarem Verstand erteilten Vollmacht. 

Der Sinn einer Vollmacht oder auch einer Patientenverfügung besteht doch gerade darin, dass der Bevollmächtigte tätig werden kann, wenn der Betreffende nicht mehr geschäftsfähig ist. Und Deiner Mutter nachzuweisen, dass sie ihre Vollmacht missbraucht, wenn sie den Opa lieber im Heim lässt als sich zuhause um ihn zu kümmern oder ihn gar unbeaufsichtigt allein in seiner Wohnung zu lassen, das dürfte sehr schwierig werden. 

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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