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Vorsorgevollmacht Missbrauch

christian t / 27 Antworten / Flachansicht Nickles

Bitte um Hilfe . Es geht um Vertrauensbruch und den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht in der Familie. 

Opa 93 leichte Demenz vaskulär. Tochter hat Vollmacht . Ihm und mir - Enkel hat sie gesagt heim probewohnen mit Abbruch bei Nichtgefallen . Er ist vollkommen klar und weiß ganz genau das seine Tochter eiskalt vorgeht . Ich jetzt leider auch . Die meisten Bewohner dort sind wirklich voll weggetreten aber er nicht . 

Willensbekundung seinerseits ist da und besteht auch darauf daß es so nicht abgemacht war 

Kein Abbruch er darf nicht nach Hause. Meine Anwältin hat Ermittlungsvollmacht 

Meine Mutter mit Vorsorgevollm . Jetzt braucht es noch nen richterl Gutachter , Neurologen usw. Mein Antrag das ich Opas Betreuer sein soll liegt alles zur Prüfung vor . 

Es wurde ganz klar gelogen von ihr aus. 3 zeugen können das bestätigen und können und werden aussagen wenn nötig.

Mehrere Gründe sprechen für Habgier . Tochter wollte immer in seine Wohnung .

Borderliner Narzißmus und Hashimoto selber vollkommen krank und selber fast Pflegefall . 

Frage ist jetzt . Als letztes mttel könnte per Strafanzeige ein kontrollverfahren in Gang gesetzt werden um sie zur Rechenschaft zu ziehen 

Sind euch selolche Fälle bekannt ? 

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weissnix2 christian t „Er hat die Mittel das notfalls eine e 24 Std Betreuung erfolgen kann. Eher war von morgens muß nach m Tagespflege mit ...“
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Grundsätzlich bedeutet eine bei klarem Verstand erteilte Vollmacht, dass der Bevollmächtigte alles tun kann, wozu er bevollmächtigt ist. Bei einer Generalvollmacht kann er also auch über das Vermögen des Vollmacht-Erteilers uneingeschränkt verfügen. Strafrechtlich ist gegen einen eventuellen Missbrauch einer solchen Vollmacht so gut wie nichts möglich, weil es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, für die die Strafverfolgungsbehörden - also  Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht zuständig sind und die Vollmacht ja jederzeit von dem widerrufen werden kann, der sie erteilt hat. 

Was man jedoch machen kann: beim Amtsgericht einen Antrag auf Bestellung eines amtlichen Betreuers stellen. Dieser wir dann vom Gericht nach Prüfung der Gesamtumstände eingesetzt - wobei es natürlich durchaus passieren kann, dass der von der zu betreuenden Person bereits eingesetzt gewesene Bevollmächtigte als Betreuer amtlich bestätigt wird, wenn man ihm kein Fehlverhalten nachweisen kann.

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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