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Vorsclag: Neue Rubrik Europäisches Datenschutzgesetz

winnigorny1 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Das neue Datenschutzgesetz ist natürlich längst überfällig. Allerdings ist es ein gewaltiger Risikofaktor für Kleingewerbetreibende im E-Commerce.

Was da alles beahtet werden muss, ist für mich so unübersichtlich und zum Teil "geheimnisvoll" wie nur irgendwas. - Abgesehen davon, dass da ein immenser Zeitaufwand vonnäten ist, um sich einzulesen.

Hinzu kommt noch, dass es vor Ungereimtheiten wimmelt: man z.B. auch die E-Mails und E-Mail-Adressen von Kunden löschen muss, wenn die das beantragen. - Was soll dennn der Scheiß??? Schließlich fordern die Finanzämter, dass man den E-Mail-Verkehr der letzten 10 Jahre speichern und archivieren muss???!!

Ungereimtheiten über Ungereimtheiten. Und was ist mit den Daten, die von Besuchern der Homepage zu löschen sind, wenn mein Provider die aber für 3 Monate speichert?????

Und was ist z.B. mit Google Analytics? Kann ich ja theoretisch abstellen, den Scheiß guck ich mir eh nicht an, habe aber Angst, dass sich das Abstellen negativ auf das Ranking bei Google auswirken könnte.......

Angeschissen sind mal wieder die Kleinen mit wenig Kohle - die Großen beauftragen Fachleute und Fachanwälte, die ihre Fachleute auf dem Laufenden halten......

Und Kleinen kann das in die Pleite treiben. Ich höre schon, wie die Abmahnanwälte die Messer wetzen...... Zum Glück habe ich einen Kumpel, der sich einigermaßen auskennt, aber ich denke da an viele andere Kleine, die nicht so einen genialen und netten Kumpel haben. - Allerdings die Frage nach Google Analytics oder nach der Vorratsdatenspeichereung der Provider kann er mir auch nicht beantworten......

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mawe2 winnigorny1 „Vorsclag: Neue Rubrik Europäisches Datenschutzgesetz“
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Vorsclag: Neue Rubrik Europäisches Datenschutzgesetz

Den Vorschlag finde ich gut, Diskussionen zu diesem Thema wären auf einem separaten Brett gut aufgehoben.

Hinzu kommt noch, dass es vor Ungereimtheiten wimmelt: man z.B. auch die E-Mails und E-Mail-Adressen von Kunden löschen muss, wenn die das beantragen. - Was soll dennn der Scheiß??? Schließlich fordern die Finanzämter, dass man den E-Mail-Verkehr der letzten 10 Jahre speichern und archivieren muss???!!

"Dem Anspruch auf Löschung muss gefolgt werden, wenn für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks die weitere Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr erforderlich ist, der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat und es keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung der Daten gibt." (Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine, Verlag C.H. Beck oHG, Seite 41)

Da steuerliche Gesetze die Rechtsgrundlage für die Speicherung sind, muss also nicht gelöscht werden. Du musst aber den Kunden darüber in Kenntnis setzen, dass Du wegen dieser Rechtsgrundlage die Daten weiterhin speichern wirst.

Und was ist mit den Daten, die von Besuchern der Homepage zu löschen sind, wenn mein Provider die aber für 3 Monate speichert?????

Mit dem Provider musst Du einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Darin verpflichtet er sich, die Daten gemäß der DSGVO zu behandeln. Für Verstöße ist dann der der Provider haftbar, nicht Du. Bei Prüfungen durch die Datenschutzbehörde musst Du die Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung vorlegen.

Und was ist z.B. mit Google Analytics?

dto.

Angeschissen sind mal wieder die Kleinen mit wenig Kohle - die Großen beauftragen Fachleute und Fachanwälte, die ihre Fachleute auf dem Laufenden halten......

Das ist Fakt. Trotzdem finde ich ein wirksames Datenschutzrecht enorm wichtig.

Allerdings die Frage nach Google Analytics oder nach der Vorratsdatenspeichereung der Provider kann er mir auch nicht beantworten.

Die sind ja jetzt beantwortet. :-)

Allerdings wirft das natürlich Zweifel an der Kompetenz Deines "Kumpels" auf, wenn er Dir dazu nichts sagen konnte. Auftragsdatenverarbeitung ist schließlich ein Kernthema im Online-Marketing und rechtliche Voraussetzungen dafür gibt es nicht erst seit der DSGVO!

Gruß, mawe2

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