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Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?

mawe2 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

In einem anderen Thread (Klick) wird bereits eine Diskussion geführt, ob es für beliebige Privat-Leute gestattet ist, am APL (also am Hausverteiler, der i.d.R. durch die Telekom montiert wurde / wird) Änderungen vorzunehmen (Öffnen des APL, Änderungen an der Leitungsbelegung usw.).

Die Informationslage im Web ist dazu äußerst dürftig. Meist findet man nur andere Forendiskussionen, wo man wiederum auf sehr viel gepflegtes Halbwissen stößt.

Ob die nichtautorisierte Manipulation am APL eine Straftat nach StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html) darstellt, konnte bisher nicht geklärt werden.

Ob Arbeiten am APL immer von Technikern der Deutschen Telekom vorgenommen werden müssen oder ob (andere) TK-Anbieter auch Privatpersonen zu solchen Arbeiten anstiften / verleiten / nötigen dürfen, steht in Frage.

Dabei ist evtl. auch eine Differenzierung zwischen einem APL in einem Einfamilienhaus (mit nur einem Anschlussinhaber) und in einem Mehrfamilienhaus (mit mehreren Anschlussinhabern) sinnvoll. Oder ist das völlig irrelevant?

Wer kann hierzu sachkundige Auskunft geben?

Gruß, mawe2

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Max Payne mawe2 „Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?“
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Der APL ist Bestandteil der "letzten Meile" und damit Eigentum der Telekom.

Wenn der Hauseigentümer kein Telekom-Kunde ist und irgendeine Änderung erforderlich ist, muss diese durch den Provider (z.B. 1&1) bei der Telekom beauftragt werden. D.h., ein Telekom-Techniker führt dann diese Änderung aus.

Ob der § 317 StGB anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Der BGH hält das zumindest grundsätzlich für möglich (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/93/1-168-93.php).

Auf jeden Fall aber besteht ein zivilrechtlicher Anspruch der Telekom auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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