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Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?

mawe2 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

In einem anderen Thread (Klick) wird bereits eine Diskussion geführt, ob es für beliebige Privat-Leute gestattet ist, am APL (also am Hausverteiler, der i.d.R. durch die Telekom montiert wurde / wird) Änderungen vorzunehmen (Öffnen des APL, Änderungen an der Leitungsbelegung usw.).

Die Informationslage im Web ist dazu äußerst dürftig. Meist findet man nur andere Forendiskussionen, wo man wiederum auf sehr viel gepflegtes Halbwissen stößt.

Ob die nichtautorisierte Manipulation am APL eine Straftat nach StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html) darstellt, konnte bisher nicht geklärt werden.

Ob Arbeiten am APL immer von Technikern der Deutschen Telekom vorgenommen werden müssen oder ob (andere) TK-Anbieter auch Privatpersonen zu solchen Arbeiten anstiften / verleiten / nötigen dürfen, steht in Frage.

Dabei ist evtl. auch eine Differenzierung zwischen einem APL in einem Einfamilienhaus (mit nur einem Anschlussinhaber) und in einem Mehrfamilienhaus (mit mehreren Anschlussinhabern) sinnvoll. Oder ist das völlig irrelevant?

Wer kann hierzu sachkundige Auskunft geben?

Gruß, mawe2

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mi~we mawe2 „Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?“
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Was soll daran strittig sein? Der APL ist Eigentum der Telekom. Somit darf also auch nur die Teleokom dran rumschrauben.

Das unbefugtes Öffnen eines EVz ist immer noch als Sachbeschädigung oder Eingriff in das Fernmeldenetz strafbar. An einen privaten Netz darf jeder Fachmann und jeder Laie rumpfuschen; die Liberalisierung des Telefonmarktes endet aber an der 1.TAE. Jenseits dieser Dose dürfen nur Telekommitarbeiter oder -beauftrage arbeiten.

https://grauepost.wordpress.com/tag/apl/

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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mawe2 mi~we „Was soll daran strittig sein? Der APL ist Eigentum der Telekom. Somit darf also auch nur die Teleokom dran rumschrauben. ...“
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Was soll daran strittig sein

Das habe ich mich auch gefragt.

Aber in dem von mir verlinkten Thread behaupten einige Diskutanten felsenfest, dass sich dieser Grundsatz

Der APL ist Eigentum der Telekom. Somit darf also auch nur die Teleokom dran rumschrauben.

längst erledigt hat und dass jeder, der Lust dazu hat, am APL rumschrauben darf.

Z.T. wird auch behauptet, dass das mit der Privatisierung der Telekom im Zusammenhang steht. Demnach dürfte man schon seit über 20 Jahren dort schalten und walten wie man will.

Ebenso wird dort behauptet, dass sogar manche TK-Anbieter ihren Kunden direkt die "Erlaubnis" geben, dass sie dort selbst Hand anlegen dürfen.

Ich wundere mich nur sehr, dass Installationen in größeren Häusern (mit hinreichend vielen Endkunden) dann überhaupt noch funktionieren, wenn Hinz & Kunz dort ständig mit Schraubenzieher, Auflegewerkzeug und Lötkolben zugange sind...

Leider habe ich noch keine offiziellen Quellen (z.B. der Telekom) gefunden, die das eindeutig klarstellen.

Gruß, mawe2

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mi~we mawe2 „Das habe ich mich auch gefragt. Aber in dem von mir verlinkten Thread behaupten einige Diskutanten felsenfest, dass sich ...“
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dass jeder, der Lust dazu hat, am APL rumschrauben darf.

Da sagt die Telekom in ihren Online-Foren aber anderes:

Schaltarbeiten werden definitiv nur von uns bzw. von entsprechend beauftragten Technikern durchgeführt. Ob der APL nun verschlossen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/APL-oeffnen-lassen/m-p/337200

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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mawe2 mi~we „Da sagt die Telekom in ihren Online-Foren aber anderes: ...“
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Danke, das sollte als Klarstellung eindeutig sein.

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Max Payne mawe2 „Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?“
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Der APL ist Bestandteil der "letzten Meile" und damit Eigentum der Telekom.

Wenn der Hauseigentümer kein Telekom-Kunde ist und irgendeine Änderung erforderlich ist, muss diese durch den Provider (z.B. 1&1) bei der Telekom beauftragt werden. D.h., ein Telekom-Techniker führt dann diese Änderung aus.

Ob der § 317 StGB anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Der BGH hält das zumindest grundsätzlich für möglich (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/93/1-168-93.php).

Auf jeden Fall aber besteht ein zivilrechtlicher Anspruch der Telekom auf Unterlassung und ggf. Schadenersatz.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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mawe2 Max Payne „Der APL ist Bestandteil der letzten Meile und damit Eigentum der Telekom. Wenn der Hauseigentümer kein Telekom-Kunde ist ...“
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muss diese durch den Provider (z.B. 1&1) bei der Telekom beauftragt werden

1&1 behauptet angeblich, dass der Kunde das auch selbst machen darf... (Die Spielregeln der Telekom werden dabei komplett ignoriert.)

Gruß, mawe2

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Borlander Max Payne „Der APL ist Bestandteil der letzten Meile und damit Eigentum der Telekom. Wenn der Hauseigentümer kein Telekom-Kunde ist ...“
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Der Verlinkte Fall erscheint mit auch recht eindeutig. Dort bewusst eine Telekommunikationseinrichtung zerstört.

Nun lautet §317(1) aber wie folgt:

Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach meinem Verständnis erfüllen damit nur Handlungen die den Betrieb "verhindern oder gefährden" die notwendigen Tatbestandsmerkmale.

Verhindern müsste nun tatsächlich eine objektiv feststellbare Folge einer vollendeten Handlung sein, oder zumindest einen Vorsatz beim Versuch erfordern. Würde ich somit im vorliegenden Fall ausschließen.

Als Gefährdung könnte man nun grundsätzlich jede unsachgemäße Bastelei an der Infrastruktur verstehen. Was ist aber mit den Szenarien in denen die arbeiten durch eine objektiv sachkundige Person durchgeführt wird, die u.U. sogar eine formal höhere Qualifikation als der durchschnittlich ausgebildete Techniker der deutschen Telekom aufweist?

Gruß
bor

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mawe2 Nachtrag zu: „Wer darf am Telekom-Hausanschluss (APL) Änderungen vornehmen?“
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Im anderen Thread wurde jetzt auf ein Dokument verweisen, das die Frage hinreichend beantwortet:

http://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.static/WFS/EKI-PK-Site/EKI-PK/-/downloads/auf-kupfertechnik-koennen-sie-bauen.pdf

Auf den Seiten 9 ff. wird mit farbigen Kennzeichnungen in den Skizzen klargestellt, dass die Telekom bis einschließlich zur ersten TAE-Dose in der Wohnung zuständig ist.

Damit ist der APL im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Telekom und Fremdzugriff ist nicht gestattet.

Auf weitere Wortmeldungen (z.B. von Telekom-Technikern) bin ich aber dennoch neugierig!

Gruß, mawe2

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gelöscht_103956 mawe2 „Im anderen Thread wurde jetzt auf ein Dokument verweisen, das die Frage hinreichend beantwortet: ...“
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Damit ist der APL im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Telekom und Fremdzugriff ist nicht gestattet.

Ich kann das insofern in der Praxis bestätigen, dass im Laufe der Jahre ich und Freunde bekanntlich öfters die Provider gewechselt haben, auch von analog über ISDN und DSL, in Einfamilienhaus, als auch Mehrfamilienhäuser GRUNDSÄTZLICH nur die Telekom gekommen ist, zumin, wenn die letzte Meile der Telekom gehörte. Als ich bei vodafone war und die Leitung defekt war hat die hotline gesagt, dass bei mir die Telekom kommt, weil das deren letzte Meile ist und vodafpne-Techniker nur hinter der TAE was machen dürfen.

Hier im BVB-Dorf hat auch die Dokom eigene Netze. Soweit ich weiß, kommen da auch nur die eigenen Leute, wenn vor der TAE was zu machen ist.

Interessant wäre das noch über  vodafone/arcor/mannesmann  mit ihren eigenen Netz zu erfahren.

Andererseits kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das JEDER an der APL rumbasteln darf wie er will.

Das würde sofort die "Experten" wieder auf den Plan rufen, teure 900er-bungabunga-Nr auf Nachbarn kosten zu schalten. Alles schon da gewesen.

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