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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
Null Toleranz f?r Intoleranz
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gelöscht_103956 Systemcrasher „Danke für den langen Beitrag. Meine Freundin ist zwar Ausländerin, kommt aber nicht aus einem Kriesengebiet. Wie gesagt: ...“
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Versuchen werde ichs dennoch. Allerdings nicht Deinen mir zu komplizierten Weg.

Ohne Fleiß keinen Preis!

Sich auf rechtlichen Wege mit dem deutschen System anlegen bringt rein garnix, solange man nicht die Absicht hegt bis nach Straßburg zu gehen. Die "Urteile" des BGH, BVG, so schräg wie sie sind, sprechen da eine deutliche Sprache.

Um nach Straßburg zu kommen.... da ist der Hase im Pfeffer begraben.

Da ist gewöhnlich Anwaltspflicht und kostet Geld ohne Ende. Den struntzmormale Bürger wird hier durch monetären Auflagen das Recht verwehrt. Das ist wie im tiefsten Mittelalter mit Gutsherren-Ständerecht.

Wie wärs mit einen GEZ- fundraising ???? Spenden für Prozeßkosten. Einer macht den Helden.

ich weich vom Thema ab.....

Nun gut,

die Frage eingangs war ja, wie werde ich aufgrund der Einkommenssituation von der GEZ-Zwangseintreibung  befreit???


Sieh das mal so: Egal in welcher Richtung du mit (sozialen, Finanz-) Behörden du als DEUTSCHER im vereinigten Wirtschaftsgebiet zu tun hast, werden grundsätzlich IMMER die Einkommenssituation geklärt werden müssen. Ob du jetzt mit deiner Freundin die gemeinschaftlich veranlagte Steuererklärung zusammenstellst, oder einen Wohnberechtigungsschein haben willst, oder Beihilfen von der Krankenkassen haben willst, oder wenn gemeinsame Kinder ins Spiel kommen, oder, oder oder. IMMER werden die gleichen Papierkrempel verlangt. Ergo: Einmal die Arbeit machen, den Rest ständig kopieren.

Sicher, das ist recht mühselig.... aber real eher umsetzbar als der Frontalangriff. 

Eine andere witzige Idee ist: 

.Die GEZ-Gebühren aus Gewissensgründen abzulehnen.UnschuldigUnschuldigLachend

  Heiko Schrang eintippen. auf der tube sind einige videos dazu. Ob das funktioniert, weiß ich nicht. Einen netten Brief an den WDR-Intendanten kostet erst mal nur Porto..... 

btw

Entweder Totalverweigerung mit anschließender eidesstattlicher Versicherung

Getrennte Konten und P-Konto haste !!???

Und denk dran. Das P-Konto kann 3x am TAG auf Eingang geprüft werden!!!

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