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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
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mawe2 Systemcrasher „Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?“
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Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Soweit ich weiß, gibt es keine untere Grenze. Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag bezahlen. Auch, wenn er tatsächlich viel weniger Einkommen hat, als ein ALG-II-Bezieher.

Das interessiert ja schließlich auch an anderer Stellen nicht: Einfach nur wenig verdienen reicht nicht, um die ganzen Ermäßigungen / Befreiungen / Zuschüsse usw. zu bekommen, die ein ALG-II-Empfänger kriegt. Man muss dann auch tatsächlich ALG II beziehen... Ist absurd, ist aber so.

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gelöscht_103956 mawe2 „Soweit ich weiß, gibt es keine untere Grenze. Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag ...“
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Man muss dann auch tatsächlich ALG II beziehen... Ist absurd, ist aber so.

janein.

" Seit meine freundin bei mir eingezogen ist..." 

Mann, kannste nicht auf schwul machen???UnschuldigCoolGeld

Naja, jetzt wo das Kind im Brunnen gefallen ist....

Eine Möglichkeit noch den begehrten "Amtsbescheid" zu bekommen ist folgender:

1. Da deine Freundin arbeiten geht, alles mögliche an Rechnungen sammeln, die zum Erzielen des Einkommen notwendig ist. Ihr müsst dabei ausgesprochen kreativ sein! Was das Finanzamt anerkennt geht hier auch. Du kannst auch Tel.-Rechnungen angeben. Schließlich braucht man das für Bewerbungen. Beispiele: Versicherungen, Autokosten, Bürobedarf, Krankheitskosten, die die Kasse nicht zahlt, Altersvorsorge, Unterhalt Dritter (Kinder, Eltern), Bafög-Schulden, habt ihr selbstbewohntes Eigentum, alles was damit zu tun hat, das Eigentum zu sichern und zu erhalten, NICKLES-Abo, grins, Spenden, usw usw.  Möglichst immer wiederkehrende Kosten auflisten


Seht zu, dass diese Kosten mit dem Eigenbedarf und Wohnungskosten annähernd, herunter gerechnetheißt 10-15% über H4-Satz, erreicht. Oder besser H4-Bewilligsngrenze erreicht.

2. Dann geht ihr zum Sozialamt. Und stellt einen Antrag auf einmalige Beihilfen.

Und auch hier ist Kreativität angesagt. Ihr braucht einen neuen Kühlschrank, Waschmaschine weil der Weg zum nächsten Waschcenter zu weit ist, Bewerbungsgarderobe, PFLICHT-RENOVIERUNG in Mietwohnung,  Kinder???  Da geht immer was, Hausreparaturen, neuer TV weil alter kaputt, neuer Drucker, PC, etc. für Bewerbungen, neue Möbel, die dringend ersetzt werden müssen,  neu Matrazen bei Rückprobleme, Schwangerschaft???, Behinderungen und chronische Krankheiten, die fortwährende Kosten verursachen, aufwendige krankheitsbedingte Ernährung,   etc, etc, etc.  

Seht zu, dass die Beihilfen so hoch sind, dass in der Bemessungsrechnung euer Eigenanteil deutlich übertrifft, sprich Kosten von 200 Euro und drüber sollte es schon sein. Kleinkram wie Bratpfannen bringen überhaupt nix.

3. VORHER genau planen und RECHNEN, dass Euer Einkommen max. 15% über den Sozialhilfesatz in besonderen Lebenslagen liegt. (etwa H4) Liegt ihr drüber habt ihr die Axxkarte gezogen!!

4. Habt ihr Vermögen, egal in welcher Form. REDUZIEREN bis die Grenze zum Schutzvermögen erreicht ist. Und bitte alles schön unter der Bettdecke so lagern, dass selbst Hausbesuche nix finden werden. (Bankschließfächer können geprüft werden, obwohl dass öffentlich abgestritten wird.) 

5a. So präpariert geht ihr zum Sozialamt (ohne Anmeldung!) und stellt einen + schriftlichen + Antrag auf einmalige Beihilfen. Den Negativbescheid des Jobcenters solltet ihr natürlich dabei haben.

5. Lasst euch nicht abwimmeln, Geht notfalls zu Rechtsberatung. imho. die beste GRATIS Sozialhilfeberatung hat immer noch die Kirche. grins.

6. Stellt sich das Sozialamt immer noch quer. PKH-Antrag beim Amtsgericht stellen, Anwalt f. Sozialrecht aufsuchen. Und die Anwaltssuche solltet ihr natürlich VORHER gemacht haben, welcher Anwalt sich in eurer Stadt noch halbwegs für Klientel einsetzt.

7. Hab ihr mit viel Kampf und Glück erreicht, dass ihr eine Bewilligung, wenn es auch nur über läppische 20 Euro sind, hab ihr den amtlichen Bescheid, dass ihr einkommensschwach und aufgrund der unsicheren (finanziellen) Lebenslage mit H4-Empfängern gleichgestellt werden wollt.

8. Wird der Antrag abgelehnt vor dem AG klagen. Kostet euch 20 Euro PKH.

9. Bei Früh-Rentnern ergeben sich noch andere Bemessungsgrenzen und Kostenaufwendungen. Der Weg zum Ziel ist der gleiche.

Eine Garantie, dass es klappt, kann ich natürlich nicht geben. Einen Versuch mit 20 Euro " Eintrittsgeld"  ist die Sache auf jeden Fall immer wert. Und ihr könnt nur gewinnen!!!

btw

Eine politische Begründung wäre, mit Migranten-"Asyl-Kriegs-Flüchtlinge-"Schutz-Suchende"

gleichgestellt zu werden- Die ZAHLEN GARNIX.

Soweit ich weiß hat das auch noch keiner versucht vor unsere Justiz durch zu kämpfen.  

Im Netz kursieren zahlreiche eingestellteLeistungsbescheide von Migranten, die einen doppelten H4 für jedes Haushaltsmitglied

plus etwa 1000 Euro für jedes Kind bekommen plus 2200 Euro/monatl. "Eingliederungshilfe", wenn sie einen 1-Euro-Job machen.

Natürlich wird das jedes deutsche "Gericht" aus Staatsraision verwerfen. Da bleibt der Weg nur bis nach Straßburg offen.

Um das ganze auf schizophrene Artauf die Spitze zu treiben, könnte man einen auf "verfolgten, diskriminierten Reichsbürger" machen und "Asyl beantragen". Aus Sicht der BRD-Angestellten sind "Reichsbürger" ja "Ausländer".CoolCoolGeldGeld

Das wäre aber nur für die, die mit dem ganz dicken Fell und kampfgeist zu empfehlen.

 

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mawe2 gelöscht_103956 „janein. Seit meine freundin bei mir eingezogen ist... Mann, kannste nicht auf schwul machen??? Naja, jetzt wo das Kind im ...“
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Du hast ja wirklich viel geschrieben... Leider an den falschen Adressaten!

Gruß, mawe2

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gelöscht_103956 mawe2 „Du hast ja wirklich viel geschrieben... Leider an den falschen Adressaten! Gruß, mawe2“
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Ich habe ja das Zitat voraus geschrieben.....

wenn man die Antwort  jedes mal wieder im thread "einbaut" wirds schnell unübersichtlich. Deswegen hänge ich das meist unten an.

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mawe2 gelöscht_103956 „Ich habe ja das Zitat voraus geschrieben..... wenn man die Antwort jedes mal wieder im thread einbaut wirds schnell ...“
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wenn man die Antwort  jedes mal wieder im thread "einbaut" wirds schnell unübersichtlich. Deswegen hänge ich das meist unten an

Drei Mal darfst Du raten, wieso es hier eine Baumstruktur gibt und wieso man auf eine Flachansicht umschalten kann...

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Systemcrasher gelöscht_103956 „janein. Seit meine freundin bei mir eingezogen ist... Mann, kannste nicht auf schwul machen??? Naja, jetzt wo das Kind im ...“
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Das wäre aber nur für die, die mit dem ganz dicken Fell und kampfgeist zu empfehlen.

Danke für den langen Beitrag.

Meine Freundin ist zwar Ausländerin, kommt aber nicht aus einem Kriesengebiet.

Wie gesagt: Wir liegen knapp darüber, wie knapp, weiß ich nicht, da nur in der Leistungstabelle grob nachgeschaut.

Ich bin froh, daß ich die Diskriminierungsbehörde (Arge) endlich los bin.

Ich hatte gehofft, es geht auch etwas einfacher (Bürgeramt, Einkommensbescheid und damit Freistellungsbestätigung).

Versuchen werde ichs dennoch. Allerdings nicht Deinen mir zu komplizierten Weg.

Ansonsten: Entweder Totalverweigerung mit anschließender eidesstattlicher Versicherung (ist nicht die erste) oder zahlen mit Vorbehaltsvermerk wegen "unsicher Rechtslage".

Ansonsten kann ich nur hoffen, daß endlich mal eine Partei an die Macht kommt, die keine Mitgflieder in den Anstaltsvorständen hat.

PS: Pizzaläden müssen hier in Deutschland auch "Schutzgelder" zahlen.....

Im Prinzip kein wesentlicher Unterschied.

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mawe2 Systemcrasher „Danke für den langen Beitrag. Meine Freundin ist zwar Ausländerin, kommt aber nicht aus einem Kriesengebiet. Wie gesagt: ...“
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Ich hatte gehofft, es geht auch etwas einfacher (Bürgeramt, Einkommensbescheid und damit Freistellungsbestätigung).

So wäre es ja OK. Aber das ist nicht gewollt.

oder zahlen mit Vorbehaltsvermerk wegen "unsicher Rechtslage"

Das Geld ist dann trotzdem weg. Und es kommt nie wieder...

Ansonsten kann ich nur hoffen, daß endlich mal eine Partei an die Macht kommt, die keine Mitgflieder in den Anstaltsvorständen hat.

Rundfunk ist Ländersache. Da müssen also in 16 Ländern komplett andere Parteien die Macht übernehmen.

Und die, die dafür in Frage kommen, sorgen dann schon dafür, dass der Rundfunkbeitrag Dein kleinstes Problem sein wird!

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gelöscht_103956 Systemcrasher „Danke für den langen Beitrag. Meine Freundin ist zwar Ausländerin, kommt aber nicht aus einem Kriesengebiet. Wie gesagt: ...“
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Versuchen werde ichs dennoch. Allerdings nicht Deinen mir zu komplizierten Weg.

Ohne Fleiß keinen Preis!

Sich auf rechtlichen Wege mit dem deutschen System anlegen bringt rein garnix, solange man nicht die Absicht hegt bis nach Straßburg zu gehen. Die "Urteile" des BGH, BVG, so schräg wie sie sind, sprechen da eine deutliche Sprache.

Um nach Straßburg zu kommen.... da ist der Hase im Pfeffer begraben.

Da ist gewöhnlich Anwaltspflicht und kostet Geld ohne Ende. Den struntzmormale Bürger wird hier durch monetären Auflagen das Recht verwehrt. Das ist wie im tiefsten Mittelalter mit Gutsherren-Ständerecht.

Wie wärs mit einen GEZ- fundraising ???? Spenden für Prozeßkosten. Einer macht den Helden.

ich weich vom Thema ab.....

Nun gut,

die Frage eingangs war ja, wie werde ich aufgrund der Einkommenssituation von der GEZ-Zwangseintreibung  befreit???


Sieh das mal so: Egal in welcher Richtung du mit (sozialen, Finanz-) Behörden du als DEUTSCHER im vereinigten Wirtschaftsgebiet zu tun hast, werden grundsätzlich IMMER die Einkommenssituation geklärt werden müssen. Ob du jetzt mit deiner Freundin die gemeinschaftlich veranlagte Steuererklärung zusammenstellst, oder einen Wohnberechtigungsschein haben willst, oder Beihilfen von der Krankenkassen haben willst, oder wenn gemeinsame Kinder ins Spiel kommen, oder, oder oder. IMMER werden die gleichen Papierkrempel verlangt. Ergo: Einmal die Arbeit machen, den Rest ständig kopieren.

Sicher, das ist recht mühselig.... aber real eher umsetzbar als der Frontalangriff. 

Eine andere witzige Idee ist: 

.Die GEZ-Gebühren aus Gewissensgründen abzulehnen.UnschuldigUnschuldigLachend

  Heiko Schrang eintippen. auf der tube sind einige videos dazu. Ob das funktioniert, weiß ich nicht. Einen netten Brief an den WDR-Intendanten kostet erst mal nur Porto..... 

btw

Entweder Totalverweigerung mit anschließender eidesstattlicher Versicherung

Getrennte Konten und P-Konto haste !!???

Und denk dran. Das P-Konto kann 3x am TAG auf Eingang geprüft werden!!!

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Systemcrasher gelöscht_103956 „Ohne Fleiß keinen Preis! Sich auf rechtlichen Wege mit dem deutschen System anlegen bringt rein garnix, solange man nicht ...“
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Sich auf rechtlichen Wege mit dem deutschen System anlegen bringt rein garnix

SO war das auch nicht gemeint.

werde es wohl so machen:

Warten, bis die Rechnung kommt, zwischenzeitlich versxuchen, auf Bürgeramt Befreiung bekommen, wenn nicht, dann die Gebühr monatlich (!!!!) überweisen mit dem Hinweis, quartalsweise sprengt mein ohnehin minimales Budget.

Verweigern können die das nicht, ...

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Systemcrasher mawe2 „Soweit ich weiß, gibt es keine untere Grenze. Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag ...“
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Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag bezahlen. Auch, wenn er tatsächlich viel weniger Einkommen hat, als ein ALG-II-Bezieher.

Wie z.B . der Rentner mit ca. 600,--€ Rente, der - sorry - so BLÖDE war, seinen Sohn bei sich einziehen zu lassen. Ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Untergeordnete gaben dem Rentner z.T. Recht.

Jetzt wird seine mickerige Rente auf H4 seines Sohnes angerechnet, weil Bedarfsgemeinschaft.

Und auch noch GEZ zahlen? Hoffentlich meldet er die Wohnung auf seinen Sohn um.

Übrigens:

Gutverdiener, die sich eine Eigentumswohnung leisten können, haben keine Probleme mit H4:

Beziehen die Kinder H4, wird für jedes Kind eine Eigentumswohnung gekauft und an das Kind vermietet.

Die Arge zahlt dann anstandslos die Miete.

Rot-Grüne Sozialpolitik, was will man mehr......

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gelöscht_323936 Systemcrasher „Wie z.B . der Rentner mit ca. 600,--€ Rente, der - sorry - so BLÖDE war, seinen Sohn bei sich einziehen zu lassen. Ging ...“
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Übrigens: Gutverdiener, die sich eine Eigentumswohnung leisten können, haben keine Probleme mit H4:

Was sind das für Geschichten?
Wo hast Du solche besonderen Fälle her? Du schreibst in der Mehrzahl.

Kinder bis 25 Jahre erhalten nicht so einfach HartzIV. In der Erst-Ausbildung schon gar nicht.

Kinder, deren Eltern Gutverdiener sind, haben zumeist weniger Probleme mit dem Beruf.
Vor allem, wenn hier die Rede von "wird für jedes Kind eine Eigentumswohnung gekauft" - da muss schon reichlich Einkommen da sein.
Heute ist die Gesellschaft auch wieder weniger durchlässig von unten nach oben geworden, und "oben" fällt seltener runter.

Ausnahmen gibt es auch hier, also am besten Beispiele dazu wenn Du von konkreten Fällen schreibst.

Aber so einfach kann das nicht als üblich in Deutschland angenommen werden.
Mir fällt dazu einfach  "Neiddebatte" ein.
Das hilft niemandem weiter.

Anne

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Systemcrasher gelöscht_323936 „Was sind das für Geschichten? Wo hast Du solche besonderen Fälle her? Du schreibst in der Mehrzahl. Kinder bis 25 Jahre ...“
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Wo hast Du solche besonderen Fälle her? Du schreibst in der Mehrzahl.

Die Sache mit dem Rentner ging kürzlich durch die Presse.

Wobei ich allerdings nicht weiß, wie viele Zeitungen das Thema aufgegriffen haben, ich habs durch meine News-App erfahren und nicht5 speziell danahc gesucht.

War eher Zufall.

Das mit der Eigentumswohnung stand auch in dem Artikel und ähnliches kenne ich auch von Personen, die ich kenne.

Warum ich jetzt aus H4 herausfalle?

Wegen der Witwenrente von ca. 400,--€ meiner Freundin. Damit sind wir als Bedarfsgemeinschaft knapp drüber.

Aber so einfach kann das nicht als üblich in Deutschland angenommen werden.

Ist es aber. Knallharte Anwendung der SGBII.

Von Rot-Grün so gewollt.

Von Schwarz-Rot (und vorher Schwarz-Gelb) so gebilligt.

Fairerweise: Von "Die Linke" von Anfang an abgelehnt.

Mir fällt dazu einfach  "Neiddebatte" ein.

Das ist Alles? Du endtäuschst mich!

Realitäten haben mit Neiddebatte nix zu tun.

Ungerechtigkeiten sind zwar ein guter Nährboden für Neid, bleiben aber dennoch Ungerechtigkeiten.

Und Neid ändert daran auch nix.

Erst Recht nicht das Totschlagargument "Neiddebatte".

Aber darüber reden ist immerhin ein Anfang.

 

Es gibt hierzulande enorm viele Ungerechtigkeiten, anderswo noch mehr.

Begriffe wie "Neiddebatte" sind angebracht, wenn ich darauf neidisch bin, daß der Nachbar das größere Auto, die größere Wohnung, etc. hat. Nur daß der entweder (oft) einfach nur Glück hatte oder eben (hart) dafür gearbeitet hat.

Mir ist sowas aber völlig egal. Wenn jemand sein Geld unbedingt für teure Autos verschwenden will, soll er/sie es machen, solange die Rechnugnen alle bezahlt werden können.

Wohnung, Urlaub, etc. dito.

Aber all das hat nicht das Geringste mit den oben genannten Themen zu tun.

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gelöscht_323936 Systemcrasher „Die Sache mit dem Rentner ging kürzlich durch die Presse. Wobei ich allerdings nicht weiß, wie viele Zeitungen das Thema ...“
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Das mit der Eigentumswohnung

Natürlich können Eltern ihre Eigentumswohnung an die Kinder vermieten und dafür Miete  bekommen. Wenn der Mieter - also in dem Fall das Kind - HartzIV-berechtigt ist, wird die Miete bis zu einer angemessenen Höhe von der Arge übernommen - wie es im Gesetz steht. 
Es gibt Rabeneltern und solche, die für Kinder im Erwachsenenalter den Lebensunterhalt nicht mehr völlig bestreiten können.

So wie es oben in Deinem Beitrag stand -

Beziehen die Kinder H4, wird für jedes Kind eine Eigentumswohnung gekauft

hört es sich schon etwas utopisch an. Wer hat die Mittel, "für die Kinder" einfach so Wohnungen zu kaufen?
Es ist wohl Tatsache, dass in längst vergangenen Jahrzehnten auch normale Gutverdiener sich Eigentumswohnungen zulegen konnten und die jetzt auch an eigene Kinder im Erwachsenenalter vermieten.

Solche Leute und Kinder von denen kenne ich auch.

Mit dem Rentner - ja, es gibt genug Leute, die sich mit Gesetzen, den eigenen Rechten und den Tücken nicht so gut auskennen - und sich leider nicht beraten lassen.
Leider ist es bei Dir ja auch irgendwie schief gelaufen wie Du schreibst.

Was mir an dem Beitrag von Dir missfallen hat war der postfaktische Touch, das Wecken von Emotionen zu dem Thema.

Das häufige Reden darüber alleine hilft nicht weiter.
Wenn zu wenige sich aktiv an der Politik im Rahmen der Möglichkeiten beteiligen - dann geht es immer so weiter. 
Es könnte noch schlimmer kommen. 

Vor allem, wenn viele sich in so genannten "Echokammern" wie bestimmten Foren und Facebüchern orientieren, in denen die eigene Meinung bestätigt und verstärkt wird  - und andere Ideen und Möglichkeiten gar nicht in Erwägung gezogen werden. 

EOD - zu den Themen diskutiere ich anderswo mehr.
Für Fernsehen muss ich aber auch zahlen.. Auch wenn das Geld wegen mehr Miete usw. spürbar weniger wird.

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gelöscht_103956 gelöscht_323936 „Natürlich können Eltern ihre Eigentumswohnung an die Kinder vermieten und dafür Miete bekommen. Wenn der Mieter - also ...“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieser Beitrag schweift zu stark vom Thema ab.
shrek3 gelöscht_323936 „Natürlich können Eltern ihre Eigentumswohnung an die Kinder vermieten und dafür Miete bekommen. Wenn der Mieter - also ...“
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Was mir an dem Beitrag von Dir missfallen hat war der postfaktische Touch, das Wecken von Emotionen zu dem Thema. .......
Vor allem, wenn viele sich in so genannten "Echokammern" wie bestimmten Foren und Facebüchern orientieren, in denen die eigene Meinung bestätigt und verstärkt wird  - und andere Ideen und Möglichkeiten gar nicht in Erwägung gezogen werden. 

Full ACK und ein ganz dickes Plus von mir.

Gruß
Shrek3

Fatal ist mir um das Lumpenpack, das, um Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit all seinen Geschwüren. Heinrich Heine
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gelöscht_323936 Systemcrasher „Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?“
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https://www.verbraucherzentrale.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren#gibteseinebefreiungsmoeglichkeitwegenzugeringeneinkommens

Der Link ist aktuell - Stand: 28.02.2017 - auch wenn darin Rundfunkgebuehren steht!

Eine Befreiung gibt es nur noch bei Bezug  oder freiwilligem Nichtbezug von Sozialleistungen. Geringes Einkommen heißt bei Rundfunkbeitrag HartzIV-Anspruch + weniger als Rundfunkbeitrag von 17,50 EUR monatlich.

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Für eine Befreiung wegen geringen Einkommens muss in jedem Fall vorher ein Antrag auf HartzIV oder Sozialgeld gestellt werden.
Der Bescheid auf diesen Antrag gehört zu dem Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Das gilt auch, wenn es Zahlungsverpflichtungen gibt, z.B. wegen Unterhalt.

SRY - das sind keine guten Nachrichten.
Mehr meckere ich jetzt und hier aber nicht - wie zum Zugriff und zur Weitergabe persönlicher Daten der Behörden untereinander.

Gruß,
Anne

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Systemcrasher gelöscht_323936 „https://www.verbraucherzentrale.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren ...“
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SRY - das sind keine guten Nachrichten.

Wie schon geschrieben:

Habe ähnliches befürchtet.

Wenn ja wenigstens der live-Stream der ÖR Fernsehanstalten ordnungsgemäß funzen würde, dann hätte ich ja zumindest auf dem Papier einen grund zur zahlung.

Aber nicht mal das kriegen die hin.

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gelöscht_103956 Systemcrasher „Wie schon geschrieben: Habe ähnliches befürchtet. Wenn ja wenigstens der live-Stream der ÖR Fernsehanstalten ...“
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Wenn ja wenigstens der live-Stream der ÖR Fernsehanstalten ordnungsgemäß funzen würde

Als Entschädigung dafür 100% Politbüro-Sitzungen im lifestream, die neuste Raute, oder

Empörungsbeauftragte Roth..... mit mehr Forderung:  "Erlebnis-Veranstaltungen" für "Verfolgte" BrüllendWeinend

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Systemcrasher gelöscht_103956 „Als Entschädigung dafür 100 Politbüro-Sitzungen im lifestream, die neuste Raute, oder Empörungsbeauftragte Roth..... ...“
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Politbüro-Sitzungen im lifestream,
Empörungsbeauftragte Roth.....

immerhin müßten die dann auch die Reden der AfD senden, zu 100%.

Das wiederum paßt aber nicht in ihre Ideologie,....

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gripleo1 Systemcrasher „Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?“
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Das Sendeprotokoll nochmal senden.!

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