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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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mawe2 gelöscht_103956 „Olaf, das hat Holder und Lea selbst in einem Interview damals gesagt!!! Und stand nicht in der bravo zu deiner ...“
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Sorry 70 Jahre ist ihmo völlig daneben. heißt, wenn ein Künstler selbt im Jungen Alter von 20 Jahren was komponiert und Erfolg hat, dass er mit 90 Jahren und Äonen weiter von Musikstilen immer noch kassiert

Nein, das heißt es eben nicht.

(Du hast ja nicht mal diesen Teil der Story wirklich verstanden!)

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem das Werk geschaffen oder veröffentlicht wurde.

Wenn jemand mit 20 Jahren ein Werk veröffentlicht und wenn er dann tatsächlich 90 Jahre alt wird, dann erlischt das Urheberrecht erst 140 Jahre nach der Veröffentlichung.

Dass aber das Urheberrecht erst nach dem Tode des Autors erlischt, ist doch nun aber wirklich sinnvoll und OK!

Was fahren die Bonzen eigentlich als " Geschäftsfahrzeug",fetten Benz mit Chauffeuse??? 

Andere Sorgen hast Du nicht? Dein Gefühl nennt man "Neid".

Gruß, mawe2

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