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Ab sofort: Urheberrechtsabgabe für Smartphones und Tablets

Olaf19 / 157 Antworten / Flachansicht Nickles

Wie wir alle wissen, bringt ein Jahreswechsel nicht nur erfreuliche Neuerungen. Insbesondere ist jeder 1. Januar immer eine willkommene Ausrede, um Preise anzuheben, neue Gebühren aus der Taufe zu heben und den Endverbrauchern / Kunden / Steuerzahlern einmal kräftig das Fell über die Ohren zu ziehen. Nicht auszurechnen, wie billig unser Leben wäre, wenn es keine Kalenderjahre gäbe...

Und weil es keinen triftigen Grund dafür gibt, dass 2016 hier eine Ausnahme macht, wurden nunmehr die Urheberrechtsabgaben für Smartphones und Tablets eingeführt, nachdem Bitkom auf der einen und VG Bild Kunst, VG Wort, GÜFA und GEMA auf der anderen Seite sich geeinigt hatten.

Ursprünglich wollten die Verwertungsgesellschaften, dass eine solche Abgabe bereits 2011 eingeführt wird, mit saftigen Aufpreisen von bis zu 36 EUR pro Gerät. Nun also 5 Jahre später, mit Höchstsatz 8,75 EUR.

Quelle: www.spiegel.de

Olaf19 meint: Fragwürdig. Bei Medien wie CD- oder DVD-Rohlingen, VHS- oder Musikkassetten, die vorzugsweise dazu dienen, urheberrechtlich geschütztes Material zu archivieren, kann ich eine Abgabe noch nachvollziehen. Bei Hardware hört für meinen Geschmack der Spaß auf, also auch schon bei den bisherigen Computer-Abgaben.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Olaf19 mawe2 „Meinst Du wirklich, dass die Mehrheit sich nur an den Inhalten anderer bedient und selber keine Inhalte erzeugt? Traurige ...“
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Meinst Du wirklich, dass die Mehrheit sich nur an den Inhalten anderer bedient und selber keine Inhalte erzeugt? Traurige Vorstellung!

Was denn sonst? Meinst du, die Leute haben früher VHS gekauft, nur um ihre Super-8-Urlaubsvideos oder was man sonst noch so hatte darauf zu überspielen? Klar, es gibt auch Eltern, die das Gebrabbel ihrer Kleinkinder auf MC archivieren. Nur, wie viel Prozent der Gesamtnutzung macht das aus?

Was daran "traurig" sein soll, erschließt sich mir nicht.

Bei einer Vinyl-Schallplatte hatte man die Musik auch schon bezahlt, die Kopie auf Musikkassette hat aber nochmal eine weitere Urheberrechtsabgabe gekostet.

Nur, wenn mir die Schallplatte gehört, nicht wenn ich sie mir zwecks Überspielung ausleihe. Und letzteres dürfte sehr viel häufiger gewesen sein, denn was ich schon auf Platte habe, brauche ich nur in Einzelfällen noch einmal auf Kassette.

Warum gibt es (z.B.) keine CD-Rohlinge, die für das Speichern (und Abspielen) von Musik gar nicht geeignet sind? Die könnten dann ohne die entsprechende Abgabe verkauft werden und für die eigenen (nichtmusikalischen) Inhalte verwendet werden.

Das weiß ich nicht. Vielleicht mangels Nachfrage? Außerdem kannst du auch auf einer solchen CD Musik archivieren. Du kannst sie dann nur nicht auf der HiFi-Anlage abspielen.

Früher gab es spezielle CD-Audio-Rohlinge, die wesentlich teurer als normale CD-Rohlinge waren.

Das hatte aber ganz andere Gründe. Bei einer Audio-CD hast du das grundsätzliche technische Problem, dass jeder noch so kleine Bit-Fehler sich sofort in einem äußerst unangenehmen Knackgeräusch bemerkbar macht. Die speziellen Audio-CDs waren so hochwertig, dass dies so gut wie nicht passiert ist.

Bei einer Daten-CD ist dieser Punkt nicht so kritisch, da es eine Art Fehlerkorrektur per Prüfsumme gibt. Frag mich bitte nicht, wie das im Detail funktioniert – auf jeden Fall ist das der Grund dafür, dass auf eine Daten-CD 650 bzw. 700 MB passen, auf eine Audio-CD aber 740 bzw. 800 MB. Da fehlt sozusagen der "doppelte Boden".

CU
Olaf

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