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News: Moderne Bevormundung

Zombie-Shooter Dying Light per Blitzindizierung verboten

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn es mal richtig schnell gehen muss, dann hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Plan B: die Blitzindizierung. Die ist jetzt dem Survival-Zombie-Shooter "Dying Light" widerfahren, meldet Schnittberichte.

Die Wepräsenz von Dying Light fordert die übliche Altersverifikation. (Foto: dyinglight.com)

Offensichtlich hat es der deutsche Vertreiber Koch Media es erst gar nicht mal probiert, das Spiel hierzulande auf den Markt zu bringen und es bereits im Vorfeld an die "Zensurbehörde" ausgehändigt.

Durch die eher seltene Form der Blitzindizierung verschafft sich die BPjM Zeit um das Spiel ausgiebig prüfen und beurteilen zu können.

Auch eine Blitzindizierung bedeutet aber bereits, dass ein Spiel nicht mehr öffentlich beworben und angeboten darf. Ein Verkauf ist also bestenfalls noch unter dem Ladentisch möglich.

Michael Nickles meint:

Die Videos auf der Webpräsenz sehen verdammt gut aus. Das ist ein Spiel nach meinem Geschmack: schneller First-Person-Shooter, brutale Action. Lustigerweise ist das Game für die USA nur als "Mature 17+" eingestuft und hier wird wieder mal ein Affenzirkus veranstaltet.

Ja, Dying Light ist ganz offensichtlich ultrabrutal, spielt aber auf ersten Blick erkennbar in einer eher  unrealistischen Horroratmosphäre. Derlei  Gewaltdarstellung ist eine ganz andere Nummer als beim "Massenmörder-Spiel" Hatred.

Leider kann ich Dying Light allerdings nicht zocken: mein aktueller PC ist zu lahm für das Game und für die Xbox 360 ist es nicht erhältlich.

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The Wasp Michael Nickles „Zombie-Shooter Dying Light per Blitzindizierung verboten“
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und hier wird wieder mal ein Affenzirkus veranstaltet.

Den Affenzirkus veranstaltest höchstens du. Die Demo des Spiels war schon vor einem halben Jahr zensiert worden. Was du da von Blitzindizierung laberst, ist also vollkommener Unfug. Aktiv wird die Bundesprüfstelle auch nicht von selbst, dazu muss ein Antrag vorliegen, erst dann wird sie aktiv. Aber das ist nicht so sensationell zu lesen wie dein konstruiertes Verbotsgebrüll.

Ende
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