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ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Die eher einseitige "Brieffreundschaft" mit dem "Service" von ARD und ZDF hört erst dann auf, wenn die Sache vor Gericht geht, gegen den erhobenen Rundfunkbeitrag geklagt wird. Voraussetzung für die Möglichkeit zur Klage ist, dass der "Service" einen negativen Widerspruchsbescheid schickt.

Der hebt sich von sämtlichen vorangehenden Schreiben unter anderem deshalb deutlich ab, weil er eine gewisse rechtliche Form waren muss um gültig zu sein. Der Bescheid muss von zwei Verantwortlichen der jeweiligen Rundfunkanstalt händisch unterschrieben sein. Das sieht dann beispielsweise so aus wie im Bild gezeigt.

Die beiden Unterschriften auf meinem Widerspruchsbescheid.

Hinweis: Die Namen der beiden "GEZ-Mitarbeiter" wurden in diesem Beitrag in den Bildern retuschiert und im Text mit "XXXX" verfremdet. Ich mag solchen Zensurklimbim nicht, mache das aber vorsichtshalber aus rechtlichen Gründen.

Wie im Bild zu sehen, endet der Bescheid mit "mit freundlichen Grüßen Bayerischer Rundfunk". Unterschrieben ist der Wisch dann mit "Im Auftrag" und es sind zwei Nachnamen angegeben: TuXXXXke und BXXXl. Bei BXXXl lässt sich erahnen, dass die Überschrift darüber auch von dieser Person stammt. Aus dem Briefkopf des Widerspruchsbescheids geht hervor, dass "Herr BXXXl"  in der Abteilung Recht und Personal des Beitragsservice in Köln tätig ist.

Herr BXXXl ist Mitarbeiter des Beitragsservice in Köln.

Bei TuXXXXke ist offensichtlich, dass diese Person, die ohnehin schon nur im Auftrag handelt, sich beim Unterschreiben wiederum von einer anderen Person (wer immer das ist) hat vertreten lassen. Da steht so was wie "i.v. Löhma_," hingekritzelt.

An dieser Stelle ist schon mal recht fragwürdig ob die rechtlichen Vorgaben damit erfüllt sind. Der betroffene Anzuklagende - hier der Bayerische Rundfunk - beauftragt also irgendeine Person zu unterschreiben und diese Person lässt dann wiederum jemand anderes in Vertretung unterschreiben. Das riecht schon recht intensiv nach billiger Massenabfertigung, nach verhöhnender Verarschung.

TuXXXXke. Diese Person ist in der Verweigerungsszene längst keine Unbekannte mehr. Nach Veröffentlichung  meines Beitrags ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show habe ich interessantes Feedback gekriegt. Bernd, ein Freund aus Berlin, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es im Zusammenhang mit "TuXXXXke" Merkwürdigkeiten gibt.

Es wird vermutet, dass es sich dabei um eine Person namens "Kira TuXXXXke" handelt, die in der Abteilung Recht und Personal des "Beitragsservice" arbeitet, also bei der "GEZ 2.0"-Zentrale in Köln arbeitet. Besagte Kira TuXXXXke wird auch im Standardwerk Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht als mitwirkende Autorin gelistet. Darüber, dass es für das Rundfunkrecht ein 2.253seitiges Buch im Großformat braucht, das schlappe 239 Euro kostet, mag ich gar nicht diskutieren.

Soweit mir bekannt, müssen Widersprüche von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Rundfunkanstalt bearbeitet werden. Der Bayerische Rundfunk hockt in München, das ist in Bayern. Der "Service" und also auch Kira TuXXXXke hocken in Köln. Und Köln ist nicht in Bayern.

Der Verdacht, dass eine "Ländersache" einfach pauschal über Handlanger in Köln massenabgewickelt wird, besteht auch im Forum bei den Kollegen von gez-boykott.de. Dort wird in einem Beitrag gerade ebenfalls der Fall TuXXXXke diskutiert (danke "Kurt" für den Hinweis). Dort hat ein Mitglied für seinen Widerspruch eine Unterschriftenaktion gestartet um zu ermitteln, für wie viele Bundesländer "TuXXXXke" eigentlich tätig ist.

So wie es aussieht, scheint diese Person bundesweit die "Drecksarbeit" für die Rundfunkanstalten zu erledigen. Und es scheint auch kein Einzelfall zu sein, dass "TuXXXXke" jemand anderes als Vertretung unterschreiben lässt und das dann nur schwer entzifferbar ist. Der aktuellen Informationssammlung nach, findet sich "TuXXXXke" unter anderem auf den Bescheiden dieser Rundfunkanstalten: BR, RBB, SWR, WDR, MDR und NDR.

Ich verweise hier mal (wie auch im Beitrag auf gez-boykott.de geschehen) auf einen recht aktuellen Beschluss des Landgerichts Tübingen. Dabei ging es um ein Vollstreckungsersuchen einer Rundfunkanstalt das für unrechten erklärt wurde, weil der Gläubiger nicht klar erkennbar bezeichnet war. In Abschnitt 11 des Beschlusses steht:

"Ohne klaren Vertretungszusatz hätte der Beitragsservice als nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft nicht einmal das Ersuchen verfassen dürfen, da er sich damit angesichts dessen Rechtscharakters als Titelersatz zugleich als Gläubiger geriert. Der einfache, optisch einem Werbeaufdruck gleichkommende Aufdruck des Wortes „Südwestrundfunk“ ohne weitere Angaben reicht ebenso wenig zur erkennbaren Gläubigerbezeichnung aus wie der aufgedruckte Schlusssatz „Mit freundlichen Grüßen Südwestrundfunk“, zumal im gesamten Ersuchen nicht ansatzweise erwähnt ist, dass Gläubiger der Forderung der Südwestrundfunk ist."

Die Parallelen dieses Vorfalls zur üblichen Praxis beim Verfassen der Widerspruchsbescheide sind klar erkennbar. In Hinblick auf das neue "Tübinger Urteil" ist also arg zu bezweifeln, ob sie überhaupt rechtskräftig sind.

Nochmals zum Vergleich:

Der Widerspruchsbescheid. Oben rechts sind die bunten "Werbelogos" von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Darunter steht "BEITRAGSERVICE". Der Witz endet dann mit "Mit freundlichen Grüßen, Bayerischer Rundfunk". Und als "Nachlacher" ist das dann von zwei Handlangern unterschrieben, die sich teils wiederum von weiteren vertreten lassen. Im Hinblick auf das aktuelle Tübinger Urteil dürfte das kaum als eine erkennbare Gläubigerbezeichnung durchgehen.

Ich bezweifle, dass die Ungereimtheiten bei den "Unterschriften" ausreichen werden, um die Bescheide der Anstalten als ungültig zu erklären - wobei das neue "Tübinger Urteil" durchaus Hoffnung macht. Die Sache verdeutlicht aber, wie professionell und widerlich die Rundfunkkassiermaschine organisiert ist. Die Kassierer haben alles sehr clever arrangiert, damit sich kein Verantwortlicher die Finger dreckig machen muss.

Um die Sauerei schön zu verteilen ist der Rundfunk "Ländersache", wird von zig Politikern verabschiedet, an die sich später sowieso niemand mehr erinnern kann. Um das Kassieren  zu vereinfachen, wird die Sache in "Köln" zentral abgewickelt. Das Fällen der Schandurteile ist dann wiederum Ländersache. So geht das.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

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Der betroffene Anzuklagende - hier der Bayerische Rundfunk - beauftragt also irgendeine Person zu unterschreiben und diese Person lässt dann wiederum jemand anderes in Vertretung unterschreiben. Das riecht schon recht intensiv nach billiger Massenabfertigung, nach verhöhnender Verarschung.

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen:

§ 37 (3) VwVfg:

Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Klar kann man einen Bescheid wegen möglicher Formfehler angreifen - dann wird halt irgendwann ein formal korrekter Bescheid erlassen. Solange der Bescheid nicht in der Sache angegriffen werden kann, ist das imo eher witzlos. Mal ein schiefer Vergleich: Da haben Dich ein paar Mafiosi wegen Deiner Wettschulden bei den Eiern gepackt, und Du diskutierst jetzt mit denen herum, ob sie vorher ihre Hände gewaschen haben.
 

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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