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Digitale Entmündigung? Der Algorithmus für Google-Websuchen...

Olaf19 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

...soll nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas offengelegt werden. Google hält dagegen, dass entsprechende Tools schon bereitstünden. Eine Manipulation der Suchergebnisse wird von Google dementiert - ein weites Feld, denn: jegliches Sortieren von Treffern nach wie auch immer gearteten Relevanzkriterien ist ja bereits eine Manipulation.

Weiterhin wünscht sich Maas eine EU-weite Harmonisierung des Datenschutzes anstelle nationaler Alleingänge, die er als wenig effektiv erachtet.

Quelle: www.computerbase.de

 

Olaf19 meint:
Mir scheint, dass hier zwei ganz unterschiedliche Aspekte vermengt werden: Google sagt, es gebe eine strikte Trennung zwischen kommerziellen Anzeigen und Suchergebnissen. Mag ja sein - aber man kann doch trotzdem die Suchergebnisse so sortieren, dass die kommerziellen Anbieter besonders zufrieden sind, weil ihre Seiten obenstehen. Mit einer Trennung von "Anzeigenteil" und "redaktionellem Inhalt", vergleichbar mit dem Presserecht, hat dieser Aspekt gar nichts zu tun.

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"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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gerhard38 gelöscht_321652 „Da gebe ich dir ja Recht, mit ein wenig Vorabinformation ...“
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Wenn man dein Argument ernst nimmt, dann gibt's überhaupt nichts "Kostenloses". Aber üblicherweise wird verstanden, wenn von einer Sache gesagt wird, sie sei "kostenlos", obwohl klar ist, dass die realen Kosten der Sache irgendwo wieder hereingebracht werden müssen. Solange diese Kosten nicht aus Steuergeldern oder sonstigen Zwangsbeiträgen beglichen werden, ist das Sache der Organisation, wie sie das finanziert (innerhalb der Rechtsordnung). Wenn ich der Meinung bin, die Organisation verhält sich unethisch, kann ich ihr Produkt boykottieren, ich kann auch Briefe schreiben und was sonst noch das Rechtssystem an Möglichkeiten hergibt, ergreifen. Aber nach meiner Auffassung kann ich nicht - noch dazu von staatlicher Seite - hergehen, und eine Offenlegung von "Herstellungsverfahren" verlangen, wenn es dafür keine diesbezügliche gesetzliche Grundlage gibt. Selbst wenn "Google" die Suchergebnisse "manipulieren" würde - es gibt kein Gesetz, das einer Suchmaschine vorschreibt, was gefunden und wie es gereiht sein muss. Selbst ein Lexikonverlag lässt sich nicht vorschreiben, welche Stichworte aufgenommen und wie sie abgehandelt werden. Man kann davon ausgehen, dass auch eine Enzyklopedia Britannica nicht die "objektive Wahrheit" enthält, sondern gewisse heikle Themen so darstellt, wie es die Redaktion sehen will, und das ist möglicherweise anders, als sie der Brockhaus darstellt. Und da zahlt man sogar noch unmittelbar dafür, wenn man sich das Druckwerk kauft. Da kommt auch kein Minister und verlangt einen Offenlegung der Gesinnung der entsprechenden Redakteure (sowie deren wissenschaftlichem Beirat).

Google ist ein US Unternehmen. Wenn Google amerikanische Interessen berücksichtigt, ist das ihre Angelegenheit. Google hat sich nirgends verpflichtet, alles, was immer man im Web findet, als Treffer zu liefern - im Gegenteil, sie wurden sogar verpflichtet, auf Antrag das Sperren von Seiten in den Suchergebnissen vorzunehmen, wenn dort etwas steht, was den Ruf einer Person schaden würde. Und wenn Google, als kommerzielles Unternehmen, nach irgendwelchen Regeln bestimmte Firmen vorreiht, ist das auch deren Angelegenheit. Amazon wird sich auch nicht vorschreiben lassen, welche Anbieter vorgereiht werden, wenn ich nach LED-Leuchten suche.

Gruß, Gerhard

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