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News: Versäumnisurteil in Potsdam

Redtube-Skandal: Abmahnungen als unzulässig erklärt

Michael Nickles / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Luft ist erneut etwas dünner geworden, für die Verursacher des Redtube-Abmahnskandals. Das Amtsgericht Potsdam hat geurteilt. dass die Abmahnungen unberechtigt waren.

Das meldet Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der einige Betroffene vertritt und zwecks Klärung der Rechtsklage, exemplarisch Feststellungsklagen erhoben hat. Eine dieser Klage wurde jetzt verhandelt. Das abmahnende Schweizer Unternehmen "The Archive AG" hatte sich laut Hufendiek im Vorfeld, durch ihre prozessbevollmächtigte Kanzlei Urmann, schriftlich umfangreich verteidigen lassen.

Versifftes Klingelschild der Kanzlei Urmann und Collegen in Regensburg. (Foto: mn)

Und Wunsch der Kanzlei Urmann sei der Gerichtstermin mehrfach verschoben worden. Zum schließlich vereinbarten Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. April 2014, tauchten weder die Verantwortlichen der Archive AG noch Anwalt Urmann auf.

Das Gericht erließ aus diesem Grund ein sogenanntes Versäumnisurteil. Dieses stellte fest, dass The Archive AG kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht.

Die Kosten des Verfahrens muss The Archive AG tragen. Dieses Urteil bekräftigt die Empfehlung der Verbraucherzentrale Sachsen, dass Betroffene Zahlungen zurückfordern sollen. Dazu haben die Verbraucherschützer Ende März entsprechende Musterbriefe veröffentlicht.

Michael Nickles meint:

Wie lange werden die Verursacher dieser Abmahnungssauerei eigentlich noch mit Samtpfötchen gestreichelt? Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Betreiber der vermeintlichen "Briefkastenbetreiber" nur Zeit schinden wollen.

Das Versäumnisurteil ist bekanntlich nicht rechtskräftig und kein endgültiges Urteil. Es kann dagegen vorgegangen werden. Auf jeden Fall ist es gut, dass es in dieser dreckigen Geschichte wenigstens ein bisschen weitergeht - zumindest bei den Hauptverursachern.

Bei den "Mittärern" - den Richtern in Köln - durch deren Inkompetenz die Abmahnungslawine überhaupt erst ausgelöst werden konnte, ist inzwischen das Gras drübergewachsen.

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gelöscht_137978 torsten40 „Bei der eingereichten negativen Feststellungsklage, hätte ...“
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moin

Sorry, woher willst du das Wissen?

Bei der eingereichten negativen Feststellungsklage, hätte er seine Zulassung verloren.

Da haben andere schon größere Schnitzer verbrochen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen worden zu sein.

Selbst als Vorbestrafter kannst du als Anwalt weiterarbeiten. Das ist ein Sumpf, da brauchts mehr, bis die Anwaltsgilde jemanden rauswirft.

Eigentlich eine Sauerrei, dass der sich so aus der Verantwortung stehlen kann!

Auch das ist noch nicht sicher. Sofern er während der fraglichen Sache die Vertretung hatte, ist er auch zur Verantwortung zu ziehen. Was er danach macht, ist doch juck.

Ich wüsste nicht, warum das nach niederlegung des Mandats anders sein soll, zumal ER der Beschuldigte ist.

Bzw. als Nachtrag:

Wenns nur um eine Feststellungsklage geht, mag ja sogar sein, das er unbeschadet bleibt. An seinem Entzug der Zulassung glaube dann ich nicht.

Wenns um die Anschuldigung wegen Betrug oder ähnliches geht, da hilft ihm auch nicht, das er das Mandat zurückgegeben hat, imho.

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