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News: Anwalt Urmann braucht größeren Postkasten

Redtube-Skandal: Betroffene sollen Zahlungen zurückfordern

Michael Nickles / 4 Antworten / Baumansicht Nickles
Wird vermutlich bald viel schlucken müssen: der Postkasten der Anwaltskanzlei Urmann und Collegen in der Zeißstrasse 9 in Regensburg. (Foto: mn)

Nach ein wenig Ruhe, geht es im Redtube-Abmahnungsskandal wieder richtig rund. Rechtsanwalt Thomas Urmann hat im November zigtausend Abmahnungen im Auftrag des Schweizer Unternehmens "The Archive AG" verschickt.

Jetzt kriegt er wahrscheinlich bald selbst verdammt viel Post. Anlass ist eine Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen, deren Überschrift Urmann wenig gefallen dürfte. Denn sie lautet "Ich will mein Geld zurück!".

Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass die Abmahnungen und geltend gemachten Forderungen teilweise auf falscher Darstellung des Sachverhalts, auf zweifelhaften rechtlichen Wertungen, basieren.

Aus diesem Grund sollen erbrachte Zahlungen zurückverlangt werden können. Die Verbraucherzentrale weist deutlich darauf hin, dass abgemahnte Verbraucher insbesondere auch Kosten einer in Anspruch genommenen Rechtsberatung zurückfordern können. Dies auch dann, wenn sie an Urmann keine Zahlung geleistet haben.

Um es Betroffenen leicht zu machen, hat die Verbraucherzentrale zwei Musterbriefe verfasst und zum Download bereitgestellt:

Musterbrief zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach unberechtigter Abmahnung und Rückforderung von Schadensersatzzahlungen (PDF)

Musterbrief zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach unberechtigter Abmahnung (PDF)

Michael Nickles meint:

Werbung und Wochenzeitungen sind bei Urmann unerwünscht. Dafür wird im Postkasten bald wohl ehe kein Platz mehr sein. (Foto: mn)

Die Musterbriefe sind direkt an die Kanzlei Urmann und Collegen adressiert, von der auch die Abmahnungen verschickt und die Zahlungen entgegengenommen wurden. Urmann wird sich gewiss rausreden wollen, dass er nur im Auftrag eines Klienten abgemahnt und kassiert hat.

Die Verbraucherzentrale ist aber wohl der Ansicht, dass Urmann die richtige Adresse für Rückforderungen ist. Selbsterklärend ist seitens Urmann mit gewaltigem Widerstand zu rechnen. Denn sollten viele Betroffene ihr Geld und ihre Kosten zurückfordern, kommt da leicht eine Summe in zweistelliger Millionenhöhe zusammen.

Urmann hat sich glaub mal dahingehend geäußert, dass er im Fall von Schadensfällen fett versichert sei. In jedem Versicherungsvertrag gibt es allerdings viel  Kleingedrucktes mit Einschränkungen. Und ich denke (hoffe), dass eine Versicherung nicht greifen wird, wenn schwerer Verdacht besteht, dass ein Schaden durch "kriminelle Energie" entstanden ist.

Thomas Urmann liegt aktuell übrigens anscheinend im Krankenhaus. Am 17. März gab es gegen ihn ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik, zu dem er aus Krankheitsgründen nicht erschienen ist, berichtete die Mittelbayerische. Auch einen Berufungs-Gerichtstermin, bei dem er sich wegen Verurteilung zu Leistung von Schadensersatz (wegen einer anderen Abmahnungsgeschichte) wehren wollte, musste er erst mal platzen lassen.

Eine Übersicht zu allen Berichten zum Redtube-Skandal gibt es übrigens hier: Alles zum Thema Redtube

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Borlander Michael Nickles „Redtube-Skandal: Betroffene sollen Zahlungen zurückfordern“
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dass eine Versicherung nicht greifen wird, wenn schwerer Verdacht besteht, dass ein Schaden durch "kriminelle Energie" entstanden ist.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit werden wird da schon ausgeschlossen sein. Versicherungen haben einen langen Atem und zahlen bei großen Beträgen im Zweifelsfall sowieso erst nach einem Urteil gegen sie…

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Maybe Michael Nickles „Redtube-Skandal: Betroffene sollen Zahlungen zurückfordern“
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Thomas Urmann liegt aktuell übrigens anscheinend im Krankenhaus. Am 17. März gab es gegen ihn ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung bei einer Wurstfabrik, zu dem er aus Krankheitsgründen nicht erschienen ist, berichtete die Mittelbayerische. Auch einen Berufungs-Gerichtstermin, bei dem er sich wegen Verurteilung zu Leistung von Schadensersatz (wegen einer anderen Abmahnungsgeschichte) wehren wollte, musste er erst mal platzen lassen.

Sollte es doch irgendwo eine höhere Gerechtigkeit geben?

Ich jedenfalls kann da keinerlei Mitleid empfinden. Jetzt hat er ja vielleicht ein wenig Zeit zum Nachdenken. Da sollte er sich das mit "Vertreter des Rechts" bzw. "Rechtsanwalt" mal durch den Kopf gehen lassen.

Man kann nur hoffen, dass die momentane Sachlage anderen "Abmahnern" zu Denken gibt!

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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gelöscht_137978 Maybe „Sollte es doch irgendwo eine höhere Gerechtigkeit geben? ...“
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Moin

Man kann nur hoffen, dass die momentane Sachlage anderen "Abmahnern" zu Denken gibt!

Das wird erst passieren, wenn Urmann u. a. wegen versuchten bzw. vollendeten Betruges, Nötigung und anderen bösen Sachen verurteilt wird.

Wenn dann noch Schadensersatz für die genervten bzw. Rückerstattung bereits bezahlter Gelder nebst Zinsen angeordnet wird, ist der Mann eh geliefert. Mit den paar Kröten, die er eventuell dann noch hat, kann er sich nen Platz neben Grafenreuth anmieten, nachdem er aus der JVA entlassen wurde.

DAS wäre dann ein Zeichen, das selbst der dümmste Abzocker bzw. Abmahnanwalt versteht!

Nebenbei, wäre ich Anwalt und würde über meinen Schatten springen und den verteidigen, würde ich auf Vorkasse bestehen ;)

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torsten40 Maybe „Sollte es doch irgendwo eine höhere Gerechtigkeit geben? ...“
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Wäre er nicht als Angeklagter, sondern als Kläger gelanden worden, wäre er mit Sicherheit bester Gesundheit.

Freigeist
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