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News: Versäumnisurteil in Potsdam

Redtube-Skandal: Abmahnungen als unzulässig erklärt

Michael Nickles / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Luft ist erneut etwas dünner geworden, für die Verursacher des Redtube-Abmahnskandals. Das Amtsgericht Potsdam hat geurteilt. dass die Abmahnungen unberechtigt waren.

Das meldet Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der einige Betroffene vertritt und zwecks Klärung der Rechtsklage, exemplarisch Feststellungsklagen erhoben hat. Eine dieser Klage wurde jetzt verhandelt. Das abmahnende Schweizer Unternehmen "The Archive AG" hatte sich laut Hufendiek im Vorfeld, durch ihre prozessbevollmächtigte Kanzlei Urmann, schriftlich umfangreich verteidigen lassen.

Versifftes Klingelschild der Kanzlei Urmann und Collegen in Regensburg. (Foto: mn)

Und Wunsch der Kanzlei Urmann sei der Gerichtstermin mehrfach verschoben worden. Zum schließlich vereinbarten Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. April 2014, tauchten weder die Verantwortlichen der Archive AG noch Anwalt Urmann auf.

Das Gericht erließ aus diesem Grund ein sogenanntes Versäumnisurteil. Dieses stellte fest, dass The Archive AG kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht.

Die Kosten des Verfahrens muss The Archive AG tragen. Dieses Urteil bekräftigt die Empfehlung der Verbraucherzentrale Sachsen, dass Betroffene Zahlungen zurückfordern sollen. Dazu haben die Verbraucherschützer Ende März entsprechende Musterbriefe veröffentlicht.

Michael Nickles meint:

Wie lange werden die Verursacher dieser Abmahnungssauerei eigentlich noch mit Samtpfötchen gestreichelt? Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Betreiber der vermeintlichen "Briefkastenbetreiber" nur Zeit schinden wollen.

Das Versäumnisurteil ist bekanntlich nicht rechtskräftig und kein endgültiges Urteil. Es kann dagegen vorgegangen werden. Auf jeden Fall ist es gut, dass es in dieser dreckigen Geschichte wenigstens ein bisschen weitergeht - zumindest bei den Hauptverursachern.

Bei den "Mittärern" - den Richtern in Köln - durch deren Inkompetenz die Abmahnungslawine überhaupt erst ausgelöst werden konnte, ist inzwischen das Gras drübergewachsen.

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Xdata Michael Nickles „Redtube-Skandal: Abmahnungen als unzulässig erklärt“
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Ist damit das Damoklesschert der Wiederholung solcher Abmahnungen wirklich beendet ..?

Sollten User die alte Serien, zB. Singray*, Bezaubernde Jeanni .. auf offiziellen Streaming"sendern" schauen oder Onlinespiele spielen
-- dennoch Angst haben Post zu bekommen ..

Ganz  sicher ist man anscheinend nicht mehr.

Gut, der "Versuchsballon" wie die Abmahner es selber genannt haben sollen(?)
war, da es um das schamhafte Thema Sex Schauen ging,ein leichtes Spiel.

Aber wer garantiert denn so es nicht bei ganz normalen Streaming Geschichten nicht auch versucht wird.

Soll bedeuten, der eine Brunnen ist viellecht zugeschaufelt ..
.. aber die Abmahner suchen sicher schon  nach anderen garantierten (Geld)quellen.

Wenigstens mache ich kein Facebook. Wenn --   machte ich mir Sorgen wegen irgendeiner
vermeintlich harmlosen Sache das Urheberrecht " kennenzulernen".

* Die Serie gibt es momentan auf einem Onlinesender, den Namen hab ich vergessen.

Etwas Angst kommt schon auf online zu schauen, obwohl ja der PC ein neuartiger Rundfunk Fernseher ist.

Wenn man schon Zahlen muss - sollte doch wenigstens nicht jedesmal  Adrenalin in die Beine gehen nicht in eine Abmahnfalle zu geraten.

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Michael Nickles Xdata „Ist damit das Damoklesschert der Wiederholung solcher ...“
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Im Fall Redtube war für die Zuschauer nicht ausdrücklich klar, dass dort eventuell urheberrechtlich geschütze Sachen illegal abrufbar sind. Im Logo wird mit "Home of free por..." geworben, also "freien Filmen". Bei einem illegalen "Kino-Portal", bei dem jeder offensichtlich erkennen kann, dass dort illegale Dinge ausgestrahlt werden, ist die rechtliche Sachlage wohl anders. Dann kann man eventuell für das Erschleichen von Leistungen belangt werden. Es ist falsch zu glauben, dass das aktuelle "Redtube-Urteil" eine pauschale Erlaubnis für bewusste Ausnutzung von Urheberechtsverletzungen ist.

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Xdata Michael Nickles „Im Fall Redtube war für die Zuschauer nicht ausdrücklich ...“
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Deine Info ist beruhigend, danke.

Noch vor kurzer Zeit hat es bei mir keine Rolle gespielt, aber daran statt Fernsehen via Kabel,
gelegentlich auch Online zu  schauen gewöhnt man sich schnell.

Auch wenn es mal stockt oder ruckelt, ist es doch eine Erweitrung zum Einerlei was
per Standard ins Kabelnetz eingespeist wird.

Online Spiele a la Tetris, nutzt "Besuch" an meinem 2ten PC.

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mi~we Michael Nickles „Redtube-Skandal: Abmahnungen als unzulässig erklärt“
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Jetzt hat man bei U+C wohl auch die Schnauze voll (lohnt sich wohl nicht mehrLächelnd):

http://www.golem.de/news/streaming-u-c-legt-mandat-zu-redtube-abmahnungen-nieder-1405-106443.html

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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Michael Nickles mi~we „Jetzt hat man bei U C wohl auch die Schnauze voll lohnt sich ...“
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Ich vermute mal, die wusste von Anfang an exakt, worauf sie sich bei diesem Mandat einließen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Sache ein richtungsweisendes Nachspiel für U+C hat.

Grüße,
Mike

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mi~we Michael Nickles „Ich vermute mal, die wusste von Anfang an exakt, worauf sie ...“
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Es bleibt nur zu hoffen, dass die Sache ein richtungsweisendes Nachspiel für U+C hat.

Das, fürchte ich, ist etwas arg optimistisch. Im Zweifelsfall sind die bei U+C von ihrem Mandanten (The Archiv AG) einfach nur arglistig getäuscht worden und zählen sich dann zu den Opfern übler Krimineller.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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torsten40 mi~we „Jetzt hat man bei U C wohl auch die Schnauze voll lohnt sich ...“
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Bei der eingereichten negativen Feststellungsklage, hätte er seine Zulassung verloren. Da wäre dann die ganzen illegalen Methoden aufgedeckt worden. Der ist auch nicht blöde, und hat bei The Archive schnell das Mandat abgegeben. Eigentlich eine Sauerrei, dass der sich so aus der Verantwortung stehlen kann!

Bleibt nur noch zu hoffen, dass er wegen Insolvenz Verschleppung richtig eins drüber bekommt, und da eventuell seine Zulassung verliert. Aber leider ist das Wunschdenken, denn schmierige Anwälte sind eben all glatt, denen kommste nicht bei.

Und der wahre Gewinner, ist sowieso die Telekom.

http://www.nickles.de/thread_cache/539062913.html#_pc

 

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gelöscht_137978 torsten40 „Bei der eingereichten negativen Feststellungsklage, hätte ...“
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moin

Sorry, woher willst du das Wissen?

Bei der eingereichten negativen Feststellungsklage, hätte er seine Zulassung verloren.

Da haben andere schon größere Schnitzer verbrochen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen worden zu sein.

Selbst als Vorbestrafter kannst du als Anwalt weiterarbeiten. Das ist ein Sumpf, da brauchts mehr, bis die Anwaltsgilde jemanden rauswirft.

Eigentlich eine Sauerrei, dass der sich so aus der Verantwortung stehlen kann!

Auch das ist noch nicht sicher. Sofern er während der fraglichen Sache die Vertretung hatte, ist er auch zur Verantwortung zu ziehen. Was er danach macht, ist doch juck.

Ich wüsste nicht, warum das nach niederlegung des Mandats anders sein soll, zumal ER der Beschuldigte ist.

Bzw. als Nachtrag:

Wenns nur um eine Feststellungsklage geht, mag ja sogar sein, das er unbeschadet bleibt. An seinem Entzug der Zulassung glaube dann ich nicht.

Wenns um die Anschuldigung wegen Betrug oder ähnliches geht, da hilft ihm auch nicht, das er das Mandat zurückgegeben hat, imho.

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torsten40 gelöscht_137978 „moin Sorry, woher willst du das Wissen? Da haben andere ...“
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Da haben andere schon größere Schnitzer verbrochen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen worden zu sein.

Günni war ja auch der Master in Fake-Abmahnungen. Nur was hat es ihm gebracht? Das einzig Positive an dem Hund war, dass er ein Arschloch war, und ein Anwalt muß nun mal ein Arschloch sein um zu gewinnen.

Günni hat ganz Deutschland einen gefallen getan, als er sich selber richtete. Großmaul über Jahrzente hinweg, aber als er für seine Verbrechen grade stehen sollte, verpisst er sich feige.

Das mit der negativen Feststellungsklage hab ich durch, als ich gegen Kabel Deutschlands Abzocker geklagt hatte. Bei so was ziehen die ganz fix den Schwanz ein, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.

Gewinnt man bei einer negativen Feststellungsklage, dann kann der Abmahner einpacken. Kein Anwalt mit auch nur ein wenig Schmalz zwischen den Ohren, lässt sich auf so was ein. Und gerade im Fall Redtube, bei dem soviel undurchsichtig ist ... wer weiß wie das geendet hätte.

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mi~we torsten40 „Bei der eingereichten negativen Feststellungsklage, hätte ...“
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Da wäre dann die ganzen illegalen Methoden aufgedeckt worden.

Die bei U+C können ja immer sagen, daß sie damit nichts zu tun haben. Die haben nur für 'The Archive AG' das Geld eingetrieben, mehr nicht. Die Sache scheint sich einfach finanziell nicht mehr zu lohnen (dafür aber viel negative Publicity), also verlassen die Ratten einfach mal das sinkende Schiff.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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torsten40 mi~we „Die bei U C können ja immer sagen, daß sie damit nichts ...“
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Die bei U+C können ja immer sagen, daß sie damit nichts zu tun haben.

kommt drauf an. Da war doch irgendwie was, dass die Anwaltshonorare im Voraus gezahlt werden müssen, da die ja auf der Abmahnung berechnet wurden. immerhin ging es da um etwa 2 Millionen Euro, also keine kleinen Summen.

Dies alles hätte offen gelegt werden müssen.

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