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News: Zu dumm oder durchgewunken?

Redtube-Drama: Landgericht Köln stellt seine Kompetenz in Frage

Michael Nickles / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Druck war groß genug. Das Landgericht Köln rudert bezüglich des aktuellen Pornoabmahnungsskandals jetzt klar und deutlich zurück. Laut Mitteilung von Pressesprecher Dr. Christian Hoppe  haben einige betroffene Kammern inzwischen eingeräumt, dass erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der IP-Adressenermittlungen bestehen.

Jetzt müssen Schönredeprofis ran. In diesem Fall die Pressesprecher des Landgerichts Köln: Dr. Hoppe, Dr. Heine, Dr. Hengstenberg. (Foto: Landgericht Köln)

Die Kammern neigen dazu, ihre ursprüngliche Einschätzung zu revidieren, ihren Beschluss aufzuheben und einzugestehen, dass dadurch die Rechte der Anschlussinhaber verletzt wurden. Inzwischen wird auch erörtert, ob "Streaming" überhaupt als Urheberrechtsverletzung beurteilt werden kann.

Ein bisschen enger wird es indessen für die Abmahner. Die Staatsanwaltschaft Köln hat inzwischen (endlich) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: wegen Verdachts der Vorlage falscher eidesstattlicher Versicherungen.

In der Mitteilung des Landgerichts wird auch erklärt, dass inzwischen eine Vielzahl von Betroffenen - teils via Anwalt- Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat. Das Landgericht Köln ist bemüht, diesen Gesuchen schnellstmöglich nachzukommen. Betroffene werden gebeten zur "Vereinfachung" ("Extra-Nötigung"), eine Kopie des Abmahnschreibens beizufügen, Anwälte ihre Vollmacht. Zur Beschleunigung kann der Krempel auch gefaxt werden. Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden Betroffener sollen frühestens im Januar (also viel zu spät!) gefällt werden.

Michael Nickles meint:

"Wir haben eine riesengroße Scheiße gebaut" - genau das, will uns die Mitteilung (nicht) sagen. Der Dreck fängt schon mal mit der Verwässerung an.

Das Landgericht Köln redet nicht vom Landgericht Köln, sondern von den Kammern. Ich will wissen, welche Richter exakt die Scheiße verbockt haben! Welche Richter waren so dämlich und haben nicht sofort erkannt, dass "Streaming" kein anerkanntes Urheberrechtsdelikt ist?

Wer war so dämlich, nicht sofort zu erkennen, dass die beschriebene Ermittlung der IP-Adressen (also die eidesstattlichen Versicherungen) zum Himmel stinkt? Nein, ich erwarte von keinem Richter, von keinem Menschen, dass er ein Universalgenie ist! Aber wer Entscheidungen in dieser Dimension fällt, der muss wissen was er tut.

Denn: es geht hier nicht um einen Einzelfall, sondern um eine Massenabmahnung in "Zehntausender"-Größenordnung! Zehntausende Menschen haben in der Vorweihnachtszeit eine teure Rechnung erhalten, weil sie angeblich (!!!) Pornos im Internet geguckt haben.

Wäre es wirklich zu viel verlangt gewesen, dass Richter für solche Entscheidungen den Rat eines externen Gutachters einholen? Ich meine damit einen Gutachter, der nicht nur so tut als ob er einer ist, sondern der wirklich weiß was er tut.

Meine Befürchtung ist ganz einfach, dass die Kölner Richter genau das getan gaben, was heute modern ist: durchwinken statt denken und richtig handeln. Exakt deshalb ist Deutschland seit Jahren ein Paradies für Abzocker geworden. Bis Betrügern Einhalt geboten wird, vergehen immer viele Jahre.

Und wenn die Betrüger dann irgendwann ein bisschen verurteilt (gestreichelt) werden, gehen die Betrogenen sowieso leer aus. Sammelklagen sind in Deutschland bekanntlich nicht möglich, jeder Beschissene muss sich selbst drum kümmern, seine Kohle vielleicht wieder zu kriegen. Das ist in der Regel aber unwirtschaftlich, weil der finanzielle Aufwand dafür zu hoch ist. Genau das ist der Punkt, wo endlich was passieren muss.

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Sicher ??? Jürgen Waldschrat_70
zum macces g Alekom
Mc Donalds Prinzip torsten40
schuerhaken Michael Nickles „Redtube-Drama: Landgericht Köln stellt seine Kompetenz in Frage“
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Schöne Bescherung! 
Aber was funktioniert denn heute noch? 

Wenn man sich nicht selbst wehren kann (wenn man auch schon so unbeleckt ist, in Fallen zu tapsen), dann hilft es oft nicht, "fachlichen Rat" oder gar Beistand bei Anwälten zu suchen. 
Denn unter den Anwälten gibt es mehr Nieten als Koryphäen. 
Und bei den Brauchbaren muss man noch aufpassen, dass sie nicht hinter dem Rücken mit Gegnern oder Richtern kungeln. 

Zu all dem addiert sich noch die Lotterie, welchen Richter man erwischt. 
Es gibt zu viele Richter, die es mit den logischen Denkgesetzen und der Sorgfalt und Objektivität bei der Gewichtung von Fakten nicht so drauf haben. 
Was dagegen hilft, will ich nicht groß umschreiben. 
Es gibt nicht viele, die mit solchen Darlegungen überhaupt etwas anfangen können. Das wäre auch mit Arbeit, oft sehr viel Arbeit verbunden, um in der Sache und in dem rechtlichen Rahmen ihrer Einordnung ausreichend Fuß fassen zu können. 

Unter meinen Verwandten in Gladbeck ist so ein "Schwein" gewesen, das im Netz nach Pornos fischte. Als er mich anrief, schwor er mich zunächst "bis ans Ende aller Tage" darauf ein, die Klappe zu halten. Als ich ihm den "Schwur" geleistet hatte, kam er mit einem Schreiben der Kanzlei Schlitzohr & Co zu mir. 
Um es kurz zu machen: 
Ich schrieb an die Kanzlei, fügte Vollmacht bei und lehnte jede Zahlung ab, wenn nicht eine Reihe von gestellten Fragen beantwortet und bestimmte von mir genannte Beweismittel beigebracht würden. 
Antwort kam prompt: 
In diesem "einen speziellen" Fall sei die Zahlungsaufforderung ein Versehen gewesen und gegenstandslos. 

Alles klar? - Hat mich aber eine Menge Recherche und somit Arbeit gekostet.

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