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News: Zu dumm oder durchgewunken?

Redtube-Drama: Landgericht Köln stellt seine Kompetenz in Frage

Michael Nickles / 47 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Druck war groß genug. Das Landgericht Köln rudert bezüglich des aktuellen Pornoabmahnungsskandals jetzt klar und deutlich zurück. Laut Mitteilung von Pressesprecher Dr. Christian Hoppe  haben einige betroffene Kammern inzwischen eingeräumt, dass erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der IP-Adressenermittlungen bestehen.

Jetzt müssen Schönredeprofis ran. In diesem Fall die Pressesprecher des Landgerichts Köln: Dr. Hoppe, Dr. Heine, Dr. Hengstenberg. (Foto: Landgericht Köln)

Die Kammern neigen dazu, ihre ursprüngliche Einschätzung zu revidieren, ihren Beschluss aufzuheben und einzugestehen, dass dadurch die Rechte der Anschlussinhaber verletzt wurden. Inzwischen wird auch erörtert, ob "Streaming" überhaupt als Urheberrechtsverletzung beurteilt werden kann.

Ein bisschen enger wird es indessen für die Abmahner. Die Staatsanwaltschaft Köln hat inzwischen (endlich) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet: wegen Verdachts der Vorlage falscher eidesstattlicher Versicherungen.

In der Mitteilung des Landgerichts wird auch erklärt, dass inzwischen eine Vielzahl von Betroffenen - teils via Anwalt- Antrag auf Akteneinsicht gestellt hat. Das Landgericht Köln ist bemüht, diesen Gesuchen schnellstmöglich nachzukommen. Betroffene werden gebeten zur "Vereinfachung" ("Extra-Nötigung"), eine Kopie des Abmahnschreibens beizufügen, Anwälte ihre Vollmacht. Zur Beschleunigung kann der Krempel auch gefaxt werden. Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden Betroffener sollen frühestens im Januar (also viel zu spät!) gefällt werden.

Michael Nickles meint:

"Wir haben eine riesengroße Scheiße gebaut" - genau das, will uns die Mitteilung (nicht) sagen. Der Dreck fängt schon mal mit der Verwässerung an.

Das Landgericht Köln redet nicht vom Landgericht Köln, sondern von den Kammern. Ich will wissen, welche Richter exakt die Scheiße verbockt haben! Welche Richter waren so dämlich und haben nicht sofort erkannt, dass "Streaming" kein anerkanntes Urheberrechtsdelikt ist?

Wer war so dämlich, nicht sofort zu erkennen, dass die beschriebene Ermittlung der IP-Adressen (also die eidesstattlichen Versicherungen) zum Himmel stinkt? Nein, ich erwarte von keinem Richter, von keinem Menschen, dass er ein Universalgenie ist! Aber wer Entscheidungen in dieser Dimension fällt, der muss wissen was er tut.

Denn: es geht hier nicht um einen Einzelfall, sondern um eine Massenabmahnung in "Zehntausender"-Größenordnung! Zehntausende Menschen haben in der Vorweihnachtszeit eine teure Rechnung erhalten, weil sie angeblich (!!!) Pornos im Internet geguckt haben.

Wäre es wirklich zu viel verlangt gewesen, dass Richter für solche Entscheidungen den Rat eines externen Gutachters einholen? Ich meine damit einen Gutachter, der nicht nur so tut als ob er einer ist, sondern der wirklich weiß was er tut.

Meine Befürchtung ist ganz einfach, dass die Kölner Richter genau das getan gaben, was heute modern ist: durchwinken statt denken und richtig handeln. Exakt deshalb ist Deutschland seit Jahren ein Paradies für Abzocker geworden. Bis Betrügern Einhalt geboten wird, vergehen immer viele Jahre.

Und wenn die Betrüger dann irgendwann ein bisschen verurteilt (gestreichelt) werden, gehen die Betrogenen sowieso leer aus. Sammelklagen sind in Deutschland bekanntlich nicht möglich, jeder Beschissene muss sich selbst drum kümmern, seine Kohle vielleicht wieder zu kriegen. Das ist in der Regel aber unwirtschaftlich, weil der finanzielle Aufwand dafür zu hoch ist. Genau das ist der Punkt, wo endlich was passieren muss.

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gelöscht_137978 xafford „Das Echo ist auch schon zu vernehmen: ...“
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moin

 

Als erstes lieber Xaff....reg dich nicht auf, sonst kriegste nen Herzkasper ;)

Zur Meldung von Urmann, so blöd wies klingt, aber so unrecht hat er ja nicht. Auch wenn der Rest der Seite zum Himmel stinkt.

Ansich hat ja ein anderer Anwalt die Herausgabe verlangt, wo, zumindest nach meinem Wissen, U+C erstmal garnicht involviert war (Oberflächlich betrachtet!). Das im Hintergrund jedoch gemeinsam Fäden gezogen wurden, dürfte unstreitig sein. Da dürfte U+C möglicherweise doch schon im Boot gesessen haben.

Ansonsten, die Titanic war nach dem Pfusch der Kölner Richter bereits am sinken. Will sagen, die Kölner Richter sind (Achtung: meine Meinung!) Hauptschuldig an dem Dillema. Genauer, ich werfe den Kölner Richter als Hauptverursacher vor, beihilfe zum Betrug geleistet zu haben. Außerdem haben sie Bewiesen, das sie völlig inkompetent sind und (das ist das Hauptproblem) zu arrogant und zu blöd, einen Fachmann zu fragen. Ich halte die Kölner Richter für Haftbar.

Wie komme ich drauf?

Hätten sich die Kölner Richter nicht so Saudämlich angestellt, wäre der eigentliche  (Achtung: Wieder nur eine Meinung, falls eine gewisse Töhle mitließt!) Betrug garnicht möglich gewesen. Die Richter haben den Zweck (deshalb auch Richtervorbehalt), einen Sachverhalt zu prüfen und abzuwägen.

Rechnen wir mal. Wenn von sagen wir 20k Abmahnung nur 300 bezahlt haben und vom Rest sagen wir 1500 einen Anwalt aufgesucht haben, dann ist der Schaden schon locker im 5 wenn nich 6 stelligen Bereich.

Eine Aussage wie, an der Stelle wäre ja kein Anwalt nötig gewesen, deshalb würde ein Schadensersatz abgelehnt, lehne ich ab. Nicht jeder hat eine Grundbildung was solche Sachen betrifft und deshalb übergibt man das auch einem Fachmann. Dieser Schaden ist von Köln aus verursacht und deshalb sind die Richter dafür Haftbar zu machen. Außerdem wäre eine Rüge wegen verstoß gegen den Datenschutz und wegen allgemeiner Inkompetenz angebracht.

Wenn die Richter aber nicht völlig versoffen und verblödet sind, und die Staatsanwälte mal ihren Hintern in einem guten Sinn bewegen, holen die sich ihr Geld in Form eines Strafgeldes von UC wieder, außerdem stünde es den Richtern gut, ein Inkassoverbot für U+C bzw. zahlungen in die Schweiz zu unterbinden (den Fall betreffend).

Eine komplette Steuerprüfung sollte sowieso bei U+C anhängig sein.

Weiter müsste ein Datenverarbeitungsverbot, sowie ein weiterleitungsverbot ausgesprochen werden, damit nicht in 2 Jahren den Herren bei U+C einfällt, neue Geschichten zu kreieren.

Weiter, wenn man aus den Fall lernen wollte, wären die Politik, sowie die Richter mal in der Pflicht, sich mit der Sache (Fallablauf) und auch mit der Materie (Technik) auseinander zu setzen, damit sich die Richter zukünftig nicht mehr zum Affen machen.

@Torsten

Das Thema Schweiz ist noch nicht gegessen. Wobei ich auch dazu tendiere, nur im Land Schweiz gegen diese Firma vorzugehen, da nach dem Richterspruch 2010 das Loggen von IP Daten durch private Firmen nicht mehr erlaubt gewesen ist. Es spielt keine Rolle, ob diese dann übermittelt wurden, alleine die aquisitation war strafbar. Jedes weitere Hilfegesuch von deutscher Seite würde ich aber auch mit dem Mittelfinger quitieren und sagen "heul doch :D"

 

Ansonsten lehne ich mich jetzt zurück und lach mir weiter nen Ast :D

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Sicher ??? Jürgen Waldschrat_70
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