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News: Urteil des Bundesgerichtshofs

Google muss bei beleidigenden Suchvorschlägen eingreifen

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Die automatische Vervollständigungsfunktion, die Google vor einigen Jahren eingeführt hat, sorgt alle Weile für Zoff. Bereits beim Eintippen der ersten Buchstaben eines Suchbegriffs, macht Google darauf basierend Vorschläge, nach was gesucht werden könnte.

Dabei kann es auch zu ungünstigen Vorschlägen kommen, die beispielsweise beleidigend sind oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

Aktuelles Beispiel: bei Eingabe von "angela m" schlägt Google unter anderem automatisch vor, nach "angela merkel fkk" zu suchen.

Im konkreten Fall ging es darum, dass Google beim Eingeben des Namens einer Person die ergänzenden Suchbegriffe "Scientology" und "Betrug" vorgeschlagen hat. Der betroffene Unternehmer hat deshalb geklagt und letztlich vom Bundesverfassungsgericht Recht gekriegt.

Es wurde geurteilt, dass Google zum Handeln gezwungen ist, sobald eine derartige Rechts-/Persönlichkeitsverletzung bekannt wird, eine Fortsetzung also unterbinden muss.


Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: "Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt."

Die Richter haben also geurteilt, dass Google nicht gezwungen ist die Vervollständigunsfunktion im Voraus zu begutachten. Es muss erst bei Bekanntwerden eines "Delikts" reagiert werden.

Michael Nickles meint:

Soweit bekannt errechnet Google die vorgeschlagenen Suchbegriffe automatisch anhand von Suchanfragen, die andere Nutzer gemacht haben. Google selbst hat angeblich also nur begrenzt Einfluss auf das, was wirklich angezeigt wird.

Mit dieser Begründung versuchten es wohl Googles Verteidiger. Die BGH-Richter sahen das anders. Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird gewiss wegweisend für künftige Urteile sein. Begrüßt hat das Urteil laut Bericht der Frankfurter Rundschau die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Bei Eingabe von "bettina wulff" schlug Googles Automatik die ergänzenden Begriffe "Escort" und/oder "Rotlicht" vor.

Bettina Wulffs Klage gegen Google läuft noch. Das Verfahren wurde lediglich pausiert um das jetzige Urteil des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
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