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News: Urteil des Bundesgerichtshofs

Google muss bei beleidigenden Suchvorschlägen eingreifen

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Die automatische Vervollständigungsfunktion, die Google vor einigen Jahren eingeführt hat, sorgt alle Weile für Zoff. Bereits beim Eintippen der ersten Buchstaben eines Suchbegriffs, macht Google darauf basierend Vorschläge, nach was gesucht werden könnte.

Dabei kann es auch zu ungünstigen Vorschlägen kommen, die beispielsweise beleidigend sind oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

Aktuelles Beispiel: bei Eingabe von "angela m" schlägt Google unter anderem automatisch vor, nach "angela merkel fkk" zu suchen.

Im konkreten Fall ging es darum, dass Google beim Eingeben des Namens einer Person die ergänzenden Suchbegriffe "Scientology" und "Betrug" vorgeschlagen hat. Der betroffene Unternehmer hat deshalb geklagt und letztlich vom Bundesverfassungsgericht Recht gekriegt.

Es wurde geurteilt, dass Google zum Handeln gezwungen ist, sobald eine derartige Rechts-/Persönlichkeitsverletzung bekannt wird, eine Fortsetzung also unterbinden muss.


Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: "Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt."

Die Richter haben also geurteilt, dass Google nicht gezwungen ist die Vervollständigunsfunktion im Voraus zu begutachten. Es muss erst bei Bekanntwerden eines "Delikts" reagiert werden.

Michael Nickles meint:

Soweit bekannt errechnet Google die vorgeschlagenen Suchbegriffe automatisch anhand von Suchanfragen, die andere Nutzer gemacht haben. Google selbst hat angeblich also nur begrenzt Einfluss auf das, was wirklich angezeigt wird.

Mit dieser Begründung versuchten es wohl Googles Verteidiger. Die BGH-Richter sahen das anders. Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird gewiss wegweisend für künftige Urteile sein. Begrüßt hat das Urteil laut Bericht der Frankfurter Rundschau die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff. Bei Eingabe von "bettina wulff" schlug Googles Automatik die ergänzenden Begriffe "Escort" und/oder "Rotlicht" vor.

Bettina Wulffs Klage gegen Google läuft noch. Das Verfahren wurde lediglich pausiert um das jetzige Urteil des Bundesgerichtshofs abzuwarten.
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gerhard38 schoppes „Die Lösung für Google ist ziemlich einfach: Die ...“
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Also, abschalten und fertich is!
Wäre schade, mir gefällt diese Funktion.
Wenn das so weitergeht, wird man bald nicht mehr nach eben diesen Wortkombinationen suchen dürfen. Den obersten Gesetzeshütern wird schon irgend etwas einfallen, warum das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Als nächstes etablieren sich Abmahnkanzleien wegen "rufschädigender und ehrenrühriger Anfragen".  

Danach werden alle Zeitungs- und sonstigen Archive gezwungen, Informationen über eine Straftat und Verurteilung einer Person sofort wieder zu löschen, denn sobald die verurteilte Person ihre Strafe verbüßt / getilgt hat, würde ihre Wiedereingliederung in die Gemeinschaft durch solche Informationen erschwert. Ein pädophiler Lehrer beispielsweise würde nach verbüßter Strafe keinen Job mehr als Lehrer finden, wenn man das leicht im Internet finden könnte.

Im nächsten Schritt darf Negatives überhaupt nicht mehr über eine Person berichtet werden, oder wenn, dann nur anonymisiert und ohne Foto, denn entweder ist es bislang nur ein Verdacht oder aber: es behindert seine spätere Wiedereingliederung. -- Es lässt sich halt (fast) alles argumentieren.

Gruß, Gerhard
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