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LEBENSGEFAHR bei CHIP - Dilettantismus kennt keine Grenzen!

dl7awl / 66 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Rubrik passt nicht 100%, aber es scheint die am ehesten passende zu sein. Ansonsten bitte verschieben.

Bin eben zufällig auf den CHIP-Video-Basteltipp "Stromschalten mit der FritzBox" - http://www.chip.de/video/Basteltipp-fuer-die-FritzBox-Video_56935442.html - geraten. Ich habe ja noch nie viel von CHIP gehalten, aber was ich DA gesehen habe, zieht mir die Schuhe aus.

Als Elektronik-Insider kann ich nur dringend davor warnen, diesen sog. "Profi-Tipp" (schön wär's) nachzuvollziehen. Soviel grenzenlos naiver und gefährlicher Dilettantismus ist unfassbar. Da werden hauchdünne netzspannungsführende (!) Drähtchen aus dem Dämmerungsschalter herausgeführt, die Lötstellen am Fotowiderstand liegen sogar komplett offen, ohne jeden Berührungsschutz! Konsequenterweise wird auch mit keinem Wort vor eventuellen Gefahren gewarnt - sie sind dem Autor also gar nicht bewusst. Damit disqualifiziert er sich endgültig. Offensichtlich hat er nicht nur keine Ahnung von dem, was er da tut, sondern, noch schlimmer: in fröhlicher Naivität scheint er auch das Nachdenken darüber für überflüssigen Luxus zu halten.

Die interne Elektronik des verwendeten Dämmerungsschalters ist, für Insider selbst im Video unschwer erkennbar, in keiner Weise galvanisch vom Netz getrennt! Und selbst wenn sie es wäre, es gäbe keine Garantie, dass es bei beliebigen anderen im Handel befindlichen Dämmerungsschaltern auch so ist. Ist es nämlich üblicherweise nicht!

Hintergrund: Wenn in solchen netzbetriebenen Kleingeräten (z.B. Funksteckdosen, Leistungsmesser o.ä. - oder eben Dämmerungsschalter) eine Kleinspannung gebraucht wird, wird diese aus Kosten-, Volumen- und Gewichtsgründen üblicherweise nicht über einen Transformator, sondern über einen Vorschaltkondensator direkt aus dem Netz gewonnen. Auch ein Niederspannungsbereich ist folglich in keiner Weise vom Netz getrennt! Normalerweise ist das ungefährlich, weil ja ein isolierendes Gehäuse drumherum ist. Was passiert, wenn das herausgeführt wird, ohne an VDE-Vorschriften auch nur zu denken, mag sich jeder selbst ausmalen.

Fazit: ES BESTEHT LEBENSGEFAHR FÜR JEDEN, DER DIESER ANLEITUNG FOLGT!

Ich kann die CHIP-Online-Redaktion nur dringend auffordern, diese unsäglich peinliche und gefährliche Seite schnellstmöglich zu entfernen. Da sie schon seit rund einem Jahr im Netz steht, kann man nur inständig hoffen, dass noch niemand zu Schaden gekommen ist.

(Ich habe dies auch im CHIP-Forum gepostet und werde beobachten, wie schnell man reagiert.)

Siehe ... dl7awl
Nun, wie wär's ... dl7awl
Crusty_der_Clown christian t „Kann man besagte Fahrlässigkeit evebtuell zur Anzeige bringen?“
Optionen

Welcher Straftatbestand sollte denn deiner Meinung nach hier erfüllt sein?

Ich kann dir gerne was über unser Rechtssystem erzählen, meine letzte Anzeige stammt von Mitte November 2012, weil die Autofahrerin vor mir meine, man müsste plötzlich ohne jeden Grund auf einer Bundesstraße mit erlaubten 100 km/h anhalten, weil man die Abfahrt daben verpasst hat. Ist doch egal, wenn ich mit 100 km/h aufgefahren wäre, wenn ich die Situation nicht gerade noch rechtzeitig erkannt hätte und mit einer Vollbremsung abwenden konnte, nichtsahnend, was vielleicht gerade hinter mir passiert. Wurde dementsprechend auch eingestellt, nix ist Straßenverkehrsgefährdung. Vielleicht reicht es für eine Ordnungswidrigkeit. Vielleicht. Vielleicht auch nicht.

Eine gute Freundin von mir bekommt täglich bis zu 20 Werbeanrufe, die in der sie genötigt werden soll, Zeitschriftenabos abzuschließen, damit diese Anrufe aufhören. Als ob sie dann aufhören würden... Ermittlungen eingestellt, vielleicht wenn mal neue Erkenntnisse kommen... bla, bla, bla. Wenn der Staatsanwalt nur wollte, könnte er ihren Telefonanschluß problemlos überwachen lassen und die Täter so packen, zumindest die Anrufer aus Deutschland. Aber wozu denn? Macht doch nur arbeit, soll sie sich halt 'ne neue Telefonnummer zulegen, wenn sie sich durch die Anrufe belästigt wird.

Ich sag's dir also direkt: Mit einer "hätte was passieren können" hast du die Lacher bei der Staatsanwaltschaft auf deiner Seite, selbst mit einer "habe ich befolgt und ist was passiert"-Anzeige würdest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit genau gar nichts erreichen.

Aber nenn mal einen Sheriff bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle "Herrn Oberförster", was glaubst du, was dann für eine Maschinerie in Gang gesetzt wird.

Gruß
Jürgen