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News: Speicherlüge?

Microsoft wegen Surface-Tablets verklagt

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Andrew Sokolowski, Rechtanwalt aus den USA, sorgt mit einer Klage gegen Microsoft weltweit für Schlagzeilen. Er hat sich laut Bericht der Seattle Times vergangene Woche ein Surface Tablet mit 32 GByte gekauft und dann festgestellt, dass nur 16 GByte frei verfügbar sind - also nur die Hälfte der beworbenen Menge.


Im Microsoft Store gibt es bei der Beschreibung der Surface RT-Tablets diverse Fußnoten. Nur wer die liest, erfährt beispielsweise, dass auf Windows RT nur Apps und keine normalen Windows-Anwendungen laufen. Und: dass das mitgelieferte Office nicht kommerziell genutzt werden darf. Bei den Speicherangaben gibt es aber keine Fußnote. Da steht halt 32 beziehungsweise 64 GByte.

Sokolowski klagt, dass Microsoft falsche Werbeversprechungen mache und wirft unfaire Geschäftspraxis vor. Ziel ist vermutlich, dass Microsoft Schadensersatz leisten soll. Microsoft hat in einer Stellungsnahme inzwischen mitgeteilt, dass man die Vorwürfe als haltlos betrachtet.

Microsoft verteidigt sich damit, dass Kunden bekannt sei, dass sich die freie Speicherkapazität durch Betriebssystem und vorinstallierte Anwendungen verringere. Außerdem könne man den Speicher dank Micro-SD-Steckplatz und USB-Anschluss erweitern.

Michael Nickles meint:

Also was jetzt? Ist der Anwalt ein Kleinkarierter, einer der nur auf sich aufmerksam machen will? War er wirklich so blöd zu glauben, dass 32 GByte frei sind? Oder hat der Mann vielleicht gar nicht mal so Unrecht?

Räumt man ihm Recht ein, dann hat das gewiss gigantische Konsequenzen. Denn: es ist ja seit geraumer Zeit üblich, bei Geräten mit Speicher nur die Gesamtkapazität anzugeben und nicht die, die wirklich frei ist.

Bei "Discounter-PCs" wird ganz normal mit einer "gigantischen" Terabyte-Platte geworben und dabei verschwiegen, dass ein "paar Zerquetschte" davon für das Betriebssystem und installierte Sachen draufgehen. Und gewiss: im Fall einer Terabyte-Platte ist es schnuppe, wenn "50 MByte" für irgendwas verbraten werden.

Im Fall eines 32 GByte Speichers von dem die Hälfte belegt ist, ist das schon heikler. Aber nicht fatal, weil ja die Möglichkeit zur Speichererweiterung besteht. Was ist aber bei Tablets oder anderen Geräten, die keine Speichererweiterungsmöglichkeit bieten?

Ist es da auch okay, wenn die freie nutzbare Kapazität verschwiegen wird? Wie soll eine "Richtlinie" aussehen? Oder braucht es keine?

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dirk42799 mumpel1 „Hallo Mein Galaxy hat auch 16 GB von denen aber keine 12 GB...“
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der solche Tatsachen verschweigt
Hier könnte man mal hinterfragen, ob "nicht hinweisen" dasselbe wie "verschweigen" ist.
Letzteres klingt für mich irgendwie absichtlich, hinterhältig, wider besseren Wissens.

Und daß auf jedem vorgefertigten System dieser Welt - sei es auf HDD oder SSD, in PC oder Tablet - immer die volle Speichergröße nicht zur Verfügung steht.

Verkehrte Welt!
Beim Autokauf beschwert sich auch keiner, daß der Tank etwas befüllt ist, wenn man ein neues Auto mit einem lt. Katalog 65 Liter großen Tank kauft. Im Gegenteil: eigentlich sollte man sich freuen, damit man wenigstens vom Hof rollen kann... :-/
Man möchte schreien...

Gruß,
Dirk
ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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