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Umstellung auf pdf-Rechnung anstelle Papier dch. Provider

notar / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Als ich dieser Tage mal wieder in meinem email-account herumstöberte, stieß mir eine mail meines neuen Providers 1 & 1,
(Nachfolgerin von Tante Alice, bzw. der Fa. HanseNet) in's Auge (Au !)

Da wurde lapidar mitgeteilt, daß die bisherige, per Briefpost versandte monatliche Rechnung nunmehr (wohl aus Kostengründen)
abgeschafft worden sei und man(n)/Frau als "König Kunde" (welche Ironie !) gleich die im Anhang befindliche Monatsrechnung
öffnen (und sich selber ausdrucken lassen) könne ....

Am besten ist, der (ohnehin hinreichend genug) geplagte User erhebt gegen diese Verfahrensweise Widerspruch und teilt mit,
daß der Provider ( gibt es hier im Forum ähnliche Fälle ? ) hier r e c h t s w i d r i g eine Teilleistung nicht erbringt, zu der er
vertraglich verpflichtet ist. Eine einseitige, inhaltliche (Teil-)Veränderung von Vertragsinhalten (auch solche mit einem Provider)
sind hierzulande nicht zulässig. (Hierzu bitte mal § 320 BGB, insbesondere dessen Absatz 2 durchlesen !)

Man(n)/Frau darf zwar nicht die monatlichen Providerkosten rückbuchen lassen (= 100 % Leistungsverweigerungsrecht liegt n i c h t vor!)

Ich habe meinem Provider mitgeteilt, daß ich der (klammheimlichen) Änderung w i d e r s r p r e c h e (das sollte jeder Betroffene
in vergleichbarer Situation auch tun) und habe angekündigt :

1. eine Leistungsklage bei Gericht gegen den Provider zu erheben, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt meiner Widerspruchsmail
"alte Zustand bei den monatlichen Abrechnungen", mithin Papierform, wie bislang, wieder erbracht werden sollte.

2. Zudem habe ich mitgeteilt, daß ich die Korrespondenz auch der Bundesnetzagentur (die u.a. auch für Telekommunikation zuständig
ist), als Aufsichtsbehörde zuleite mit der Bitte um Einleitung aufsichtsrechticher Maßnahmen gegen meine Provider.

Frage nochmal - Kennt das jemand hier im Forum oder hat jemand ähnliche Erfahrungen machen dürfen ?


Es grüßt der Notar

mawe2 gelöscht_84526 „Aha! Du hast also gar nicht bemerkt, dass du gar keine Frage...“
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Aha! Du hast also gar nicht bemerkt, dass du gar keine Frage beantwortest

Wenn Du (a) etwas mehr Erfahrungen mit der deutschen Sprache hättest oder (b) etwas weniger dogmatisch verbohrt wärst, wüsstest Du, dass "wer" ein Frageadverb ist und dass dieses eindeutig einen Fragesatz kennzeichnet - egal, mit welchem Satzzeichen dieser Satz richtiger- oder fälschlicherweise beendet wird.

Aber im Prinzip ist das auch egal, ob Du das weißt: Du wirst Dich trotzdem auch weiterhin ungeniert in Diskussionen einmischen, die Du (a) nicht verstehst oder (b) nicht verstehen willst...

Gruß, mawe2

PS: Such Dir bitte bei (a)/(b) selber aus, was für Dich am zutreffendsten ist!
*rofl* torsten40