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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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fröschl Markus Klümper „Jetzt mal Klartext: 1. Ich antworte wann ich will. 2. Dein...“
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Hallo ,

mein Beitrag vom 18.8.2012 14:56 wurde wegen Beleidigung
oder Denunziation gelöscht.

Hier nun mein editierter Beitrag:

Diese verbalen Angriffe im Posting, kann ich nicht
akzeptieren.

Zitat 1 und 2
Ach ja: Zivilsachen vor dem LG = Anwaltszwang! Die Vorsitzenden haben nämlich keinen Bock sich mit Idioten herumzuschlagen und versuchen das zu vermeiden wo es geht!

Ich frage mich (trotz meinem Interesse an dem Vorgang) was sowas in einem Computerforum zu suchen hat. Es gibt zwar hier das Forum "Contra Nepp", aber da wärst Du der erste Halbseidene der selber einen Thread aufgemacht hätte.
Zitat 1 und 2 Ende

Die Bewertung dieser Zitate überlasse ich dem geschätzten Leser.

 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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