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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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fröschl Markus Klümper „Ich bin eben über diesen Thread gestolpert und verstehe die...“
Optionen

Hallo ,

verbindlichen Dank für die klare Empfehlung, einen Fachanwalt
einzuschalten. Über die moralische Entrüstung eines Vorganges,
der drei Jahre zurückliegt, kann ich dagegen als Berater meines
gebeutelten Bekannten, nur mit dem Kopf schütteln.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Vielleicht kann ein R dem störrischen Editor beibringen,
    dass die Thread-Frage als "Beantwortet" markiert wurde.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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