Soziale Netzwerke 246 Themen, 2.876 Beiträge

News: Urheberrechtsverletzung in neuer Dimension

Facebook-Nutzer wegen Bild auf Pinwand abgemahnt

Michael Nickles / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Abmahnindustrie hat einen neuen ziemlich großen Spielplatz entdeckt: Facebook. Von einem fast unglaublichen Vorfall berichtet Rechtsanwalt Arno Lampmann in seinem Blog.

Es geht um eine Abmahnung wegen eines Fotos, das auf der Pinwand eines Facebook-Nutzers veröffentlicht wurde und das anscheinend eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Bizarre am Fall ist, dass der Abgemahnte dieses Bild nicht selbst auf seiner Pinwand veröffentlicht hat, sondern es dort von einer anderen Person eingestellt wurde.

Ein Abmahner versucht also einen Facebook-Nutzer für Dinge verantwortlich zu machen, die andere auf dessen Pinwand veröffentlichen. Wie diese Geschichte ausgehen wird ist ungewiss. Lampmann befürchtet allerdings, dass dies gewiss nicht die letzte Abmahnung dieser Art sein wird.

Michael Nickles meint: Im vorliegenden Fall geht es um ein "Bild". Den Begriff muss man erweitern, denn generell kann ALLES abgemahnt werden - auch ein "geklauter Text" oder ein Link, der zu rechtlich Verbotenem führt (beispielsweise zu einer Anleitung, wie ein Kopierschutz geknackt wird).

Seit Bekanntwerden des Vorfalls, werden viele Tipps veröffentlicht, wie man das Risiko solcher Abmahnungen mildern kann. Das heißt dann konkret Schreibberechtigungen auf eigenen Seiten in sozialen Netzwerken einzuschränken - also keine Fremde, nur noch Freunde veröffentlichen lassen.

Genau dadurch geht allerdings der Witz bei sozialen Netzwerken verloren, denn man will ja auch neue Kontakte knüpfen.

Den "Facebook-Abmahner" einfach als Arschloch zu verdammen - damit ist es nicht getan. Wenn ein Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung entdeckt und damit zu einem Anwalt geht, dann klagt er eben die Stelle an, bei der diese Verletzung entdeckt wurde. Und das ist halt nun mal der Besitzer der Pinwand, auf der es passiert ist. Danach geht es dann weiter.

Klar, wegen einem Bild abmahnen, das ist eine Sauerei. Der Nächste veröffentlicht vielleicht eine eingescannte Seite aus dem aktuellen Spiegel. Der Übernächste scannt den kompletten Spiegel ein und verteilt ihn als PDF an seine Freunde in sozialen Netzwerken.

Ist das dann immer noch eine Sauerei wenn eine Abmahnung kommt? Wo wird der Punkt gesetzt? Ein gezielter Punkt wird sich niemals setzen lassen - dabei kann nur etwas Schwammiges rauskommen. Also alles komplett erlauben? Oder alles komplett verbieten?

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Loopi© „ Beispiel: Ich klau bei dir ein Bild und lade es auf meine Homepage. Die hat...“
Optionen

Gut, aber im Endeffekt läuft genau das, was du beschrieben hast, doch nur darauf hinaus, dass das Bild am Ende auf Facebook von genau so vielen Leuten gesehen wird wie auf meiner Homepage.

Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, ob es rechtlich einen Unterschied ergibt, ob ich das Bild auf Facebook "für alle" freigebe oder nur für einen auserwählten "Freundeskreis". Zumal letzterer bei einigen Facebookern schon eher die Dimension von "Allgemeinheit" annimmt.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen
sehr gute Idee!! : Murdock09