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News: Auktionsabbruch mit bösen Folgen

Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer auf Ebay Sachen versteigert, der hofft darauf, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, zumindest nicht böse draufzahlen zu müssen. Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass Online-Versteigerungen kein Spaß sind.

Ein Anbieter muss den höchsten Preis, der bei Ende einer Versteigerung erzielt wird akzeptieren. Auch wenn etwas dabei weit unter Wert rübergelassen werden muss. Diese Tatsache hat mal wieder für Missverständnisse gesorgt, es ging vor Gericht, berichtet die Lippische Landeszeitung.

Es ging um einen Wohnwagen des Typs "Weippert 745 Luxus" Baujahr 1993 mit einem gegenwärtigen Wert von 2.000 Euro, den eine Detmolderin in April 2011 bei Ebay zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.

Einen Tag nach Auktionsbeginn überlegte sie es sich anders und beendete die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte allerdings bereits ein Mann von Sachen-Anhalt 56 Euro geboten. Die Verkäuferin wollte den Wohnwagen für dieses Geld aber nicht rausrücken. Sie dachte, dass die Sache durch Abbrechen der Auktion erledigt sei.

Der Höchstbieter reichte daraufhin Klage ein. Das Landgericht Detmold hat jetzt entschieden, dass die Verkäuferin den Wohnwagen für 56 Euro rüberlassen muss. Das Höchstgebot bei einer Versteigerung gilt auch dann, wenn sie vorzeitig abgebrochen wird.

Michael Nickles meint: Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte. Dort steht drinnen, dass das Höchstgebot bei einer Versteigerung auch bei Beendigung vor Ablauf gilt.

Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.

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RogerWorkman InvisibleBot „ Das stimmt so nicht. Mit einer Zeitungsanzeige lässt sich bei begehrten...“
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Richtig, meine These bezieht auch Deine Prämissen ein. Bei Überangebot ist es zu dem Zeitpunkt immer noch der beste, erzielbare Preis. Völlig klar, das man selbst beobachten muß, wann man wielange eine Angebot einstellt und endet. Sogar die Jahreszeit ist entscheidend. Im Sommer läuft minimal, wenn zum Auktionsende noch alle zufrieden im Biergarten hängen. Oder Weihnachtsartikel verkauft man auch nicht in den Sommerferien. Möchte ein Beispiel anführen. Ein ca. 30 Jahre alter Kopfhörer wurde lange zwischen 20 und maximal 98 Euro vertickt. Schätze 30-50 Stück im halben Jahr. jetzt sind alle sammler verrückt nach dem Ding, einmal sogar über 300 Euro gebraucht. Das ist teurer als neu zu DM-zeiten. Bei sowas ist es völlig egal, wann die Auktion endet. c.a. 300 Beobachter und mindestens 20 Bieter.... solange bleibt der Kopfhörer teuer, bis der Markt gesättigt ist. Schätze noch einige 100 dümpeln von solchen Teilen im schrak diverser Opas ungenutzt rum.

Zum Thema, einen Wohnwaren würde ich auch nie über ebay verkaufen, ggfs. nur zu Sofortkaufen oder zum Mindestpreis. Ebay ist unschlagbar bei allen Artikeln, die man problemlos versenden kann.

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