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News: Auktionsabbruch mit bösen Folgen

Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer auf Ebay Sachen versteigert, der hofft darauf, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, zumindest nicht böse draufzahlen zu müssen. Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass Online-Versteigerungen kein Spaß sind.

Ein Anbieter muss den höchsten Preis, der bei Ende einer Versteigerung erzielt wird akzeptieren. Auch wenn etwas dabei weit unter Wert rübergelassen werden muss. Diese Tatsache hat mal wieder für Missverständnisse gesorgt, es ging vor Gericht, berichtet die Lippische Landeszeitung.

Es ging um einen Wohnwagen des Typs "Weippert 745 Luxus" Baujahr 1993 mit einem gegenwärtigen Wert von 2.000 Euro, den eine Detmolderin in April 2011 bei Ebay zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.

Einen Tag nach Auktionsbeginn überlegte sie es sich anders und beendete die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte allerdings bereits ein Mann von Sachen-Anhalt 56 Euro geboten. Die Verkäuferin wollte den Wohnwagen für dieses Geld aber nicht rausrücken. Sie dachte, dass die Sache durch Abbrechen der Auktion erledigt sei.

Der Höchstbieter reichte daraufhin Klage ein. Das Landgericht Detmold hat jetzt entschieden, dass die Verkäuferin den Wohnwagen für 56 Euro rüberlassen muss. Das Höchstgebot bei einer Versteigerung gilt auch dann, wenn sie vorzeitig abgebrochen wird.

Michael Nickles meint: Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte. Dort steht drinnen, dass das Höchstgebot bei einer Versteigerung auch bei Beendigung vor Ablauf gilt.

Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.

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Christof63 Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
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Das Gericht hätte Sie sich eben nicht sparen können. Bei mir war es das Gleiche, wenn auch nicht um 2000 Euro. Ich hatte ein Radio ersteigert für 10 Euro. Er beendete dann das Gebot vorzeitig mit dem Hinweis dass er doch nicht blöd sei und mir das Teure Radio für quasi nix überlassen würde.
Ich beschwerte mich dann bei ebay was ja gar nicht so einfach ist weil man ja zuerst Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen soll (der sich stur stellt), dann Tage abwarten bis dieser sich vielleicht meldet.
Ebay hat dann Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Der unternahm aber gar nichts. Ich gab dem Verkaüfer eine negative Bewertung. Dann wieder Reaktion von ebay: Ich solle mir doch nochmal überlegen ob ich die negative Bewertung wirklich abgeben will usw. usf.... Letztlich tat sich dann überhaupt nichts mehr. Und Heute nach einem Jahr Hat der Verkäufer sogar wieder 100 % positive Bewertungen.
Also ohne Gericht bist Du bei ebay machtlos wenn sich der Gegner stur stellt.

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