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News: Auktionsabbruch mit bösen Folgen

Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer auf Ebay Sachen versteigert, der hofft darauf, einen möglichst hohen Preis zu erzielen, zumindest nicht böse draufzahlen zu müssen. Rechtlich ist es auf jeden Fall so, dass Online-Versteigerungen kein Spaß sind.

Ein Anbieter muss den höchsten Preis, der bei Ende einer Versteigerung erzielt wird akzeptieren. Auch wenn etwas dabei weit unter Wert rübergelassen werden muss. Diese Tatsache hat mal wieder für Missverständnisse gesorgt, es ging vor Gericht, berichtet die Lippische Landeszeitung.

Es ging um einen Wohnwagen des Typs "Weippert 745 Luxus" Baujahr 1993 mit einem gegenwärtigen Wert von 2.000 Euro, den eine Detmolderin in April 2011 bei Ebay zum Startpreis von einem Euro reingestellt hat.

Einen Tag nach Auktionsbeginn überlegte sie es sich anders und beendete die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte allerdings bereits ein Mann von Sachen-Anhalt 56 Euro geboten. Die Verkäuferin wollte den Wohnwagen für dieses Geld aber nicht rausrücken. Sie dachte, dass die Sache durch Abbrechen der Auktion erledigt sei.

Der Höchstbieter reichte daraufhin Klage ein. Das Landgericht Detmold hat jetzt entschieden, dass die Verkäuferin den Wohnwagen für 56 Euro rüberlassen muss. Das Höchstgebot bei einer Versteigerung gilt auch dann, wenn sie vorzeitig abgebrochen wird.

Michael Nickles meint: Das Geraufe vor Gericht hätte sich die ehemalige Wohnwagenbesitzerin natürlich ersparen können, wenn sie einfach die Ebay-Nutzungsbedingungen gelesen hätte. Dort steht drinnen, dass das Höchstgebot bei einer Versteigerung auch bei Beendigung vor Ablauf gilt.

Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Das ist gewiss illegal (wobei ich grad nicht weiß, ob es diesbezüglich ein bestimmtes Gesetz gibt), lässt sich aber vermutlich nicht generell verhindern.

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InvisibleBot Michael Nickles „Ebay - 2.000 Euro Wohnwagen muss für 56 Euro verkauft werden“
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Der Vorfall schürt wieder mal einen alten Diskussionsstoff. Beliebt ist ja der "Geheimtrick", dass jemand einfach einen "Kumpel" in letzter Minute drüber bieten lässt, wenn die Gefahr besteht, dass etwas sonst weit unter Wert ersteigert wird.

Habs schonmal woanders geschrieben, ich wollte vor ein paar Monaten ein neues iPhone steigern. Hab eine Woche lang auf 4 verschiedene Privatauktionen geboten (immer erst in den letzten Sekunden) und bin jedesmal von nur einem Bieter geschlagen worden. (Bei jeder Auktion ein Anderer)

Und dann gings los: Alle 4 Verkäufer haben sich danach bei mir gemeldet und mir angeboten ich könne das iPhone zu meinem Höchstgebot haben, weil der Auktionsgewinner es "aus Versehen" gesteigert hätte - oder ähnliche windige Ausreden.

Hab dann an alle zurückgeschrieben, dass ich ihr Angebot annehme - aber nicht zu meinem Höchstgebot, sondern jeweils für 1 Euro mehr als der Drittplazierte geboten hat. (waren zwischen 3 und 20€ weniger...)Das war nur fair, das Gebot des Gewinners war ja ganz offensichtlich nicht regulär. Keiner der 4 ist darauf eingegangen, drei haben ihr iPhone nochmal eingestellt.

Das Pech der Verkäufer: Genau in dieser Woche wurde das iPhone 4S vorgestellt - mit negativen Auswirkungen auf die Preise der älteren Modelle. (ich wollte ein 3GS) Alle 3 haben bei der zweiten Auktion weniger bekommen, als ich ihnen angeboten hatte. Und rückblickend kann ich ihnen sogar dankbar sein, denn einige Tage später hab ich eins für fast 50€ unter meinen Geboten "erlegen" können.
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