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News: Kaution abgelehnt

Kim Schmitz und Co bleiben eingelocht

Michael Nickles / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Bereits am Montag lehnte es die neuseeländische Staatsanwaltschaft ab, den Internetunternehmer Kim Schmitz und seine drei ebenfalls inhaftierten Kollegen gegen Zahlung einer Kaution freizulassen.

Es bestand allerdings noch eine gewisse Portion Resthoffnung - der zuständige Richter wollte seine endgültige Entscheidung bis Mittwoch mitteilen. Das ist jetzt passiert, wie unter anderem 3 News berichtet.

Alle Überzeugungsversuche von Schmitzs Anwalt sind gescheitert. Der zuständige Richter geht unverändert aus, dass bei Schmitt ein enormes Fluchtrisiko besteht. Drum bleiben er und seine Kollegen erstmal bis zum 22. Februar weiter in Untersuchungshaft.

Michael Nickles meint: Der Anwalt von Schmitz wollte unter anderem wohl glaubhaft machen, dass eine „elektronische Überwachung“ ausreichen würde. Daran glaube ich im Fall Schmitz nicht. Der Typ würde ALLES versuchen um abzuhauen, notfalls nach Deutschland „schwimmen“ um nur irgendwie der drohenden Auslieferung in die USA zu entrinnen.

Denn: dass er diesmal (wie bisher immer bei deutschen Gerichten) mit einem blauen Auge davonkommt, ist unwahrscheinlich.

Der Fall Schmitz, das Dichtmachen von Megaupload.de, spaltet weiterhin in zwei Lager. Einerseits in dafür und dagegen, andererseits allerdings vielleicht auch in wissend und ahnungslos. Mit ahnungslos sind jene gemeint, die gar nicht wirklich kapiert haben, worum es bei Megaupload ging und wer Kim Schmitz eigentlich ist, was der früher getrieben hat, wie viele er verkauft hat.

Auch die jüngst veröffentlichte Pressemitteilung der Piratenpartei zur Sache, ist eine sehr peinliche Nummer. Deren Urheberrechtsexperte Andreas Popp erklärt darin, dass Filehoster wie Megaupload rechtlich wie „Lagerhallenbetreiber“ zu betrachten sind, die auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, was ihre Kunden dort einlagern.

Die Piratenpartei sollte sich schleunigst nach einem kompetenteren „Experten“ umgucken, dem vielleicht ein besserer Vergleich gelingt. Wenn ein Lagerhallenbetreiber seine Dienste nämlich mit „Wir lagern auch gerne Hehlerware ein“ bewirbt, hört der Spaß halt auf.

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Nürnberger Michael Nickles „Kim Schmitz und Co bleiben eingelocht“
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Ich finde Deine Darstellung, Schmitz sei "Lagerhallenbetreiber bzw. Verkäufer für Hehlerware" nicht ausgewogen.
Hehlerware sind in aller Regel Wertgegenstände, die anderen Mitbürgern widerrechtlich entwendet wurden, z.B. in Einbrüchen und daher den Besitzern auch schmerzlich fehlen. Software kann kostenlos beliebig vervielfältigt werden, daher kann sie dem Urheber auch nicht fehlen. Eine Kopie machen ist daher nicht dasselbe wie "Wertgegenstand stehlen".
Wenn einer sich von Megaupload ein Brennprogramm runtergeladen hat, das im Laden 40 Eu kostet, dann hat er nicht einen Eigentümer um 40 Eu ärmer gemacht. Er hat es runtergeladen, weil es bequem zur Verfügung stand, weil er es vielleicht mal ausprobieren möchte. Meistens aber bloß zum ZEITVERTREIB bzw. aus SAMMLERTICK.
Ich bin sicher, daß die meisten runtergeladenen Dateien ungenutzt verstauben! Die heruntergeladene Datei steht keineswegs 1:1 in Konkurrenz mit einer gekauften Datei. Gäbe es keine Download-Möglichkeit für urheberrechtlich geschützte Ware, dann würden die meisten auf Freeware und Shareware ausweichen, die es ja überreichlich gibt oder ganz verzichten. Gilt auch für Bücher-pdfs etc. Der Umsatz von gekaufter Ware würde nur mäßig steigen.
D.h. wenn jemand den Acrobat Pro runtergeladen hat, der hochoffiziell 500 Eu kostet, ist es nicht richtig, ihn so zu bestrafen, als wenn er einen Notebook für 500 Eu aus einem Geschäft entwendet hat.
Grundsätzlich spreche ich mich aber für einen Schutz der Urheber aus, sonst wird es immer uninteressanter, geistige Werte zu entwickeln.
Betreffs der Download-Dienste: Es gibt ja sehr viele davon und viele haben durchaus engagiert Raubsoft gelöscht, wenn sie gemeldet wurde. Sogar Megaupload! Bisher gab es in kaum einem Land klare Gesetze, daß solche Dienste generell verboten sind. Es gibt aber etliche Gerichtsurteile, daß solche "Betreiber" in zumutbarem Umfang Raubkopien eindämmen müssen. Insofern ist es nicht rechtens, Schmitz wegen "massenhafter Verbreitung von Raubkopien" 20 Jahre hinter Gitter zu stecken. Gesetze gelten erst, nachdem sie in Kraft getreten sind.

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