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News: Kaution abgelehnt

Kim Schmitz und Co bleiben eingelocht

Michael Nickles / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Bereits am Montag lehnte es die neuseeländische Staatsanwaltschaft ab, den Internetunternehmer Kim Schmitz und seine drei ebenfalls inhaftierten Kollegen gegen Zahlung einer Kaution freizulassen.

Es bestand allerdings noch eine gewisse Portion Resthoffnung - der zuständige Richter wollte seine endgültige Entscheidung bis Mittwoch mitteilen. Das ist jetzt passiert, wie unter anderem 3 News berichtet.

Alle Überzeugungsversuche von Schmitzs Anwalt sind gescheitert. Der zuständige Richter geht unverändert aus, dass bei Schmitt ein enormes Fluchtrisiko besteht. Drum bleiben er und seine Kollegen erstmal bis zum 22. Februar weiter in Untersuchungshaft.

Michael Nickles meint: Der Anwalt von Schmitz wollte unter anderem wohl glaubhaft machen, dass eine „elektronische Überwachung“ ausreichen würde. Daran glaube ich im Fall Schmitz nicht. Der Typ würde ALLES versuchen um abzuhauen, notfalls nach Deutschland „schwimmen“ um nur irgendwie der drohenden Auslieferung in die USA zu entrinnen.

Denn: dass er diesmal (wie bisher immer bei deutschen Gerichten) mit einem blauen Auge davonkommt, ist unwahrscheinlich.

Der Fall Schmitz, das Dichtmachen von Megaupload.de, spaltet weiterhin in zwei Lager. Einerseits in dafür und dagegen, andererseits allerdings vielleicht auch in wissend und ahnungslos. Mit ahnungslos sind jene gemeint, die gar nicht wirklich kapiert haben, worum es bei Megaupload ging und wer Kim Schmitz eigentlich ist, was der früher getrieben hat, wie viele er verkauft hat.

Auch die jüngst veröffentlichte Pressemitteilung der Piratenpartei zur Sache, ist eine sehr peinliche Nummer. Deren Urheberrechtsexperte Andreas Popp erklärt darin, dass Filehoster wie Megaupload rechtlich wie „Lagerhallenbetreiber“ zu betrachten sind, die auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, was ihre Kunden dort einlagern.

Die Piratenpartei sollte sich schleunigst nach einem kompetenteren „Experten“ umgucken, dem vielleicht ein besserer Vergleich gelingt. Wenn ein Lagerhallenbetreiber seine Dienste nämlich mit „Wir lagern auch gerne Hehlerware ein“ bewirbt, hört der Spaß halt auf.

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