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Erstes Fragezeichen zur Wolke.

fröschl / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

im Juni habe ich fristgemäß ein 2008 gemietetes Online-Album gekündigt.
Vom Anbieter des Webspeicherplatzes wurde die Kündigung nicht bestätigt.

Eine Aufforderung zur Löschung der Webseite wurde bisher ignoriert.
Trotz Vertragsablauf ist die Webseite mit allen meinen Bildern, Impressum
und Kontaktdaten immer noch frei aufrufbar.

Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben und welche
Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite
geschlossen wird?

MfG

fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Ma_neva fröschl „Hallo. der Respekt des Anbieters vor meinem Anwalt war so groß, daß ich jetzt...“
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Hi,

ja manchmal muß man eben professionelle Hilfe in Anspruch nehmen um nicht gemolken zu werden:-).
Freue mich aber für Dich, (genauso wie ich mich ehemals gefreut habe) das es nun überstanden ist:-).

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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