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Erstes Fragezeichen zur Wolke.

fröschl / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

im Juni habe ich fristgemäß ein 2008 gemietetes Online-Album gekündigt.
Vom Anbieter des Webspeicherplatzes wurde die Kündigung nicht bestätigt.

Eine Aufforderung zur Löschung der Webseite wurde bisher ignoriert.
Trotz Vertragsablauf ist die Webseite mit allen meinen Bildern, Impressum
und Kontaktdaten immer noch frei aufrufbar.

Welche Pläne kann der Anbieter mit meinen Daten vorhaben und welche
Maßnahmen kann ich unternehmen, damit die gekündigte Webseite
geschlossen wird?

MfG

fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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fröschl Nashörnchen „Du darfst DEINE EIGENE Webseite nicht löschen oder editieren, bei...“
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Hallo,

Du darfst DEINE EIGENE Webseite nicht löschen oder editieren

Der Anbieter hat das Löschen und Editieren der gemieteten Website
nach Vertragsablauf (nicht bestätigt!) gesperrt.

bei Strafandrohung nichtmal NENNEN???

Ich muß erst die AGB untersuchen, womit der Anbieter die Vertragsstrafe von
mehreren 1000.- Euro begründet?

MfG

fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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