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Wegelagerei bei Prepaid- Karten

jueki / 88 Antworten / Flachansicht Nickles

In meiner Familie -alle Wenigtelefonierer- ist es nun schon mehrfach geschehen, das trotz vorhandenem Guthaben um die 20 Euro die Karte von einem Tag auf den anderen gesperrt wurde. Jedesmal habe ich eine geharnischte Mail geschrieben - und die Karte wurde "aus Kulanzgründen" wieder freigegeben.
Kulanzgründe? Also ist es kulant und ich muß mich bedanken, das ich mein Eigentum -hier 20 Euro- behalten darf?
Nun ist mir das bei der einen Karte zum zweiten Male passiert - genau ein Jahr nach der ersten Sperrung erneut.
Da gibt es doch ein Gerichtsurteil, oder?
Nur hat sich anscheinend nur der Plebs an Gerichtsurteile zu halten, ab einem gewissen Kontostand ist das Kinderkram. oder?
Was meint ihr - kann man da etwas (etwas realistisches!) dagegen zun?
Ich hab gleich vorsichtshalber mal auf eines meiner Konten geschaut, dort hab ich jahrelang nichts eingezahlt und nichts abgehoben.
Ist noch da.
Hätte ja sein können, die Bank ist der Meinung, ich benötigte das nicht mehr!

Jürgen

Mahlzeit! : Gruß luttyy
mawe2 jueki „ Diese Verträge, vor Ort abgeschlossen, bedürfen einer Belehrung und einer...“
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Es ist ein Unding, vom Käufer einer beliebigen, auch von Minderjährigen erwerbbaren ungefährlichen Ware einzufordern, dazu irgendwo versteckte AGBs zu suchen und zu lesen.

So langsam muss man sich fragen, wo Du diese Karte überhaupt her hast... (Ich weiß: Dein Arcor-Händler, bei dem Du immer kaufst...)

In Deutschland zumindest sollte es bei seriösen Händlern unmöglich sein, eine anonyme Prepaid-Card zu bekommen. Entweder muss der Verkäufer Dich registrieren (und dabei nach Deinem Ausweis fragen) oder Du musst das selber online machen (mit den bekannten Prüfungen, die z.B. auf Schufa usw. zurückgreifen).

Ohne Authentifizierung darf Dir in Deutschland überhaupt kein Mobilfunkvertrag angeboten werden. Wenn das dennoch geschieht, ist es illegal.

Abgesehen davon gelten für nahezu jeden Kaufvertrag irgendwelche AGBs, selbst wenn Du ein Brötchen beim Bäcker kaufst. Während es dort natürlich unüblich ist, sich erst die Bäcker-AGBs durchzulesen ist es bei Mobilfunkverträgen usw. völlig üblich. Kein Richter wird sich von Deinem Standpunkt überzeugen lassen, wenn Du ihm erklärst, dass es ein Unding istvom Käufer einer beliebigen, auch von Minderjährigen erwerbbaren ungefährlichen Ware einzufordern, dazu irgendwo versteckte AGBs zu suchen und zu lesen.

Gerade die SIM-Card für ein Handy ist eben KEINEauch von Minderjährigen erwerbbare ungefährliche Ware.

Gruß, mawe2
ACK. Gruß - Kongking kongking